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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebr. Hofer AG.), Zweigniederlassung VBölklinge;:
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Nr. 1
Saarbrücken, 7. Januar 1938 64. Jahrganq
Inhalt:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung für die Gemeinde
Ldudweiler-Warndt.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung für die Gemeinde
Fischbach.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung für die Gemeinde
Salbach, Ortsteil Obersalbach.
Bekanntmachung über Abänderung der Ortssatzung
betreffend Straßenreinigung.
Bekanntmachungen anderer Behörden
1 Bekanntmachung
über Abänderung der Ortssatzung betr. Straßenreinigung
In Abänderung meiner Entschließung vom 24. Mai 1937
etreffend Straßenreinigung durch die Gemeinde auf Grund
z»es 8 2 der Ortssatzung wegen Uebernahme der Straßen
einigung auf die Gemeinde und die Erhebung von Bei—
rägen zu den Kosten dieser Veranstaltung vom 18. 20
zebruar 1925, welche die Genehmigung des Kreisausschus—
es am 2. 9. 1925 gefunden hat, wurde nach Beratung
nit den Gemeinderäten in der Sitzung vom 28. 12. 19375
»on mir folgende Entschließung gefaßt:
„Entschließung.
Um ein sauberes Straßenbild zu gewährleisten und die
usgebauten Straßen besser zu pflegen, wird in Abände—
ung meiner Entschließung vom 24. Mai 1927 die Straßen
einigung durch die Gemeinde auf die nachstehenden Stro
zen ab ĩ. 4. 1938 ausgedehnt:“
Nim Ortsteil Sulzbach:
Adolf⸗Hitler-Straße,
Dr.«Josef⸗Göbbels-Straße,
Ztraße der SA. (von der Dr.-Jofef-Göbbels-Straße bi—
zur Langemarckstraße),
Marktstraße einschließlich Adolf-Hitler-Platz,
Zulzbachstraße bis Ecke Mühlenstraße,
ym Hessenland (von der Adolf-Hitler-Straßke bis zu—
Friedhof),
Quierschiederweg,
im Ortsteil Altenwald:
Hermann-Göring-Straße,
Jahnstraße bis zur Bahnunterführung,
Hindenburgstraße bis Ecke Dorothenschacht,
chim Ortsteil Hühnerfeld;
Grühlingstraße.
Die Kosten werden entsprechend den Vorschriften des
5 des Ortsstatuts gedeckt. Die Gemeinde übernimmt
orweg 10 00, während die restlichen Kosten auf die Eigen—
ümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grund—
tücke ungelegt werden nach Maßgabe der Länge ihres
Hrundstücke.
Sulzbach-Saar, den 28. Dezember 1937.
Der Bürgermeister“
gez. Dr. Lak“
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
Wiehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in der Gemeinde Ludweiler-Warndt
herrschende Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der
38 17, 47, 48 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
RGBl. S. 519 in Verbindung mit den 88 1538 ff. der
diehseuchenpolizeilichen Anordnung des Preußischen Mi—
nisters für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1.
Mai 1912 (Beilage zu Stück 105 des Reichs- und Staats—
anzeigers) mit Ermächtigung des Reichskommissars für
das Saarland angeordnet: 81
Die Gemeinde Ludweiler bildet einen Sperrbezirk, auf
den die Vorschriften der 88 22-7 meiner viehseuchenpoli—
zeilichen Anordnung vom 14. Dezember 1937 (Kreisblatt
Nr. 26 Seite 69) Anwendung zu finden haben.
Saarbrücken, den 29. Dezember 1937.
Der Landrat:
Dr. Kurth.
Viehse uchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des 8 17 ff. des Viehseuchengesetzes vom
26. 6. 1909 (RGB. S. 519 wird folgendes angeordnet:
1.
Der durch meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom
20. Dezember 1937 (veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 27
und in der NSZ. Rheinfront) gebildete Sperrbezirk Fisch—
zach wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der bisherige Sperrbezirk Fischbach bleibt bis auf wei—
eres Beobachtungsgebiet im Sinne der viehseuchenpolizei—
sichen Anordnung vom 8. Oktober 1937 (Amtsblatt S. 255).
Insbesondere bleibt das Weideverbot bestehen.
Saarbrücken, den 3. Januar 1938.
Der Landrat:
J. V.: Becht.
3
Viehseuchenpolizeiliche Auordnung.
Zum Schutze gegen die in der Gemeinde Salbach, Ortsteil
Obersalbach, herrschende Maul- und Klauenseuche wird auf
Brund der 88 17, 47, 48 des Viehseuchengesetzes vom
26. Juni 1909 (RGBl. S. 519 in Verbindung mit den
38 158 ff. der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des
Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 1. Mai 1912 (GBeilage zu Stück 105 des
Reichs- und Staatsanzeigers) mit Ermächtigung des Reichs—
ommissars für das ———6
Der Ortsteil Obersalbach der Gemeinde Salbach bildet
einen Sperrbezirk, auf den die Vorschriften der 88 227
meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 14. De—
ember 1937 (Kreisblatt Nr. 26 Seite 69 und NS3.
stheinfront vom 15. 12. 1937) Anwendung zu finden
saben.
Zaarbrücken. den 7. Januar
Vorstehende Entschließung wird hiermit öifentlich
anntgemacht.
Sulzbach-Saar, den 30. Dezember 1937.
Der Bürgermeister
Dr. Lap
1938.
Der Landrat
I Quirth
Saarbrücken, den 7. Januar 193—
Der Landra