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im Sinne dieser Vorschrift gelten auch das Aufsuchen von
Bestellungen durch Händler und ihre Beauftragten ohne
Mitführen von Geflügel und das Aufkaufen von Geflügel
durch Händler und ihre Beauftragten.
8 2.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent—
lichung in Kraft. Sie wird wieder aufgehoben werden,
sobald die eingangs bezeichnete Gefahr beseitigt ist.
83.
zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen
den Strafbestimmungen der 88 74, 75, 76 des Vieh—
seuchengesetzes.
Saarbrücken, den 29. Oktober 1937.
Der Reichskommissar für das Saarland.
J. V.:
zez. Jung,
Regierungspräsident.
87 Bekanntmachung
über die mit Wirkung vom 1. Oktober ds. Is. eingetretenen
Aeunderungen in der Besetzung der Fleischbeschaubezirke der
Amtsbezirke Heusweiler und Riegelsberg.
In dem Amtsbezirk Heusweiler.
l. Der Fleischbeschautierarzt Dr. Ax tritt ab die Schlacht-—
vieh- und Fleischbeschau, einschließlich Trichinenschau,
bei Hausschlachtungen in den Gemeinden Eiweiler,
Hellenhausen, Hirtel und Kirschhof an den Fleischbe—
schauer August Breininger in Eiweiler.
Die Fleischbeschauer Theis in Holz und Breininger in
Eiweiler vertreten sich gegenseitig.
In dem Amtsbezirk Niegelsberg.
. Der Fleischbeschautierarzt Dr. Ax behält in dem Amts—
bezirk Riegelsberg die Schlachtvieh- und Fleischbeschau,
einschließlich Trichinenschau, bei gewerblichen Schlach—
ungen und die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, ein—
chließlich Trichinenschau, bei Hausschlachtungen in den
vemeinden Hilschbach und Walpershofen.
der Fleischbeschauer Zeyer erhält die Schlachtvieh—
ind Fleischbeschau, einschließlich Trichinenschau, bei
dausschlachtungen, in dem ganzen Amisbezirk Riegels—
herg, ausgenommen in den Gemeinden Hilschbach und
WValpershofen.
der Fleischbeschautierarzt Kräsmenr behält die Schlacht—
zieh- und Fleischbeschau, einschließlich Trichinenschau,
zei gewerblichen Schlachtungen in der Gemeinde Köl—
lerbach. Er tritt ab die Schlachtvieh- und Fleischbeschau,
einschließlich Trichinenschau, bei Hausschlachtungen in
der Gemeinde Köllerbach (Engelfangen, Kölln, Ritten—
hofen, Sellerbach, Etzenhosen, Herchenbach).
Saarbrücken, den 1. Oktober 1937.
Der Landrat.
Haas,
Regierungsrat.
2
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Berichtigung.
In der Nummer 22 des Kreisblattes vom 18. Oktober
937 muß es auf Seite 59 unter Nr. 82 statt: „Polizei—
iche Anordnung betr. Parkverbote in der Gemeinde Lud—
veiler-Wärndt, — Gemeinde „Großrosseln“ heißen.
Saarbrücken, den 21. Oktober 1937.
Der Landrat.
Saarbrücken, den 2. November 1937.
Der Landrat.