Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

7. Herstellung von Straßendurchbrüchen sowie von Ver—
breiterungen ganzer Straßen oder einzelner Straßen—
teile.
Die Beiträge können für jede einzelne dieser Veranstal—
tungen selbständig erhoben werden.
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Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben fer—
ner zur regelmäßigen Unterhaltung der vorhandenen und
neuangelegten Straßen Beiträge zu zahlen; doch dürfen
5 Jahre lang keine Beiträge zur Unterhaltung derjenigen
neuangelegten Straßen erhoben werden, für die die Er—
hebung von Beiträgen nach 8 15 des ZFluchtliniengesetzes
zulässig ist.

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Der Kreis der Beitragspflichtigen und die Höhe der Bei—
träge wird in jedem einzelnen Falle durch besonderen
Bemeindebeschluß bestimmt.
Die Beiträge sollen grundsätzlich 60 vom Hundert der
on der Gemeinde gemachten Aufwendungen betragen.
Die nach Absatz 1 und 2 festgestellten Beiträge werden
auf die zu beiden Seiten der Straße angrenzenden Grund—
stücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfront zur Ge—
samtfrontlänge der Straße verteilt. An Straßeneinläufen
gilt die Gemeinde als Anlieger.
8 5.
Die Beiträge werden vier Wochen nach der Zahlungsauf-—
forderung fällig; zur Vermeidung von Härten können
auf Antrag Teilzahlungen entsprechend den Vorschriften des
Gesetzes über die Zahlung und Sicherung von Anlieger—
beiträgen vom 30. 9. 1936 (RGBl. 1J S. 854) geneh—
migt werden.

8 6.
Die vorstehende Ortssatzung tritt mit dem Tage ihrer
Veröffentlichung in Kraft; sie ist anzuwenden auf die An—
lagen und straßenbaulichen Veranstaltungen, mit deren
Herstellung nach dem 1. 4. 1937 begonnen worden ist.
Sulzbach-Saar, den 14. Juli 1937.
Der Bürgermieister:
Dr. La tz.

Nr. K. A. 83953.
Genehmigt.
Saarbrücken, den 3. Septemher 1937

Der Landrat:
gez. Dr. Kurth,
komm. Landrat.

L. S.)

Vorstehende Ortssatzung wird hiermit gemäß 8 3 Abs. 3
der DGEO. vom 30. Januar 1935 öffentlich bekanntgemacht.
Sulzbach-Saar, den 11. September 1937. 2.
Der Bürgermeister:
Dr. Latz.

Wirtschaftlicher Vogelschutz.
Aufhängen und Reinigen von Nistgeräten.
Der amtliche Sachverständige für Vogelschutz, Vogelschutzwarte
 Garmisch-Partenkirchen, teilt mit:
Der wirtschaftliche Vogelschutz zielt darauf ab, eine mög—
ichst starke Vermehrung zweckmäßiger künstlicher Nisthöhlen
ind Bretternistkästen im ganzen Lande herbeizuführen. Da—
zurch finden die in der Bodenwirtschaft als Schädlingsver—
ilger unentbehrlichen heimischen Höhlenbrüter (Meisen, Klei—
zer, Spechte, Rotschwänzchen usw.) Ersatz für ihre natür—
ichen Niststätten, die mit den hohlen Bäumen größtenteils
erschwunden sind. Das Aufhängen von Nistgeräten ge—
chieht zweckmäßig im Herbst und zwar jetzt vor Abfall
des Laubes, um das Maß der Beschattung beurteilen zu
önnen und den bei uns überwinternden Hauptschädlings—
nertilgern, den Meisen, Uebernachtungsmöglichkeiten wäh—
ꝛend des Winters zu bieten.
Die künstlichen Niststätten bedürfen einer sorgfältigen
bflege, wenn sie der Vogelwelt gute Dienste auf lange
Jahre erweisen sollen. Nicht selten stellen sich unerwünschte
Mieter ein. Die Spatzen vertreiben gewalttätig jeden ande—
ren Vogel, ja sie überbauen sogar Gelege und Junge der
Meisen. Das gleiche tun Wespen und Hornissen. Läslig
ind für den Vogel die kleinen Quälgeister, die er selbst
nn die Brutstätten verpflanzt: Läuse, Flöhe, Milben. Dazu
ommt, daß die meisten Höhlenbrüter auf das alte Nest
zei jeder Brut wieder ein neues daraufbauen, so daß bis—
veilen 2 bis 3 übereinanderstehende Nester den Brutraum
rusfüllen. So braucht es nicht wunderzunehmen, wenn eines
Tages die früher besetzten Geräte nicht mehr bezogen wer—
den. Da hilft nur fleißige Nachschau und ganz gründliche
Reinigung im Herbst. Deshalb darf es nicht versäumt
verden, jedes Jahr nach der zweiten Brut, am besten im
Zeptember oder Oktober, alles Genist aus sämtlichen Höhlen
und Kästen zu entfernen. Nur so haben wir die Gewähr,
daß die Geräte im Winter den Meisen als Uebernachtungs—
möglichkeit und im nächsten Frühjahr wieder als Brut—
tätte dienen. Sollten bei der Reinigung Fledermäuse ge—
unden werden, dann hüte man sich, dieselben zu entsernen,
da sie ebenso nützlich sind wie die meisten heimischen Vögel.

Aufklärende Flugschriften über wirtschaftlichen Vogel—
chutz sowie Bastelpläne zur Anfertigung von Vogelschutzgeräten
 geben kostenlos ab:
1. Der amtliche Sachverständige für Vogelschutz, Vogel—
schutzwarte Garmirsch-Partenkirchen für die Reg.-Bezirke
Oberbayern, Niederbayern mit der südlichen Oberpfalz
und Schwaben;
die Kreisstelle für Vogelschutz in Würzburg (Residenz-—
Züdflügeh für die fränkischen Reg.Bezirke, die Saar—
ofalz und die nördliche Oberpfalz.

Saarbrücken, den 11. Oktober 1937
Der Landrat.
            
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