Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gocrbrcker Kressblott

Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebr. Hofer AG.), Zweigniederlassung Bölklingen
Fernsprecher der Oruckerei Nr. 226 16 (Amt Saarbrücken). Nr. 13 (Amt Bölklingen) — Bezuospreis vierteljährlich 0.90 RM

—* 19 Saarbrücken, 27. September 1937 63. Jahrgang
—— — —

Inhalt:
Bekanntmachungen anderer Behörden:
Die Namen der Schiedsmänner der Stadt Völklingen
und ihrer Stellvertreter.
Nacherhebung zur Bodenbenutzungsaufnahme im Okto—
ber 1937.
Marktordnung für die Gemeinde Heusweiler.

Bekanntmachungen anderer Behörden

Vekanntmachung.
Die Namen der Schiedsmänner der Stadt Völklingen und
ihrer Stellvertreter werden nachstehend zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
1. Schiedsmann für Bezirk 1: Bernhard Korbach, Amts—
anwalt i. R. Völklingen, Cloosstr. 16.
Stellvertreter: Fritz Marx, Lehrer, Völklingen, Frei—
ligrathstraße 12.
Schiedsmaunn für Bezirk 11: Karl Leppla sen., Hütten⸗
beamter, Völklingen, Bismarckstr. 113.
Stellvertreter: Emanuel Scholich, Oberpostsekretär i. R.,
Völklingen, Etzelstr. 22.
Schiedsmann für Bezirk 111: Jakob Schnur, Steuer—
inspektor, Völklingen, Wilhelmstr. 38.
Stellvertreter: Fritz Altpeter, Vollziehungsbeamter,
Völklingen, Gerhardstr. 29.
Schiedsmann für Bezirk JIV (Obervölklingen): Claus
Peitz, Reichsbahninspektor, Völklingen, Straße des 13.
Januar 348. *
Stellvertreter: Ludwig Zimmermann, Maschinist, Völk—
lingen, Straße des 13. Januar 268.
Schiedsmann für Bezirk V(Fürstenhausen): Peter Guil—
war Vackermeister, Völklingen, Freiherr-vom-Stein-—
Straße 8.
Stellvertreter: Phil. Schönborn, Polizeimeister, Völk—⸗
lingen, Saarbrückerstr. 182.
Schiedsmann für Bezirk VIJ (Wehrden): Franz Eulberg,
Kassensekretär i. R., Völklingen, General-Litzmann—
Straße 18.
Stellvertreter: Jakob Kreutzer, Völklingen, General⸗
Litzmann-Straße 27.
Schiedsmann für Bezirk VII (Geislautern): Joh. Hauch,
Dehneisemadinsperioe Völklingen-Wehrden, Hindenburg⸗
traße
Stellvertreter: Gustav Diesinger, Steiger, Völklingen—
Wehrden, Schloßstr. (Neubau).
Völklingen, den 21. August 1937.
Der Bürgermeister:
Dr. Eder.,

Marktordnung.
Auf Grund des 8 69 der Reichsgewerbeordnung und des
Polizeiverwaltungsgesetzes vom 15. Juni, 1931 wird inmr
Einverständnis mit der Gemeindebehörde für die Gemeinde
Heusweiler folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:

1.
Wochen märkte.
8 1.
Die Wochenmärkte in der Gemeinde Heusweiler finden
wöchentlich Donnerstags statt. Ist einer dieser Tage ein
Feiertag, so findet der Wochenmarkt an dem vorangehen—
den Werktag oder an einem anderen Werktag, der von der
Ortspolizeibehörde bestimmt wird, statt.
8 2.
Der Handel auf den Wochenmärkten dauert in den Mo—
naten April bis September von 8 Uhr, in den Monaten
Oktober bis März von 814 Uhr bis 13 Uhr.

Der Markt wird auf dem Platz vor der evangelischen
dirche, dem Schlageterplatz, abgehalten.

358.
Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind:
J. Rohe Naturerzeugnisse;
2. Erzeugnisse, deren Herstellung mit der Land- und Forst-—
wirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei
in unmittelbarer Verbindung steht und Erzeugnisse der
deimarbeit dieser Gegend, mit Ausschluß der geistigen
Betränke;
Frische und zubereitete Lebensmittel aller Art;
Wolle, Baumwolle, Leinengarne, Litzen, Bänder, Spitzen,
haumwollene Stoffreste, Kurzwaren, Woll- und Strick—
varen, Hemden, Strümpfe, Schuhwichse, Scheren,
stüchenmesser, Blechwaren, Korbwaren, Steingut, Glas—
waren u. dgl.

8 4.
Die Verkaufsplätze werden den Verkäufern von den be—
nuftragten Beamten zugewiesen. Nach Möglichkeit werden
»en ständigen Marktbeschickern die gleichen Standplätze zu—
gjewiesen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Ver—
aufsstelle besteht jedoch nicht.
Die Verkäufer haben die Vorderfronten der Reihe der
Marktstände innezuhalten. Es ist ihnen untersagt, Markt—
varen oder sonstige Gegenständige über die Frontlinie
hinaus aufzustellen.
Die Marktstände müssen mindestens 2 Meter von den
däusern entfernt bleiben. Die Eingänge zu den Häusern,
Zöfen und Gärten dürfen nicht ohne Zustimmung der Be—
itzer gesperrt werden.
Die Marktstandsinhaber sind nicht berechtigt, ihren Stand
zu wechseln oder einem anderen zu überlassen.
Die Verkaufsstände werden von den Marktaufsichtsbeam—
en getrennt für Händler und Selbsterzeuger für die Dauer
des Marktes zugewiesen.
Der Verkauf darf nur an den zugewiesenen Verkaufs—
tellen erfolgen. Das Feilbieten von Marktwaren im Umher—
tragen oder -fahren ist verboten.

8 5.
Für die Benutzung des Marktstandes sind die in dem
Tarif betreffend die Erhebung von Markstandgeld in der
vemeinde Heusweiler vom 10. 10. 1924 festgesetzten Ge—
zühren zu zahlen.

8 6.
Die Verkaufsbuden und ⸗stände dürfen erst am Morgen
des Markttages aufgebaut werden. Der Aufbau muß zu
Beginn des Markthandels beendet sein. Der Markt muß
ꝛine halbe Stunde nach Marktende geräumt sein.

8 7.
Marktstandsinhaber, welche Waren nach Maß oder Ge—
„icht verkaufen, müssen richtige, in gutem Zustand erhal—
ene und gehörig geeichte, gesetzlich zugelassene Maß- und
zewichtsgegenstände verwenden.
Die Maß- und Gewichtsgegenstände sind so aufzustellen,
daß der Käufer das Messen und Wiegen einwandfrei nach—
prüfen kann.

88.
Jeder Marktstandsinhaber muß an seiner Verkaufsstelle
nuf den Märkten eine Tafel anbringen, auf der sein voller
Name und sein Wohnort in deutlicher, unverwischbarer
Schrift angegeben ist.

8 9.
Das Aufstellen von Fuhrwerken auf den Marktplätzen ist
erboten, soweit die Fuhrwerke nicht als Verkaufsstand zu—
zelassen sind. Die Fuhrwerke sind nach Anweisung der
Aufsichtsbeamten außerhalb der Verkaufsplätze ordnungs—
näßig aufzustellen.
Ddo Fuhrwerke sind möglichst rasch zu beladen und zu
ntladen.
Zugtiere solcher Fuhrwerke, die als Verkaufsstände zuge—
assen sind, müssen ausgespannt und vom Marktplatz ent—
ernt werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.