Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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—— 3
2
—

Bezeichunng, Anzahl,
Art, Name
der Naturdenkmale

Angaben über die Lage der Naturdenkmale

Bezeichnung
der
mitgeschützten
Umgebung,
zugelassene
Nutzung u. a.

Stadt-⸗, Land-Gemeinden Weht enatt 1 ?oe
— Jagen-Nummer, Flur-,
Ortsbezirk, Gemarkung, Purzellen denmmer
Forstamt) Eigentümer

Lagebezeichnung nach
festen Geländepunkten
Himmelsrichtung,
Entfernung u. dgl.)

-
D

Eine Linde

Fechingen

M. 34
Flur 1, Parz. 1348/345
E. Ev. Kirchengemeinde
M. 3557
Flur 5, am Hahnbüsch
E. Gemeinde Bübingen

Rechts: 77,475, hoch:
51,880, an der evangl.
Kirche Fechingen
Rechts: 76,330, hoch:
50,970, in der Waldecke
350 Meter nordwestl. vom
Bübinger-Hof
Rechts: 76,280, hoch:
51,700, an der Bergstraße

32

Fine Baumgruppe (eine
Linde u. 6 Roßkastanien)

Bübingen

83

Eine Eiche
„Friedenseiche“

Güdingen

M. 3557
Flur 12, auf der Düppe—
ler Schanze
FE. Gemeinde Güdingen
M. 34
Flur 11, Parzelle 27
F. Josef König

Eine Linde

Scheidterberg

Rechts: 77,967, hoch:
36,790, am Höhenweg
Ortsmitte neben einem
Ziehbrunnen
Rechts: 74,960, hoch:
51,920, vor der evangl.
Kirche
Rechts: 76,275, hoch:
51,860, auf Hohfeld 50
Meter südlich am Trift—
weg
Vor und hinter dem Er—
holungsheim

35

Line Linde und eine
Roßkastanie

Güdingen

M. 34
Flur 1, Parz. 948/155
E. Ev. Kirchengemeinde
M. 3557
dambösch

V

Sin Nußbaum

Hüdingen

7

3wei Linden

Fleinblittersdorf

M. 43
E. Verwaltung Hans—
Joachims⸗Heim
M. 43
An den Rebenhäusern
E. Erben Heckel
M. 43
Auf dem Friedhof im Ort
E. Gem. Auersmacher
M. 43
Im Bergwald Auers—
macher
E. Gem. Auersmacher
M. 43
Distrikt 9, Mühlenwald
E. Gemeinde
M. 43
Helles⸗Mühle

8

Eine Buche, „Blutbuche“

Kleinblittersdorf

Südwestlich des Wohnhau—
es Erben Heckel

39

Eine Platane

Auersmacher

Im Friedhof

30

Fine Eiche

Auersmacher

Am Weg Rilchingen —
Auersmacher, Nordostecke
des Bergwaldes

1

Eine Eiche

Auersmacher

100 Meter südöstlich der
Höhe 265,5 am Waldrand

92

Rutschfläche im Muschel—
kalk, geologisches N.D.

Auersmacher,
Helles⸗Mühle

Ostrand des Steinbruches
an Helles-Mühle, 200 Me—
ter östlich der Saar

Bekanntmachungen anderer Behörden
8

waren, Hemden, Strümpfe, Schuhwichse, Scheren, Küchen⸗—
een Blechwaren, Korbwaren, Steingut, Glaswaren
u. dgl.

Marktordnung.
Auf Grund des 8 69 der Reichsgewerbeordnung und des
Polizeiverwaltungsgesetzes vom 11 Juni 1931 wird im
Einverständnis der Gemeindebehörde für die Gemeinde
Quierschied folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:

84.
Die Verkaufsplätze werden den Verkäufern von den be—
tuftragten Beamten zugewiesen. Nach Möglichkeit werden
zen staͤndigen Marktbeschickern die gleichen Standplätze zu—
zgewiesen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Ver—
faufsstelle besteht jedoch nicht.
Die Verkäufer haben die Vorderfronten der Reihe der
Marktstände innezuhalten. Es ist ihnen untersagt, Markt⸗
varen oder sonstige Gegenstände über die Frontlinie hinaus
aufzustellen.
Die Marktstandsinhaber sind nicht berechtigt, ihren Stand
zu wechseln oder einem anderen zu überlassen.
Die Verkaufsstände werden von den Marktaufsichtsbeam—
en getrennt für Händler und Selbsterzeuger für die Dauer
des Marktes zugewiesen.
Der Verkauf darf nur an den zugewiesenen Verkaufs—
tellen erfolgen. Das Feilbieten von Marktwaren im Um—
hertragen oder -fahren ist verboten.
8 5.
Für die Benutzung des Marktstandes werden keine Ge⸗
dühren erhoben, da der Marktplatz im Privatbesitz ist.
86.
Die Verkaufsbuden und stände dürsen erst am Morgen
des Markttages aufgebaut werden. Der Ausbau muß zu
Beginn des Markthandels beendet sein. Der Markt muß
eine halbe Stunde nach Marktende geräumt sein.
87.
Marktstandsinhaber, welche Waren nach Maß oder Ge—

4.
Wochen märkte.
81.
Die Wochenmärkte in der Gemeinde Quierschied finden
am Mittwoch und Samstag statt. Ist einer dieser Tage
ein Feiertag, so findet der Wochenmarkt an dem voran—
men Werktag, der von der Ortspolizeibehörde bestimmt
wird. statt.

8 2.
Der Handel auf den Wochenmärkten dauert von April bis
Ende September von 7—212 Uhr, vom Oktober bis Ende
März von 8—212 Uhr.

8 3.
Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind:
4. rohe Naturerzeugnisse;
2. Erzeugnisse, deren Herstellung mit der Land- und Forst—
wirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fisherei
in unmittelbarer Verbindung steht und Erzeugnisse der
Heimarbeit dieser Gegend, mit Ausschluß der geistigen
Getränke;
frische und zubereitete Lebensmittel aller Art;
Wolle, Baumwolle, Leinengarne, Litzen, Bänder, Spitzen,
haumwollene Stoffreste, Kurzwaren, Woll- und Strick—
            
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