Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gocarbresacker Kressssblcadou
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druckh und Berlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebt. Hofer AG), Zweigniederlafssung Bölklingen
Fernsprecher der Druckerei Nr. 22618 (Amt Saarbrückem, Nr. 13 (Amt Bölklingen) — Bezugspreis vierteljährlich o.90 RM.
Nr. 17 Saarbrücken, 30. August 1937

Inhalt:
Amtliche Bekanntmachungen:
Bekantmachung betr. Enteignung.
Bekantmachung betr. Enteignung

Amtliche Bekanntmachungen

63

Bekanntmachung
betr. Enteignung für Industriezwece.
In dem Verfahren zur Feststellung der Entschädigung
für das zur Vergrößerung des Erzlagers der Röchlingschen
Eisen- und Stahlwerke, G. m. b. H., Völklingen, zu ent⸗
eignende, in der Gemarkung Völklingen gelegene Grund⸗
eigentum habe ich Termin auf:
Freitag. den 10. September 1937, vor—
mittags 10 Uhr, an Ort und Stelle CTreff—
punkt im Konferenzzimmer des Haupt-—
verwaltungsgebäudes der Röchlingschen
Eisen- und Stahlwerke, Völklingen)
anberaumt.
Alle Beteiligten, soweit sie nicht besonders geladen wor⸗
den sind, werden gemäß 8 25 des Gesetzes über die Ent⸗
eignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (GeS
221) hiermit aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahr⸗
zunehmen.

Beim Ausbleiben eines Beteiligten wird ohne sein Zutun
die Entschädigung festgestellt und wegen der Auszahlung
und Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.
Saarbrücken, den 26. August 1937.
Der Enteignungskommissar
J. A.:
Hufnagel.

Bekauntmachung
betr. Enteignung für Industriezwecke.
In dem Verfahren zur Feststellung des Planes für
»as zur Ausdehnung der Schlackenhalde in der Gemeinde
dostenbach zu enteignende, in der Gemarkung Wehrden ge—
legene Grundeigentum habe ich Termin auf:
Freitag, den 10. September 1937, vor—
mittags 10 Uhr, an Ort und Stelle (Treff—
puntt im Konferenzzimmer des Haupt—
vperwaltungsgebäudes der Röchlingschen
Eisen- und Stahlwerke, Völklingen)
inberaumt.
Alle Beteiligten, soweit sie nicht besonders geladen wor—
den sind, werden gemäß 8 25 des Gesetzes über die Ent—
zignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (GSS.
221) hiermit aufgefordert, ihre Rechte im Termin wahr⸗
zunehmen.
Beim Ausbleiben eines Beteiligten wird ohne fein Zutun
die Entschädigung festgestellt und wegen der Auszahlung
und Hinterlegung der Entschädigung verfügt werden.
Saarbrücken, den 26. August 1937.
Der Enteignungskommissar
J. A.:
Hufnagel.

Saarbrücken, den 30. August 1937.
Der Landrat.
            
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