Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Berlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebr. Hofer AG), Zweigniederlassung Völklingen
Fernsprecher Jer Oruckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken), Nr. 13 (Amt Bölklingen) — Bezugspreis vierteljährlich O.90 RM.

Nr. 15

Saarbrücken, 31. Juli 1937

63. Jahrgang

Inhalt:
Bekanntmachungen des Landratsamtes:
Satzungen des Zweckverbandes „Freilichtbühne im
Warnd!t“.
Bekanntmachungen anderer Behörden:
Bekanntmachung betr. Errichtung einer Tierkörperver—
wertungsanftalt in Völklingen-Wehrden.

Stadt Saarbrücken
Landkreis Saarbrücken
Stadt Völklingen
Amt Ludweiler-Warndt
Gemeinde Karlsbrunn
8.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt mit
dem 31. Dezember jeden Jahres.
9.
Der Zweckverband ist d ed des „Reichsbundes der
deutschen Freilicht- und Volksschauspiele e. V.“.
10.
Der Zweckverband tritt nn Tage der Genehmigung dieser
zatzung durch den Reichskommissar für das Saäarland in
cätigkeit.
Saarbrücken, den 7. Juli 1937.
Zweckverband „Freilichtbuhne im Warndt“.
Für die Stadt Saarbrücken:
Dürrfeld, Oberbürgermeister.
Für den Landkreis Saarbrücken:
Weber, 1. Kreisdeputierter und Keeisleiter.
Für die Stadt Völklingen:
Eder, Bürgermeister.
Für das Amt Ludweiler:
Drtmann, Amtsbürgermeister.
Für die Gemeinde Karlsbrunn:
Göbel, Ortsbürgermeister.
Der Herr Reichskommissar hat mit Verfügung vom 7.
Juli 1937, Abt. Ibk II, Nr. 3917/,37, die Satzung des
zweckverbandes „Freilichtbühne im, Warndt“ genehmigt.
Hie vorstehende Satzung wird gemäß 8 10 des Zweckver—
andsgefetzes vom 19. Juli 1911 6Gßr. G. S. S. 115)
ziermit öfsentlich bekanntgegeben.
Saarbrücken, den 19. Juli 1937.
Der Laudrat.
J. V.: Becht,
Regierungsassessor.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
58
Satzungen des Zweckverbandes „Freilichtbühne im Warndt“.
Die nachgenannten Körperschaften haben sich zu einem
Zweckverband auf Grund, des Zweckverbandegesetzes vom
19. Juli 1911 zusammengeschlossen und nachstehende Satzun—
gen vereinbart:
Die Bildung des Verbandes und die Satzungen sind vom
Reichskommissar für das Saarland durch Beschluß vom
7. Juli 1937 bestätigt.

81.
Der Zweckverband führt den Namen: Zweckgerband „Frei—
lichtbühne im Warndt“. Verbandsmitglieder sfind die Stadt
Sdarbrücken, der Landkreis Saarbrücken, die Stadt Völk—
hnen das Amt Ludweiler-Warndt, die Gemeinde Karls—
runn.

8 2.
Die Aufgabe des Zweckberbandes ist der Betrieb der
Freilichtbühne in Karlsbrunn. Die Freilichtbühne ist Eigen—
tum der Gemeinde Karlsbrunn. Die Gemeinde Karlshrunn
hat für die Unterhaltung der Anlage, auch für die Instand—
haltung des Weges vom Dorf bis zur Bühne zu sorgen.
Ueber die Benutzung ihrer Bühne entscheidet der Ver—
bandsvorsteher. 83
Sitz des Verbandes ist Ludweiler-Warndt.
84.
Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher und
der Verbandsausschuß.

8 5.
Der Verbandsvorsteher wird von dem Verbandausschuß
gewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung des je veiligen
Kreisleiters der NSOAP. Gleichérweise ist ein stellver—
tretender Verbandsvousteher zu bestellen.
Der Verbandsvorsteher erledigt die laufenden Geschäsfte
und vertritt den Verband nach außen.
Zu Ausgaben über 1000, — RMbedarf der Verbands—
vorsteher der Zustimmung des Verbandsausschusses.
Die Werbung und Organisation kann von dem Verbands—
vorsteher im Einvernehmen mit den Verbandzausschuß dazu
geeigneten Personen oder Körperschaften übertragen werden

Bekanntmachungen anderer Behörden
39 Bekanntmachung.
Die Kommunalverwaltung des Kreises Saarbrücken beab—
ichtigt, gemeinsam mit der Stadt Saarbrücken und, der
dommuüunalverwaltung des Kreises Saarlautern, in Vötk—
ingen-Wehrden eine Tierkörperverwertungsanstalt zu errich—
en? Mit der Durchführung des Verfahrens nach 88 17
»is 21 der Geweroeordnung ist das Kreisverwaltungsgericht
Ittweiler beauftragt, das mir die Geschäfte betreffend Be—
anntmachung des Unternehmens usw. übertragen hat.
Die Errichtung der Anlage erfolgt auf dem Grundstück
Parzelle 1072,219 und 1073 3 — nördlich des Bahn—
sofes Wehrden am Wege nach Hostenbach in der Nähe des
raftwerks Wehrden.
Gemäß 8 17 Absatz 2 der Gewerbeordnung wird dies
‚ur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der Aufforderung,
twaige Einwendungen gegen die neue Anlage binnen
ierzehn Tagen — vom Tage der Veröfsentlichung im
dreisblatt an gerechnet — anzubringen. Die Zeichnung
ind die Beschreibung der Anlage liegen bis zum Ablaufe
der Frist auf Zimmer 6 des Rathaäuses zu jedermanns
Einsicht ofsen.
Völklingen, den 16. Juli 1937.
Der Bürgermeister:
Dr. Eder.

86.
Der Verbandsausschuß besteht aus:
dem Oberbürgermeister der Stadt Saarbriüicken,
dem Vorsitzenden des Kreisausschusses des Landkreises
Saarbrücken,
dem Bürgermeister der Stadt Völklingen,
dem Amtsbürgermeister von Ludwei er-Warndt,
dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Karlsbrunn.
Im Falle ihrer Verhinderung tresen ihre gesetzlichen Ver—
reter als Ersatzmann an ihre Stelle.
Der Verbandsausschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als
die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Abstimmung Lrfolgt nach einsacher Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor⸗
sitzenden.

87.
Soweit die eigenen Einnahmen des Zweckverbandes zur
Bestreitung der Verbandsauegaben nicht ausreichen, wird
der Fehlbetrag, auf die Verbandsmitglieder nach folgendem
Schlüssel umgelegt:

Saarbrücken, den 81. Juli 1937.
Der Landrat.
            
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