Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

— 2688 6 6E
—— X 9 — * —J*9 * 1
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
DHDruckh und Berlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gvorm. Gebr. Hofer AG.), Zweigniederlassung Bölklingen
Fernsprecher der DOruckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken), Nr. 13 (Amt Völklingen) — Bezugspreis vierteliährlich 0.90 RM.

Rr. 13 J Saarbrücken, 10. Juli 1937

Inhalt:
Amtliche Bekanntmachungen:
Anordnung der Ueberwachungsstelle für Mineralöl, be—
reffend die Erhebung ortsfester und ortsbeweglicher
Verbrennungsmotoren.
Bßekanntmachungen des Landratsamtes:
Bekanntmachung betr. Naturschutz.
Bekanntmachung betr. unzuläfssige Inanspruchnahme von
Straßengebiet.
Verzeichnis der im Monat Juni 1937 ausgestellten
Jagdscheine.
Zammeélkörung im Kreis Saarbrücken.
anntmachungen anderer Behörden:
Aenderung des Ortsstatuts für das Wasserwerk des
Amtsbezirks Kleinblittersdorf.

X

63. Jahrgang

Amtliche Bekanntmachungen

19 Anordnung
der Ueberwachungsstelle für Mineralöl, betrefsend die Er—
hebung ortssester und ortsbeweg icher Berbrennungsmotoren.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom
4. September 1934 (GReichsgesetzbl. I S. 816 in Verbin—
zung mit der Verordnung uͤber die Errichtung von Ueber—
vachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsinzeiger
 Nr. 209 vom 7. September 1939 wird mit Zu
timmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81.
Nach dem Stande vom 1. Juli 1937 find alle bereits
heftehenden oder im Bau befindlichen Anlagen von orts—
esten Verbrennungsmotoren sowie alle ortsbeweglichen Ver⸗
zrennungsmotoren der Ueberwachungsstelle für Mineralöl
unter Verwendung der dafür herausgegebenen Fragebogen
zu melden.

32.
Verbrennungsmotoren im Sinne dieser Erhebung sind
ille Motoren, die mit flüssigen, gassörmigen oder sesten
craftstofsfen betrieben werden, unabhängig davon, ob sie
als Vergasermotoren, nach dem Dieselprinzip, oder als
Gasmaschinen arbeiten.

A

83.
Ortsfest im Sinne dieser Erhebung sind alle Motoren,
deren Bestimmung es ist, an dem einmal gewählten Platze
tändig zu arbeiten, ohne daß ein Wechsel ihres Stand
ortes vorgesehen ist.
Ortsbeweglich im Sinne dieser Erhebung sind alle Mo—
oren, die fahrbar sind und deren Bestimmung es ist, den
Standort siändig oder zeitweilig zu wechseln, deren Fahr—⸗
jestell aber kein polizeiliches Kennzeichen trägt.
Schifsfs⸗ und Bootsmotoren jeder Art sind von dieser
Erhebung ausgeschlossen. 84
Für jeden ortsfesten und jeden ortsbeweglichen Motor
stein gesonderter Fragebogen auszufüllen. Diese Frage—
»ogen sind bei den Ortspolizeibehörden bzw. den Polizei⸗
revbieren in der Zeit vom 1. bis 15. Juli 1937 abzuholen.
Falls die Fragebogen bei diesen Stellen nicht vorliegen
soltten. sind sie unmittelbar bei der Ueberwachung;stelle
ür Hiineraföl Berlin Weg, Jägerstr. 17, anzufordern
8 5.
Die Fragebogen sind bis pätestens zum, 1. August 1937
»ollftändig ausgefüllt und unterzeichnet in doppelter
Ausfertigung an die Stelle, bei. der sie abgeholt
purden, wieder abzuliefern.
86.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter
die Strafvorschriften der 38 10, 12 bis 15 der, Verordnung
iber den Warenverkehr vom 4. September 1934
87.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent—
ichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 1. Juli 1937.
Der Reichsbeauftragte fjür Mineralöl.
Raab.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.