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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken — Erscheint wöchentlich
Druck und Verlag: Buchgewerbehaus Aktiengesellschaft Gorm. Gebr. Hofer AG), Zweigniederlassung Völklingen
Fernsprecher der Oruckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken), Nr. 13 (Amt Völklingen) — Bezugospreis vierteljährlich 0.90 RM.
Nr. 10 Saarbrücken, 29. Mai 1937 63. Jahrgang
Inhalt: 3. die Festsetzung der dem Vorsteher und dem Rechner
zu gewährenden Entschädigung (88 6, 62a, 23, 24);
Ameleche verana machunen . die“ Wahl der Schiedsrichter“ und ihrer Stelivertreter
Satzung der Genossenschaft zur Melioration des Wisch⸗ 3 25);
bachtales in den Gemeinden Bischmisheim und Fechin- , die Aufstellung des Haushaltungsplanes und die Fest—
gen, Landkreis Saarbrücken. stellung und Entlastung der Rechnung (8 11);
Polizeiverordnung über die Verwahrung von Sensen. 6. Abänderung der Satzung nach 8 275 Abs. 1, 2, 3
des Wassergesetzes;
Bekanntmachungen des Landratsamtes: 7. de Auiidseeder Genossenschaft.
Bekanntmachung betr. Ausübung des Forst- und Jagd— g 19
schuses in Dutterschted und Soöortelvorn. Die Aufsichtsbehörde beruft die erste zur Bestellung des
Vorstandes erforderliche Mitgliederversammlung und stellt
zu den in dieser Versammlung erforderlichen Abstimmungen
zine vorläufige Stimmliste nach Maßgabe der Vorschrift
des 8 5 Abs. 2 auf.
Die weiteren Mitgliederversammlungen sind durch den
Lorstand zusammenzuberufen.
Die Einladung zu der Mitgliederversammlung erfolgt
uinter Angabe der Gegenstände der Verhandlung durch orts—
ibliche Bekanntmachung in den Gemeinden, deren Bezirk
dem Genossenschaftsgebiete ganz oder teilweise angehört.
zwischen der Einladung und der Versammlung muß ein
zwischenraum von mindestens zwei Wochen liegen. Die
Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschie—
nenen beschlußfähig.
820.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich; er führt die Berwaltung der Genossenschaft,
soweit nicht einzelne Geschäfte dem Vorsteher oder der Mit⸗
gliederversammlung überwiesen sind.
Die Genossenschaft führt den Namen „Genossenschaft zur
Melioration des Wischbachtales“ und hat ihren Sitz in
Bischmisheim.
82.
Die Genossenschaft bezweckt nach dem allgemeinen Plane
des Kulturbauamts Saarbrücken vom 25. Juli 1935 die
Regulierung des Wischbaches und des Tiefenbaches und die
Entwässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Der Plan besteht aus:
1. einem Erläuterungsberichte nebst 8 Karten: 8 21.
2. einem Kostenanschlage; Der Vorsteher hat neben den anderen, in der Satzung
3. einem Verzeichnisse der an der Genossenschaft beteiä hm zugewiesenen Aufgaben:
ligten Grundstücke, mit Angabe der Eigentümer sowie a) den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und dem
der beteiligten Verbände. Vorstand zu führen;
Der beglaubigte Plan ist bei der Aufsichtsbehörde der b) die Ausführung der von der Genossenschaft herzustel⸗
Genossenschaft niederzusegen. Beglaubigte Abschrift des senden Anlagen nach den festgestellten Plänen zu ver—
Planes erhält der Vorsteher der Genossenschaft; er hat sie anlassen und zu beaufsichtigen;
aufzubewahren und auf dem laufenden zu erhalten. ci über die Unterhaltung der Anlagen die nötigen An—
8 4. »rdnungen zu treffen und die etwa erforderlichen Aus—
Organe der Genossenschaft sind: ührungsvorschriften zu erlassen;
1. die Mitgliederversammlung; die vom Vorstand festgesetzten Beiträge auszuschreiben
2. der Genossenschaftsvorstand; und einzuziehen, die Zahlungen auf die Kasse anzu—
3. der Vorsitzende des Vorstandes (Vorsteher). veisen und die Kassenverwaltung mindestens zweimal
86 ährlich rie ddie Jah
or fs 4 * qus· »en Haushaltsplan und die Jahresrechnungen zu ent—⸗
———— desteht aus: * und der Mitgliederversammlung zur Beschluß—
8 S6. ⸗ 'assung vorzulegen;
b) —r& von denen einer Stellvertreter des Vor 78 n ieder Art ur die eete Zustim⸗
Für die Beisitzer werden 4 Stellvertreter bestellt. mung der Mitgliederversammlung abzuschlteßen;
Die Vorstandémitolieder bekleiden ein Ehrenamt; als 8) e ——— zu führen und
Ersatz für Auslagen und Zeitversäumnis erhält jedoch der
Vorsteher eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende nh) die Beschlusfse des Vorstandes und der Mitgliederver—
—* Ñα sammlung zu beurkunden.
jährliche Entschädigung.
8 18. 8 25.
Die Mitgliederversammlung beschließt über: Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachun—
. die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer Stell- gen sind unter ihrem Namen zu erlassen und vom Vor—
vertreter (8 7); steher zu unterzeichnen.
die Wahl der außer dem Vorstand der Schaukommission Die für die Oefsentlichkeit besfimmten Bekanntmachungen
angehörenden Mitglieder (8 22; der Genossenschaft werden in das Kreisblatt des Kreises