Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die Gemeinden Kutzhof, Lummerschied und Numborn
werden zu einer Gesamtgemeinde zusammengeschlossen.
Die neue Gesamtgemeinde führt den Namen „Kuͤtzhof“.
Wohnung und Aufenthalt in den zusammengeschlos—⸗
senen Gemeinden gilt als Wohnung und Aufenthalt
in der jeweiligen Gesamtgemeinde.
Diese Anordnung wird am 1. Oktober 1936 rechts—
wirksam.
Saarbrücken, den 4. September 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland.
J. A.: gez. Barth.

3.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
161 Bekanntmachung
betr. Aus⸗ und Eingliederung von Gelande.
Nach Anhörung des Amtsbürgermeisters und der Amts—
ältesten von Heusweiler sowie der Bürgermeister und Ge—
meinderäte von Bietschied, Holz, Heusweiler, Kutzhof, Num—
born, Lummerschied und Wahlschied wird angeordnet:
1. das Gelände „In der Fröhn“, Gemarkung Bietschied,
Flur 4, wird aus der Gemeinde Bietschied ausgegliedert
und in die Gemeinde Holz eingegliedert.
das Gelände Flur 1, Blatt 3 der Gemarkung Heus—
weiler wird aus der Gemeinde Heusweiler ausgeglie—
dert und in die Gesamtgemeinde Kutzhof eingegliedert.
das Gelände Gemarkung Kutzhof, Flur 3, Parzellen
Nr. 65, 256/66, 257/66, 67 bis 83, 258/84, 2539/85
260/86, 261/86, 262,/84 bis 266/84, 277/88, 90 bis
95,. 301/96, 302,97, 98, 99, 393/101, 102 bis 114,
117, 118, 119 teilw. 377, 120, 378/120, 121, 122
394/123, 125 bis 127 und der Weg ohne Nr. entlang
den Parz. Nr. 258/84, 262/84 und 263,84
wird aus der Gemeinde Kutzhof ausgegliedert und in die
Gemeinde Wahlschied eingegltedert.
4. das Gelände Gemarkung Wahlschied, Flur 1, Parz. Nr.
153, 666 154 bis 669 154, 155, 156, 6905/ 157, 606/ 157,
158, 625/ 159, 626/ 159, 160, 1036/ 161 bis 1042, 163,
164, 946, 166, 947 / 166 ete.,, 948/168 ete, 720/169,
721/170, 722/170, 729/171, 730,/171, 673/172,
546/173, 175, 176, 749,177, 750,179, 180 bis 188,
823,189 und der Weg ohne Nr. von Kutzhof nach
Wahlschied soweit er dieses Gelände berührt,
wird aus der Gemarkung Wahlschied ausgegliedert und tin
die Gesamtgemeinde Kutzhof eingegliedert.
5. Diese ANnordnung wird ab 1. Oktober 1936 wirksam.
ß. Die durch die Umgemeindung entstehenden Kosten für
Vermessung, Berichtigung des Katafters, des Grund—
buches usw. gehen zu Lasten der Gemeinden, in die das
umzugemeindende Gelände eingegliedert wird.
Saarbrücken. den 21. September 1936.
Der Landrat.

162 Bekanntmachung.
Gemäß Bekanntmachung des Herrn Reichskommissars für
das Saarland vom 31. Juli 1936 1bK I Tgb. Nr. 125,/36
ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 ab das Forstgehöft
Holze der staatlichen Revierförsterei Holz aus der Gemarkung
Güchenbach ausgegliedert und in die Gemarkung Holz ein
gegliedert worden. Infolge dieser Umgemeindung gehört
das Forstgehöft Holz ab 1. Oktober 1936 nicht mehr wie
bisher zum Standesamtsbezirk Riegelsberg, sondern zuw
Standesamtsbezirk Heusweiler.
Saarbrücken. den 9. September 1936.
Der Landrat.
J.V.: Haas

7—
Bekanntmachungen anderer Behörden
163 Polizeiliche Anordnung.
Auf Grund des 8 34 der Reichsstraßen-Verkehrsordnung
vom 28. 53. 34 ordne ich bis auf weiteres folgendes an
Der Höhenweg auf dem Scheidterberg wird für Fahr—
zeuge aller Art über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 36 der
Reichsstraßen-Verkehrsordnung mit Geldftrafe bis zu 150,
Reichsmark oder mit Haft bestraft.
Saarbrücken, den 3. September 1936.
Der Polizei-Präsident.
J. V.: gez. Kleyboldt.

164 Polizeiliche Anordnung.
Auf Grund des 8 34 der Reichsstraßen-Verkehrsordnung
vom 28. 5. 34 ordne ich bis auf weiteres folgendes an
Der Niederweg und der Leeweg in der Gemende Bisch
nisheim wird für Lastfahrzeuge aller Art über 5,5 Tonnen
Besamtgewicht gesperrt.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 836 der
Reichsstraßen-Verkehrsordnung vom 28. 5. 34 mit Geld—
strafe bis zu 150,“ RM. oder mit Haft bestraft.
Saarbrücken, den 3. September 1936.
Der Polizei-Präsident.
V.: gez. Kleyboldt.

165 Belanntmachung.
Eröffrung des Haltepunkttes Walpershosen für den
Personenverkehr.
Am 7. September ds. Is. wird in km 11,1 der Neben—
dahn Lebach—Völklingen zwischen den Bahnhöfen Heus—
veiler und Etzenhofen der Haltepunkt Walpershofen für
den Personenverkehr eröffnet. Der Fahrkartenverkauf wird
surch Agenten vorgenommen.
Saarbrücken, den 1. September 1936.
Deutsche Reichsbahn
Reichsbahndirektion Saarbrücken.

166 Verordnung
über die Einführnuug des preußischen Gesetzes über bau—
volizeiliche Zuständigkeiten im ehemals preußischen Ge—
bietsteil des Saarlandes. Vom 28. Angust 1936.
Auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Verwal—
tung des Saarlandes vom 30. Januar 1935 GReichsgesetzbl.)
S. 66) wird folgendes verordnet:
Mit Wirkung vom 1. November 1936 ab tritt das
preußische Gesetz über baupolizeiliche Zuständigkeiten vom
15. Dezember 1933 (Preuß. Gesetzsamml. S. 491) in dem
zhemals preußischen Gebietsteil des Saarlandes in Krait.
Berlin, den 28. August 1936.
Der Reichsarbeitsminister:
Franz Seldte.
Der Reichsminister des Innern.
J. V.: des Staatssekretärs Dr. Schütze.

Saarbrücken, den 26. September 1936.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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