Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Fürstenhauser
Geislautern
GBersweiler
Göttelborn
Großrosseln
Güchenbach
Büdingen
Heusweiler
Hilschbach
Klarenthal
Kleinblittersdors
Köllerbah. .
außer Wpl. Engelfangen, Kölln, Sellerbach C
dudweiler-Warndt 6—5
Püttlingen . ..
Quierschied WM
Rilchingen⸗Hanweiler
Scheidt.
außer Wpl. Neuscheidt
Sulzbach .
—A
Walpershofsen
Wehrden
Kreis Saarlautern
Buß (Saar).
Dillingen
Ensdorsfe.
Fraulautern
Griesborn
Hostenbach
Lebach
Ldisdorf.
Pachten..
Saarlautern, Si
Saarwellingen
Schaffhausen —
Schönbruch.
Schwalbach
Wadgassen
Wallerfangen
Kreis Sankt Ingbert
Blieskastel
Ensheim
Hassel T
Rohrbach.
Sankt Ingbert, —
Kreis Sankt Wendel
Namborn —W
Sankt Wendel, St..
Urweiler .
Alle übrigen Gemeinden: Ortsklasse D.
Saarbrücken, den 4. August 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland
J. V.
gez.: Jung, Regierungspräsident.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
138 Gestellungsaufruf
der Kreispolizeibehörde Saarbrücken-Land
zur Aushebung 1936.
Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (RGBl..
S. 609 und der Verordnung über die Musterung und Aus
hebung vom 21. März 1936 (RGSi. i6 *01 ff.)
wird folgendes amtlich bekanntgegeben:
Zur Aushebung 1936 zum aktiven Wehrdienst haben
sich zu stellen:
1. Der Rest der Dienstpflichtigen (tauglich 1 und M des
Jahrgangs 1914 einschl. der bei der Musterung 1935
Zurückgestellten, soweit diese bei der Rufterung 1936
als tauglich 1 und 2 zur Ersatzreserve j überwiesen
worden sind.
Die im ersten Vierteljahr (1. 1. bis 31. 3.)ge⸗
borenen Dienstpflichtigen (tauglich i und BNdes Jahr⸗
gangs 1915, soweit sie ihrer Äürbeitsdienstpflicht ge⸗
nügt haben.
Zur Nachmusterung haben sich gleichzeitig zu stellen:
a) Diejenigen Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914,
1915 und 1916, die zu den früheren Musterungen 1935
und 1936 aus irgendeinem Grunde nicht haben er—
scheinen können.
Die bei früheren Musterungen zurückgestellten Dienst—
pflichtigen der unter a) genannten Jahrgänge, deren
Zurückstellungsfrist abgelaufen ist oder deren Zurück—
stellungsgründe weggefallen sind.
Gestellungspflichtige der angegebenen Jahrgänge, die seit
ihrer letzten Musterung zuß? oder umgezogen sind und
diesen Wohnungs- oder Wohnsitzwechfel ber der polizei⸗
lichen Meldebehörde und dem zuständigen Wehrmeldeamt
noch nicht gemeldet haben, müffen diese Zuzugsmeldung
sofort vornehmen und zur Aushebung oder Nachmusterung
erscheinen.
Von der Gestellung zur Aushebung sind nur die als
Freiwillige bereits angenommenen Angehörigen der aus—
zuhebenden Jahrgänge befreit.
Gestellungspflichtige, welche wegen Krankheit zur Aus—
hebung oder Nachmusteruug nicht persönlich erscheinen
vnnen, haben hierüber rechtzeitig auf eigene“ Kosten ein
Zeugnis des Kreéisarztes des Landkreises Saarbrücken nder
ein mit Sichtvermerk des Kreisarztes versehenes Zeugnis
eines anderen, beamteten Arztes der volizeilichen Melde
behörde vorzulegen.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, muß auf eigene
Kosten ein kreisärztliches Zeugnis beibringen pöder drei
glaubhafte Zeugen stellen.
Dienstpflichtige, die zurückgestellt werden wollen, haben
einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Beweis—
mitteln (Urkunden, Belegen usp.) Umgehend'über das
zuständige Amt an die Kreispolizeibehörde in Saar—
brücken einzureichen. Zurückstellungsanträge können jedoch
nur Berücksichtigung finden, wenn die Gründe für die
Zurückstellung erst nach der Musterung eingetreten sind
Zurückstellungsanträge entbinden nicht von der Pflicht zum
versönlichen Erscheinen zur Aushebung oder Nachmusterung.
Zuständige Aushebungs- oder Nachmusterungsbehörde ist
das Wehrbezirkskommando Saarbrücken.
Die Musterung der bezeichneten Gestellungspflichtigen
findet statt:

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3.

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B
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137 Bekanntmachung
betr. Ausgliederung des Forstgehöftes Holz aus der Ge⸗
markung Güchenbach und Eingliederung in die Gemarkung
Holz.
Nach Anhörung der Amtsbürgermeister und Amtsältesten
von Riegelsberg und Heusweiler sowie der Bürgermeister
und Gemeinderäte von Güchenbach und Holz wird an—
geordnet:
1. Das Forstgehöft Holz der staatlichen Revierförsteren
Holz mit dem unmittelbar angrenzenden Waldgelände
des Staatsforstes Jagen 117 und 118 wird aus
der Gemarkung Güchenbach ausgegliedert und in die
Bemarkung Holz eingegliedert.
Die Anordnung wird am 1.Oktober 1936 rechtswirksam.
Die durch, die Umgemeindung entstehenden Kosten für
Vermessung, Berichtigung des Katasters und des
Grundbuches usw. gehen zu Lasten der Gemeinde
Holz.
Saarbrücken, den 31. Juli 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland
gez. Bürckel.

Am Montag, den 24. August 1936
für die Gestellungspflichtigen aus den Amtsbezirken Heus—
weiler und Ludweiler-Warndt und aus der Gemeind—e
Rliesransbach.

Am Dienstag, den 25. August 1936
für die Gestellungspflichtigen aus den Amtsbezirken
Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und aus der
Bemeinde Püttlingen.
Die Aushebung oder Nachmusterung erfolgt im Hinden—
hburg-Realgymnassum in Saarbrücken, Ottostraße.
Der Tag und die Zeit, an dem der einzelne Dienstpflichtige
 ausgehoben oder nachzemustert werden soll, wird
ihm durch eine besondere Vorladung bekanntgezeben werden.
Diese Vorladung hat der Dienstpflichtige zur Aushebung
oder Nachmusterung mitzubringen.
Gestellungspflichtige, die keine besondere Beorderung er—
halten, sind dennoch verpflichtet, sich an dem für ihren
Wohnbezirk festgesetzten Musterungstage einzufinden.
Die Diensipflichtigen haben zur Aushebung oder Nach—
musterung ferner mitzubringen:
a) den Musterungsausweis und den Ersagreserveschein
oder falls schon erhalten, den Wehrvaß.
            
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