—
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Sebr. Hofer, A.⸗“G.. Sgarbrücken -Bölkungen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 226 15 (Amt Saarbrücken).
Erscheint wöchentlich
Bezuqspreißs,für das Vierteliahrt O.90, RMm.
Anzeigengebühren: Die 4mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 10 Rpf.
Rr. 3
Samstag, 25. Januar 1936 62. Jahrg.
Amtliches.
Bekanntmachung betr. Aenderungen im Bestande der Ge—
meinden und Aemter.
Bbekanntmachung des Präsidenten des Landesfinanzamtes
Würzburg vom 10. Januar 1936 S. 2220 — 201,
hetr. Wert der Sachbezüge für die Zwecke des Steuer—
abzugs vom Arbeitslohn für das Saarland ab 1.
Januar 1936.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
Bekanntmachung betr. Ernennung des Kreisleiters Weber
zum Beauftragten der NSDAP. für den Kreis Saar—
brücken-Land.
Bekanntmachung betr. aufgehobene Straßensperre Brebach—
Saargemünd.
Belanntmachung betr. Verlust eines Führerscheins.
Die endgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom 253. Juni
1935 im Landkreis Saarbrücken.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Syerrung der Adolf-Hitler-Straße
in Altenkessel-RMo—— 77
18
betr. Aeuder
Inhalt:
19 Bekanntmaͤchung
des Präsidenten des Landesfinanzamts Würzburg vom
10. Januar 1936 S. 2220 — 20 1, betr. Wert der
Zachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn
für das Saarland ab 1. Januar 1936.
J. Mit Wirkung vom 1. Januar 1936 ab wurde der
Wert der Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs
bom Arbeitslohn für das Saarland wie folgt festgesetzt:
1. volle freie Station (einschl. Wohnung, Heizung und
Beleuchtung)
a) für weibliche Hausgehilfinnen, Lehr—
mädchen und sonstige gering bezahlte ge—
werbliche und landwirtschaftliche weib—
liche Arbeitskräfte monatlich
—) für männliche Hausgehilfen, Lehrlinge,
Gewerbegehilfen, landwirtschaftliche Arbeiter
und sonstige gering bezahlte gewerbliche und
landwirtschaftliche männliche Arbeits—
kräfte, die nicht der Angestelltenversicherung
unterliegen, monatlich
für Gewerbegehilfen und sonstige männliche
und weibliche gewerbliche und landwirtschaft—
liche Arbeitnehmer, die der Angestelltenver—
sicherung unterliegen, sowie für das gesamte
zauf See- und Binnenschiffen beschäftigte
Personal, soweit es nicht unter d aufge—
führt ist, monatlich
für Angestellte höherer Ordnung, 3. B.
Aerzte, Apotheker, Hauslehrer, Werkmeister,
Butsinspektoren, Aerzte und Zahlmeister, die
auf Passagierdampfern über 5000 Brutto—
Register-Tonnen in transatlantischer Fahrt
beschäftigt sind, ferner Kapitäne, 1. Offi—
ziere, 1. Ingenieure, monatlich
bei teilweiser Gewährung von Kost und Woh—
nung sind anzurechnen: Wohnung mit 2/,
1. und 2. Frühstück mit je 140, Mittagessen mit
ro, Nachmittagskaffee mit 150 und Abendessen
mit 2110 der zu 1 bezeichneten Sätze,
wird die freie Station nicht nur dem Arbeit—
tehmer allein, sondern auch seinen Familien—
angehörigen gewährt, so erhöhen sich die in
Ziffer 1 und 2 genannten Beträge
a) für die Ehefrau um 80 v. H.
b) für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr
um je 30 v. H.
c) für jedes Kind vom 6. bis zum
14. Lebensjahr um je 40 v. H.
d) für jedes Kind im Alter von mehr
als 14 Jahren um je 50 v. H
freie Wohnung für (verheiratete) Deputat—
empfänger in der Land- und Forstwirtschaft
jährlich
Getreide: Mittelpreis gemäß 88 30 und 31
der Verordnung zur Ordnung der Getreide—
wirtschaft vom 14. Juli 1934 GReichsgesetzbl. J
Zz. 629 abzüglich 53 v. H.
dülsenfrüchte: Großhandelspreis ab Station
abzüglich 15 v. H.
Mehl: der unter 5 bezeichnete Getreidepreis
uzügl. 25 v. H.
Brot: der ortsübliche Satz abzüglich 20 v. H.
Kartoffeln, für den Zentner 2,00
reie Kuhhaltung, jährlich 140,00
reie Sommerweide für eine Kuh 40. 00
achung
»nde der Gemeinden und
temter.
Der Herr Reichskommissar hat mit dem heutigen Tage
nachstehende Aenderungen im Bestande der Gemeinden
und Aemter verfügt:
1. Die Gemeinden Fraulautern, Lisdorf, Schönbruch und
Picard werden mit der Stadt Saarlouis zu einer Stadt
zusammengeschlossen, die den Namen Saarlautern führt.
2. Der Sitz des jetzigen Amtes Lisdorf wird nach
Ensdorf verlegt. Das Amt führt künftig den Namen
Ensdorf. Die Gemeinde Hülzweiler scheidet aus dem Amt
Fraulautern aus und wird dem Amte Ensdorf einge—
gliedert. Das Amt Fraulautern wird aufgehoben.
3. Die Gemeinde Felsberg wird aus dem Amte Kerlingen
rusgegliedert und dem Amte Bisten eingegliedert.
4. Das Amt Kerlingen in Ittersdorf wird dem Amte
Wallerfangen eingegliedert.
*. Die Gemeinde Oberlimberg wird aus dem Amte
Rehlingen ausgegliedert. Die Gemeinden Nieder- und
Sberlimberg werden der Gemeinde Wallerfangen einge—
gliedert.
6. Die Gemeinde Pachten wird der Gemeinde Dillingen
ingegliedert.
.Die Gemeinde Erbach-Reiskirchen wird der Stadt
domburg eingegliedert.
8. Diese gebietsorganisatorischen Maßnahmen werden
am 1. April 1936 rechtswirksam. Die näheren Anord—
nungen sind in den einschlägigen einzelnen Entscheidungen
NAthalten.
Der Herr Reichskommissar hat heute ferner angeordnet:
daß die Stadt Saarlouis mit sofortiger Wirksamkeit
den Namen Saarlautern führt und
Bemeinde und Amt Ludweiler in Gedenken an das
reudeuische Verhalten der Warndtbevölkerung im
Abstimmungskampf den Namen Ludweiler-Warndt
iühren.
Zaarhrücken. den 15. Januar 1936.
der Reichskommissar.
J. V.: gez Barth.
8.
dg!
106.
115