des 8 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und
tierischen Erzeugnissen vom 23. März 1934 (Reichsgesetzblatt
1IS. 224) und des 8 29 der Verordnung zur Riege—
sung des Verkehrs mit Schlachtvieh vom 27. Februar 1935
(Reichsgesetzbl. I S. 301) wird wie folgt geändert:
1. Dem 8 1 Abs. 5 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Aufsichtsbehörden der Gemeinden habden die fest—
gesetzten Gebühren jeweils bei der Prüfung der Haus—
haltssatzung (5 86 der Deutschen Gemeindeordnung
vom 30. Januar 1935 — Reichsgesetzbl. JI S. 49, 60
auf ihre Angemessenheit nachzuprüfen. Eine Erhöhung
der Gebühren bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
2. 8 2 wird aufgehoben.
3. 83 wird 8 2.
Berlin, den 2. Juli 1936.
Der Führer und Reichskanzler:
Adolf Hitler.
Der Reichsminister
für Ernährung und Landwirtschaft:
R. Walther Darré.
Der Reichsminister des Innern:
Frick.
Bekauntmachung
über die Reblausbekämpfung im Saarland.
An die Herren Landräte,
den Herrn Polizei-Präsidenten in Saarbrücken,
die Herren Amtsbürgermeister.
Gemäß dem von dem Herrn Reichs- und Preußischen
Minister für Ernährung und Landwirtschaft genehmigten
Arbeitsplan müssen in diesem Jahre nach Möglichkeit sämt—
liche im Saarland verhandene Reben und zwar sowohl
weinbergmäßig angelegte Pflanzungen als auch Haus- und
Gartenreben kontrolliert und auf das Vorhandensein von
Reblaus untersucht werden.
Mit der Revision und Untersuchung ist der Bezirkssach—
verständige Nikolaus Siebenborn aus Kreuzweiler beauf—
tragt worden. Derselbe wird seine Arbeit am Mittwoch,
deu 8. Juli 1936, auf Gemarkung Merzig beginnen. Wann
und wo die Kontrolle in den einzelnen Gemeinden fort⸗
gesetzt wird, kann im voraus nicht übersehen werden. Der
Bezirkssachverständige ist angewiesen, sich jeweils vor Auf—
nahme der Arbeit in einer Gemeinde, unmittelbar mit dem
idndgen Amts- und Ortsbürgermeister in Verbindung
zu setzen.
Hiervon gebe ich Kenntnis mit der Weisung, dem beauf—
tragten Bezirkssachverständigen die nötige Unterstützung und
gegebenenfalls polizeilichen Schutz zu gewähren.
Saarbrücken, den 2. Juli 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland:
J. A.: gez. Barth.
20
121
Bekanntmachung
über die Abwehr des Kartoffelkäfers.
An die
Landratsämter und
die Gemeinde- und Ortspolizeibehörden.
Ju Abänderung meiner zur polizeilichen Anordnung über
die Abwehr des Kartoffelkäfers erlassenen Verfügung vom
27. April 1936 — Amtsblatt S. 126 — bestimme ich, daß
Anzeigen über das Auftreten des Kartoffelkäfers oder ver—
dächtige Erscheinungen in erster Linie an die örtlich zu—
tändige Wirtschaftsberatungsstelle weiterzuleiten sind.
Der Wirtschaftsberatungsstelle obliegt die erste. Prüfung
des Fundes. Die weitere Prüfung erfolgt durch die Landes—
bauernschaft (Kartoffelkäferabwehr), die ihrerseits die Ver—
ständigung meiner Behörde (Abteilung Landwirtschaft) und
der Zweigstelle für Pflanzenschutz vornimmt.
Saarbrücken, den 2. Juli 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland:
J. A.: gez. Barth.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
122 2. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Saarbrücken⸗Tand für das Rechnungsjahr 1935.
Auf Grund des 8 88, Absatz 1, DGEO. wird nach Be—
atung mit dem Kreisausschuß folgende Nachtragshaus
jaltssatzung festgestellt:
81.
Der dieser Satzung beigefügte Nachtragshaushaltsplan
vird im ordentlichen Haushaltsplan
mit einer Mehreinnahme von 68 565,41 RM. und
mit einer Mehrausgabe von 58811,32 RM.
restgesetzt.
Hierdurch erhöht sich im ordentlichen Haushaltsplan
die Einnahme von 3034 433, 25 RM. auf 3102 998,66 RM.
die Ausgabe von 3034433,25 RM. auf 3093244,57 RM
82.
Die im Haushaltsplan festgesetzten Steuersätze für das
Rechnungsiahr 1935 werden durch den Nachtrags-Haus
jaltsplan nicht geändert.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß 8 86, Abs. 3,
DGO. in der Zeit vom 9. bis 15. Juli ds. Is. auf Zimmer 17
des Kreisgeschäftshauses öffentlich aus.
Saarbrücken, den 2. Juli 1936.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Vogeler.
Saarbrücken, den 8. Juli 1936.
Der Landrat: Dr. Vogeler.