Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Goncrbrcker Kressbledt
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles Oruck und Verlag vn
Sebr. Hofer, A.“G., Sgarbrücken —VBölkungen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).

Erscheint wöchentlich

Bezugsprei⸗-Für das Vierteljaht O0, xm.
Anzeigengebühren: Die 4mal gespaltene Millmeter-Zeile
oder deren Raum 10 Rypf.

Nr. 20 Samstag, 4. Juli 1936 62. Jahrg.

Inhalt:
Amtliches.
Bekanntmachung betr. amtliche Bezeichnung des Amtes
„Sellerbach“.
Bekanntmachung betr. Ablösung der Markanleihen der
Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland.
Bekanntmachung über das Kulturamt Saarbrücken.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Erteilung der Erlaubnis für Be—
sorgung fremder Rechtsangelegenheiten.
Bekanntmachungen des Landratsamts.
Bekanntmachung betr. Straßensperre Heusweiler—
Schwarzenholz.
Terminkalender für den Monat Juli 1936.

111 VBekanntmachung
betr. amtliche Bezeichnung des Amtes „Sellerbach“.
Das Amt Sellerbach im Landkreise Saarbrücken führt
ab 1. Juli 1936 die amtliche Bezeichnung
„Amt Riegelsberg“.
Saarbrücken, den 23. Juni 1936.
Der Reichskommissar:
dez. Bürckel—

112 Bekanntmachung
vetr. Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und
GBGemeindeverbände im Saarland.
Gemäß 8 2 der II. Ausführungsanweisung des Reichs—
und Preußischen Ministers des Innern zur Verordnung
über die Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und
Gemeindeverbände im Saarland vom 25. 9. 1935 nehmen
die Gemeinden und Gemeindeverbände die Ablösung ihrer
Altbesitz- Papiermarkverpflichtungen, soweit sie den Gläu—
bigern keine Barabfindung anbieten, durch Ausreichung
der von der Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunal-—
bank — auszugebenden
Deutsche Kommunal-Sammel-Ablösungs-Anleihe von 1936
— Saarausgabe —
einschließlich Auslosungsscheine Serie III
vor. Sowohl die Ablösung der Papiermark-Inhaberanleihen
als auch der Namensschuldurkunden und Schuldschein—
darlehen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Saar—
land hat im Falle des Altbesitzes durch Ausreichung dieser
Altbesitzanleihe zu erfolgen.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Altbesitzoerpflichtungen
 durch genannte Anleihe abzulösen haben,
werden angewiesen, sich wegen der Bedingungen für eine
Beteiligung an dieser Altbesitzanleihe an die Deutsche Giro—
zentrale — Deutsche Kommunalbank —, Berlin, Gertrauden—
traße 16/17, zu wenden, soweit es nicht schon geschehen
ist. Zunächst find der Deutschen Girozentrale schnellstens
die Altbesitzbeträge aufzugeben, die auf Grund der vor—
liegenden anerkannten Ablösungsanträge auszureichen sind
Die Deutsche Girozentrale wird den betreffenden Gemein
den alsdann die für die Darlehnseinräumung erforder—
lichen Unterlagen übermitteln. Es ist vorgesehen, daß die
erste Verlosung dieser Altbesitzanleihe Ende Oktober ds. Is
stattfindet. Um eine rechtzeitige Ausreichung der Altbesitzstücke
 zu gewährleisten, ist der Bedarf an genannter Alt—
besitzaäüleihe zur Belieferung der etwa noch verspätet ein—
gehenden Altbesitzanträge spätestens bis zum 10. Oktober
1936 bei der Deutschen Girozentrase — Deutsche Kom—
munalbank — anzumelden.
Die abzulösenden Neubesitzverpflichtungen haben nach
den vorliegenden Meldungen nur einen sehr geringen Um—
fang, so daß sich die Ausgabe einer besonderen Neubesitzanleihe
 nicht lohnt. Es wird deshalb den, Gemeinden und
Bomeipeßeoden empfohlslen. den Gläubigern ihrer Neu—

besitzanleihen bzw. Darlehen die Barabfindung (zu pari,
d. h. mit 21400 des Goldmarkwertes) anzubieten.
Saarbrücken, den 26. Juni 1936.
Der Reichskommissar
für die Rückgliederung des Saarlandes:
J. A.: gez. Barth.
Bekanntmachung
über das Kulturamt Saarbrücken.
Im Saarland wird demnächst das Preußische Recht der
Umlegung, Gemeinheitsteilung, Ablösung (Flurbereinigung),
der Unschädlichkeitszeugnisse, der Verwendung und ihrer
Verfahren, wie es jeweils im linksrheinischen Teil der
Rheinprovinz in Geltung ist, einschließlich des Gesetzes über
Landeskulturbehörden vom 3. Juni 1919 (Ges.S. S. 199)
und seiner Aenderungen mit gewissen Ergänzungen ein—
zeführt werden.
Zuͤr Durchführung der hieraus erwachsenden Aufgaben
vird mit Wirkung vom 1. Juli 1936 ab in Saarbrücken
ein Kulturamt errichtet. Die Diensträume werden in die
Anwesen Betzenstraße Nr. 2 und 4 verlegt. (Eingang
Betzenstraße Nr. 4. Fernsprechanschluß Nr. 25496.
Die Leͤtuns des Amtes wird der Regierungs- und
sRulturrat Dr. Nießen übernehmen. Demselben steht bis
zur Einrichtung des Amtes, voraussichtlich auf die Dauer
bon 2 bis 3 Wochen, bei meiner Behörde ein Dienstraum
zur Verfügung.
Ich ersuche alle Behörden und Dienststellen, dem Leiter
»es Kulturamtes in seinen Dienstobliegenheiten weitest—
gehende Unterstützung zuteil werden zu lassen.
Saarbrücken, den 27. Juni 1936.
Der Reichskommifsar für das Saarland:
J. V.: gez. Jung.

113

Bekanntmachungen anderer Behörden
114 Bekanntmachung
betr. Erteilung der Erlaubnis für Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten.
Die Erlaubnis, die Besorgung fremder Rechtsangelegen⸗
jeiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung
remder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forde—
rungen gemäß dem Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen
ruf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. 12. 1935
ieschäftsmäßig zu betreiben, wird erteilt:
Dem Rechtsbeistand Friedrich Kremp in Völklingen für
Völklingen.
Dem Rechtsbeisftand Heinrich Blaes in Völklingen für
Völklingen.
Dem Rechtsbeistand Valentin Keller in Saarlautern für
Saarlautern.
Dem Rechtsbeistand Heinrich Keller in Saarlautern für
Dillingen.
Dem Rechtsbeistand Alexander Pitz in. Dudweiler für
Dudweiler.
Dem Rechtsbeistand Karl Schlemmer in St. Ingbert für
St. Ingbert.
Dem eend Jakob Schreiner in Sulzbach für
Sulzbach.
Saarbrücken. den 20. Juni 1936.
Der Landgerichtspräsident.
Bekanntmachungen des Landratsamtes,
115

Bekanntmachung.
Zur Ausführung von Bauarbeiten wird die Provinzial—
traͤße Heusweiler —Schwarzenholz bei km 2,6 für den
draftfahrzeugverkehr bis auf weiteres gesperrt.
Der Fuhrwerksverkehr bleibt aufrechterhalten.
Saarbrücken. den 26. Juni 1936.
Der Landrat.
RM: oez Wendland Nogqgierunagsr—
            
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