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Juhalt:
Bekanntmachungen des Landratsamtes
Bekanntmachung betr. öffentliche Tanzlustbarkeiten.
Bekanntmachungen anderer Behörden
Bekanntmachung betr. Einziehung eines öffentlichen Weges.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
100 Bekan ntmachung
betr. öffentliche Tanzlustbarkeiten.
4. Auf Grund des 81, Abs. 2 der Polizeiverordnung
betr. die öffentlichen Tanzlustbarkeiten vom 8. Januar
1936 — Amtsblatt 1936, Nr. 2 — und auf Grund der
Ermächtigung des Herrn Reichskommissars für die Rücd—
gliederung des Saarlandes in Saarbrücken vom 26. März
1936 werden als Tage, die, vorbehaltlich der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, für die Ab—
haltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten freigegeben werden,
rolgende bestimmt:
a) Der Silvesterabend und Neujahrstag,
b) die Z3 Fastnachtstage (Sonntag, Montag, Dienstag),
c) der Ostermontag,
d) der Pfingstmontag,
e) der 2. Weihnachtsfeiertag,
) jeweils 2 Tage GSonntag, Montag) aus Anlaß einer
Kirmes (Frühkirmes — Patronatsfest —, Vor- oder
Spätkirmes) in den betreffenden Ortschaften,
8) der Feiertag der nationalen Arbeit (1. Mai),
lu) das Erntedankfest (1. Sonntag nach Michaelis).
2. Die Abhaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten an
anderen Tagen bedarf meiner besonderen Genehmigung.
Saarbrücken, den 12. Mai 1936.
Der Landrat.
Bekanntmachungen anderer Behörden
110 Bekanutmachung.
Einziehung eines öfsentlichen Weges.
Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde
Heusweiler soll der beim Geisweiler Brunnen, links der
Reichsstraße Saarbrücken —Lebach abzweigende, über die
„Dörrwiesen“, Bann Heusweiler, Flur 3, Parzellen Nr.
702,29, 1098/29, 46031, 459/31, 458/31, 390/30,
1101,/30 zur Jakobstraße führende, öffentliche Fußweg
eingezogen werden.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sind gemäß 8 57 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 innerhalb vier
Wochen nach der Ausgabe des Saarbrücker Kreisblattes,
das diese Bekanntmachung enthält, zur Vermeidung des
Ausschlusses bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder
beim Gemeindebauamt zu Protokoll anzubringen.
Heusweiler, den 9. Mai 1936.
Der Amtsbürgermeister
als Wegepolizeibehörde:
Mayer.
102 Bekanntmachung.
Nach Anhörung der Gemeinderäte soll der Fußweg in
zlur 2, Bann Püttlingen, der von der Jahnstraße zwischen
den Grundstücken 2136/612, 2189,589 und 11532,634,
1329,661, 929,562 nach dem Adolf-Hitler-Platz führt, ein—
gezogen werden.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sind gemäß 8 57 des
Zuständigkeitsgesetzes innerhalb vier Wochen, beginnend mit
dem Tage des Erscheinens dieses Blattes, bei Vermeidung
des Ausschlusses des Rechtsweges bei der unterzeichneten
Behörde schriftlich oder zu Prötokoll anzubringen.
Püttlingen, den 12. Mai 1936.
Die Wegepolizeibehörde
Der Amtsbürgermeister:
Georg.
Bekauntmachung.
Der nach Anhörung der Gemeinderäte und mit Zu—
stimmung der Ortspolizeibehörde aufgestellte Fluchtlimen—
plan für die linke Seite der Adolf-Hitler-Straße zu Holz
an der Wirtschaft Friedrich Groß entlang liegt vom
25. Mai ds. Is. ab vier Wochen lang in der Wohnung
des Unterzeichneten sowie auf Zimmer Nr. 4 im Rai—
haus zu Heusweiler zu jedermanns Einsicht während der
Dienststunden offen.
Einwendungen gegen den Plan können während der
Offenlegungsfrist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei
den erwähnten Stellen angebracht werden.
Holz, den 16. Mai 1936.
Der Bürgermeister:
Buüch.
103
Saarbrücken, den 27. Mai 1936.
Der Landrat: Dr. Vogeler.