Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gocorbrsocter Kressblato
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Erscheint wöchentlich

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag ven
Buchgewerbehaus Abktiengesellschaft, n een Volk⸗
lingen. — Fernidrecher der Druckerei 226 15 (Amt Saarbrücken).

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Anzeigengebühren: Die 4mnal aespaltene Millimeter-Deile
oder deren Raum 10 Rpf—

Nr. 39

Saarbrücken, 29. Dezember 1935 62Jahrgang

Inhalt:
Amtliche Bekanntmachungen:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von
Fleischwaren.
Bekanntmachung betr. Verlust einer Genehmigungs—
urkunde.
Bekanntmachungen anderer Behörden:
Bekanntmachung betr. Planossfenlegung.

21

Bekanntniachung
betr. Verlust einer Genehmigungsurkunde.
Die dem Unternehmer Peter Duchene in Ludweiler—
Warndt, Lauterbacherstraße 12, am 28. Mai 1935 unter
Nr. Kvganf 67 ausgestellte Genehmigungsurkunde ist nebst
dem dazugehörigen weißen Verkehrsausweis „Saar 212439
verloren gegangen.
Die Verkehrspapiere werden hiermit für ungültig erklärt
Saarbrücken, den 8. Dezember 1936.
Der Reichskommissar für das Saarland.
J. A.
gez. Barth.

Amtliche Bekanntmachungen
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
über die Einfuhr von Fleischwaren.
Auf Grund des 7 des Viehseuchengesetzes vom 26.
Juni 1909 (KGEBl. S. 519 bestimme ich mit Genehmigung
des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern für
das Saarland folgendes: 51
(1) Für Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder
ähnlichen Gefähßen, Würste und sonstige Gemenge aus zer—
kleinertem Fleisch, soweit diese Waren aus dem Auslande
im Postverkehr nachweislich als Geschenk für Unbemittelte
zum eigenen Verbrauch eingeführt werden und das Gesamt—
gewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, treten alle veterinär—
polizeilichen Einfuhrverbote außer Krast.
(2) Das Gleiche gilt für zubereitetes Schweinefleisch im
Gefamtgewicht bis zu 5 Kilogramm, das aus dem Aus—
lande im Personenverkehr oder nachweislich als Geschenk
im Postverkehr oder Frachtverkehr zum eigenen Verbrauch
eindeführt wird.

213

Bekanntmachungen anderer Behörden
215 Bekanntmachung
Die Planunterlagen für die Gleisverschiebung der Saar—
»rücker Klein- und Straßenbahn A.G. zwischen Brebach und
zer Heringsmühle Fechingen liegen während 14 freien
dagen vom Tage der diese Bekanntmachung enthaltenden
Nummer des Kreisblattes ab gerechnet auf Zimmer 13 des
Rathauses ofen. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte
m Umfange seines Interesses Einwendungen gegen den
Plan erheben. Die Einwendungen sind schriftlich in zwei
kxemplaren einzureichen, oder mündlich auf Zimmer 13
des Rathauses zu Protokoll zu geben.
Brebach, den 23. Dezember 1936.
Der Amtsbürgermeister

8 2.
Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt an die Stelle
der aufgehobenen viehseuchenpolizeilichen Anordnung des
Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 13.
Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Vreußischer
Staatsanzeiger Nr. 293).
Saarbrücken, den 7. Dezember 1936.
Der Reichskommissar gr das Saarland.
J. A.:
gez. Dr. Obée.

Saarbrücken, den 29. Dezember 1936.
Der Landrat: Dr. Vogeler

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