Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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licher Gemeinden bis spätestens am 1. September 1935
dem zuständigen Anerbengericht.
Die Bürgermeister kreisfreier Städte reichen die Ver—
zeichnisse bis spätestens zum 1. August 19353 unmittelbar
dem Anerbengericht ein.
II. Gemeindeverzeichnis B.
Nehen dem zu Jl genannten Gemeindeverzeichnis A haben
die Gemeindevorsteher noch ein Verzeichnis der in ihrem
Bezirk belegenen Besitzungen aufzustellen, die durch Land—
oder Forstwirtschaft oder durch Wein-, Gemüse- oder Obst—
dau genutzt werden undgrößersindals 1238ektar
Verzeichnis 3: 38 13 der Ersten Durchführungsverord—
ung, zum Reichserbhofgesetz vom 19. Oktober 1933, Reschs—
gesetzbl. J. S. 749. In dem Verzeichnis sollen die Be—
sitzungen so angeordnet werden, daß zuerst die im Allein—
eigentum einer natürlichen Person jstehenden Besitzungen
aufgesührt werden und erst dangach die Besitzungen, die im
Ligentum mehrerer Personen oder einer juristischen Verson
tehen.
Für das Verzeichnis B ist ein amtlicher Vordruck zu
perwenden. Dieser besteht aus einem Umschlagbogen und
der erforderlichen Zahl von Einlageblättern Für jede
Besitzung ist ein besonderes Einlageblatt zu verwenden. Die

Finlageblätter sind mit fortlaufenden Blattzahlen zu ver
sehen. Auf der ersten Innenseite des Umschlagbogens sin
die Einlageblätter der betreffenden Gemeinde zu verzeid
nen. Der Gemeindevorsteher soll die Vollständigkeit“ de
Verzeichnisses auf dem Umschlagbogen bescheinigen.
Die erfsorderlichen Vordrucke werden den unteren Ver
waltungsbehörden von hier aus unmittelbar zugeleitet
Diese geben die Vordrucke underzüglich an die Gemeinde
vorsteher weiter. Die Bürgermeister der kreissreien Städt
erhalten die Vordrucke von hier aus unmittelbaär. Sofer
diese nicht hinreichen, sind weitere Stücke von der Käalen
latur des Reichsjuüstizministeriums zu erfordern.
Der Gomeindevorsteher reicht das Verzeichnis 3 spätesten
bis zum 1. August 1935 der unteren Verwaltungsbehörd
ein (53 3 der Verordnung betr. die Einführung des Erb
hosrechts, im Saarland vom 16. April 1933 geich—
gesetzbhl. JIS. 554). Die untere Verwaltungsbehörde über
endet das Verzeichnis nach Prüfung der Vollständigkei
alsbald durch die Hand des Kreisbauernführers an der
Landesbauernführer, Der Bürgermeifter einer Stadt, di
nicht der unteren Verwaltungsbehörde unterstellt ist, über
sendet das Verzeichnis B bis zum 1. August 1935 unmitte
bar dem Kreisbauernsührer zur Weitergabé an den Lände—
bauernführer.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
Terminkalender für den Monat Juni 1935.

66

25
* s5
53
— — 58 —
— —
2 *

Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Gegenstand

Sämtliche Herren
Bürgernneister.
Die Herren Bürger—
meister zu Dudweiler,
Friedrichsthal, Püttlin—
gen, Sulzbach, Völklin—
gen.

20. März 1897,
R. A. 1200.
17. 4. 1935, kA. II. 1510

Vorlage der Kassenübersichten für den Monat Mai
Nachweis über die Wohnungsébautätiakeit.

3.

3.
8.
3.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister

12. Juli 1924,
RK. W. 6712.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
2. Okt. 1924, 3. Dez
1925, K. W. 9789,
X. W. II. 8749.
24. April 1926,
W. E. 697.
25. Okt. 1924,
K. Ww. 10609.
22. Okt. 1923,
K. W. 9710.
22. Jan. 1924, J. 511.
13. Febr. 1924, J. 996.
14. Juni 1922,
K. W. 5744.
17. Dezember 1932,
J. 9651.
5. April 1935, J. 2371.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
15. April 1930,
K. W. J. 5123.
Dez. 1931, 1. 8203.
31. Mai 19153,
K. A. 4385.
J.Apurilb 1932,. 1. 2275.

Nachweisung über Sterbefälle 1. Monatsdrittel.
Mongeige Nachweisung über örtliche Tuberkulosefürsors
ellen.
Meldung von Erkrankungs- und Todesfällen.

2

Die Herren Bürger—
neister zu Püttlinger
und Ludweiler.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Bürger—
neister zu Friedrichsthal,
Dudweiler, Völklingen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Bürgermeister des Krei—
es außer Dudweiler u.
Sulzbach.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtl. Standesbeamten
des Kreises.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Ortskranken

Wohnunasstatistik.

Säuglingsfürsorgestatistik.
Monatliche Nachweisung über den Stand der Tuberkulp
fürsorge.

2*

10.
—10.
10.
10.
10.
—18.
15.

Einreichung einer Nachweisung über Geburten und Eh—
schließungen.
Monaͤtliche Berichterstattung über den Bevölkerungsstand
Nachweis über Bevölkerungsovorgägnge, Geburten u—
Sterbefälle.
Aenderungen bezüglich der Nachweisung über die Ehb
jubiläen. Fehlanzeige ist erforderlich.
Monatlicher Verwaltungsbericht.
Nachweisung über Sterbefälle 2. Monatsdrittel
Nachweisung über Zu- und Abgänge von Pflegekinderr
Uebersicht über die Bautätigkeit im voraufgegangene
Monat.
Angabe des Bedarfs an Zuchtböcken für die Gemeinde
und Vereine.
Vorlage der Monatsabrechnungen für die Kreisergänzunge
beschaukasse.

2

3

22

20

15.
20.
20.

7
8

19
20
21

28.
25.
25.

12. Juli 1924,
K. W. 6712.
19. März 1924,
K. A. 1910.
0 Quli 1926. 1. 3487.

Nachweisung der Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Einreichung der Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunder
von Angehörigen ausländischer Staatem. d
Wahrnehmungen über den Verkehr mit Nahrungs- un
Genußmitteln.
rFinreichung einer Nachweisung üher Rückstände
3· ———— — —— 4

Apris 1033
            
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