Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2

Verorduung
über das Eichwesen.
Auf Grund des 814 3Ziffer 9 in Verbindung mit 83
Abs. 1 des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des
Saarlandes vom 30. Januar 1935 (GReichsgesetzbl. J S. 66)
werden folgende Vorschriften im Saarland in Kraft gesetzt:
t. „Preußische Nacheichgebührenordnung (N EGO) vom
17. März 1933“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
„Bestimmungen über außergewöhnliche eichamtliche
Prüfungen“ in der vom Reichswirtschaftsminister am
20. Dezember 1933 veröffentlichen Fassung (Reichs—
ministerialblatt 1933 S. 736 und 1934 S. 16).
„Anordnung für die Preußische Eichverwaltung vom
2. März 1932.“ Die darin dem Oberpräsidenten über—
tragenen Aufgaben und Befugnisse werden von der
unterzeichneten Eichungsdirektion wahrgenommen. An
die Stelle der in der Anordnung genannten Kassen
tritt die Oberkasse des Saarlandes.
„Anleitung für die polizeilichen Revisionen der Meß—
geräte“ in der vom Preußischen Minister für Handel
und Gewerbe am 22. Juli 1925 veröffentlichten
Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1935 in Kraft.
stöln, den 27. April 1935.
Eichungsdirektion in Köln.
gez. Heidecker.

ũs

149 Vekanntmachung
über die Anmesdung von Veranstaltungen wirtschaftlicher
Verbände.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Anord—⸗
nung zur Regelung von Veranstaltungen wirtschaftlicher
Verbände, welche der Reichskommissar für die Rückgliede—
rung des Saarlandes unterm 26. März 1935 herausge—
geben hat (Amtsblatt S. 37), folgendes vorsieht:
Die Anträge sind bei den Landratsämtern, in Saar—
brücken bei dem Polizeipräsidium, spätestens 4 Tage vor—
her unter Vorlage der Tagesordnung zu stellen und durch
diese Behörden nach Anhören der Kreisleitung dem Reichs⸗
kommissar für die Rückgliederung des Saarlandes, Abt. Ic
Wirtschaft, vorzulegen. Es empfiehlt sich, die Anmeldung
frühzeitig genug zu tätigen, und soweit es sich um
Referate handelt, die sich mit wirtschaftlichen Verhält—
nissen bzw. Notwendigkeiten an der Saar befassen, die
Redemanufskripte beizulegen.
Sagarbrücken, den 17. April 1935.

Bekanntmachungen des Landratsamtes
150 Körplan 1935.
Unter Bezugnahme auf die 88 10 und 11 der Ver—
ordnung vom 1I9.“ Dezember 1923, betr. die Haltung und
sKörung der Stiere, Ziegenböcke und Eber, wird der nach—
stehende Plan für die diesjährige Körung (Hauptkörung!
für Zuchtstiere und Eber zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
1. Tag der Körung: Samstag, den 11. Mai 19835.
Abfahrt 7.590 Uhr vormittags mit Auto vom Landratsamt
8. 15 Dudweiler
8.35 Sulzbach
8.50 Friedrichsthal
9. 10 Quierschied
9. 25 Böttelborn
9.45 dolz
20. 00 Wahlschied
10.25 dummerschied
10. 40 Kutzhof
1. 00 Numborn
1. 20 Rittershof
11. 45 deusweiler
2. 10 tirschhof
2.30 fiweiler
2 50 dellenhausen
8* osma!

2. Tag der Ftörung: Montag, den 13. Mai 19335.
Abfahrt 7.50 Uhr vormittags mit Auto vom Landratsan
3.10 5 * Eschbergerhof
8. 30 Güdingen
8.50 Bübingerhof
9.10 Bübingen
9. 30 Kleinblittersdorf
9. 50 uersmacher
10. 15 anweiler
11.00 Jof
11.20 rungshof
11.35 sransbach
11.50868 Ningerhof
12.50 „ne ngen
13. 200, oceufechingen
13. 400, d rieheim
14.00 . Scheidt

3. Tag der Körung: Mountag, den 20. Mai 1935.
Abfahrt 7.50 Uhr vormittags mit Auto vom Landratsam
8. 20 Völklingen
8. 45 Püttlingen
9.10 Engelfangen
9.25 Rittenhofen
9. 45 Sellerbach
—10. 10 Etzenhofen
10.20 Herchenbach
10. 40 Niedersalbach
11.00 Kurhof
11.20 Obersalbach
11.408, Hirtel
12.00, Bietschied
12.25 , nachmittags Walpershofen
125053 Hilschbach
13. 10 , d Güchenbach
13. 25 Ueberhofen.

4. Tag der Körung: Mittwoch, den 22. Mai 1935.
Abfahrt 7.50 Uhr vormittags mit Auto vom Landratsam
8. 15 Aschbacherhof
8. 35 Clarenthal
8. 55 Luisenthal
9.10 Fenne
a 25 Fürstenhausen
Völklingen
Wehrden
Geislautern
Ludweiler
Lauterbach
Großrosseln
Emmersweiler
Naßweiler
St. Nikolaus
Karlsbrunn
(mit Schlußbesprechung).
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für orts.
übliche Bekanntmachung sofort zu sorgen und die Besitzer
der aͤnzukörenden Tiere noch besonders zu benachrichtigen
Es werden jetzt nur Stiere und Eber angekört. Die anzu—
fkörenden Tiere sind auf den Gehöften der Be—
itzer vorzuführen. Die Abstammungsnachweise und
die Deckregister sind vorzulegen. Die Zuchtnummer (Ohr
nummer) des Tieres ist anzugeben.
Die Herren Bürgermeister, Orts- und Bezirksvorstehen
werden gebeten, an den Körterminen innerhalb ihrer Re
zirke teilzunehmen.
Saarbrücken. den 4. Mai 1935
Der Landrat
und Vorsitzende des Körausschusse⸗
für Stiere und Eber.
Dr. Vodeser

151

VBekanntmachung.
Zur wirksameren Ausübung des Forst⸗- und Jagdschutzes
habe ich auf Grund des Minifterialerlasses vom 24. 2. 1900
Rr. n I80 und mit Genehmigung des Herrn Landforst—
neisters, Regierungsforstamt. Saarbrücken vom 26. 4
1935 Nr. 2306/35F 5 dem Förster Gerwert in Hilschbach
auf den Gemarkungen Guͤtenbach und Hilschbach die Aus
übung der Jagdpolizei aushilfsweise übertrogen.
Saocarbrücken. den 2. Mai 1935

Der Landrat:
— M
            
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