Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Mitglieder der Verwaltungskörperschaften als um soviel
vermindert, als Mitglieder gemäß 81 Abs. 1 ausscheiden
Soweit zur Aufrechterhaltung der gemeindlichen' Selbfi
verwaltung ein Bedürfnis besteht, Sitze, die gemäß 81
Abs. 1 frei werden, neu zu besetzen, kann der Reichs—
kommissar oder die von ihm beaduftragte Behörde die
Sitze entsprechend dem Volkswillen nach Üeberwindung des
Parteistaates neu besetzen.

*2 Absatz 2gilt entsprechend für gemäß 8 1 Absatz 2
frei werdende Ehrenämter.
84.
Diese Anordnung tritt mit dem 8. März 1935 in Kraft.
Saarbrücken, den 8. März 1935.
Der Reichskommissar
für die Rückgliederung des Saarlandes
J B.
gez. Jung.

VBekanntmachung
betr. Aufgaben des Landesfürsorgererbaudes.
Auf Grund des 8 3 Ziffer 3 des Gesetzes über die vor—
läufige Verwaltung des Saarlandes vom 30. Januar 1935
(RGBl. J S. 66) übernimmt der Reichskommissar die
Aufgaben des Landesfürsorgeverbandes. Infolgedessen wer—
den die Aufgaben des bisherigen Landarmenverbandes,
der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Krieger—
hinterbliebenen, des Hauptwohlfahrtsamtes, der Arbeits
beschaffungsstelle für Schwer-Kriegs- und Unfall-Beschädigte,
die von der bisherigen Abteilung Versicherungswesen durch—
geführte Wochenfürsorge, ebenso wie die Aufgaben des
Landesjugendamtes und der Fürsorgeerziehungsbehörde vor—
erst nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften und
Richtlinien durch die Abteilung II des Reichskommissars
für die Rückgliederung des Saarlandes durchgeführt. Be—
hördenanschrift: Reichskommissar für die Rückgliederung des
Saarlandes, Abteilung IU, Landesfürsorgeverband, Saar—
brücken, Neues Landgericht.
Saarbrücken, den 4. März 1935.
Der Reichskommissar.
J. A.
gez. Dr. Obé.

39 Bekanutnmachungz
betr. Auflösung und Liquidation des Wohnungsbau⸗—
verbandes der Gemeinden des Saargebietes.
Unter Aufhebung des Absatzes IIl der Bekanntmachung
oom 9. Januar 1935 (Amtsblatt der Regierungskom—
mission Nre. 6 von 153. Januar 1935) wird zum Regie⸗
rungskommissar gemäß 84 der Verordnung der Regie—
rungskommission betreffend Auflösung und Liquidation des
Wohnungsbguverbandes der Gemeinden des Saargebietes
vom 20. Dezember 1934 der Oberregierunasrat Kihm
bestellt.
Saarbrücken, den 6. März 1935.
Der Reichskommissar.
J. A.
gez. Dohn.

VBekanntmachung
über den Bezug autlicher Blätter.
Sämtliche mir unterstellten Behörden einschließlich der
Hemeinden und Bürgermeistereien sind vervflichtet, nach—
olgende Blätter zu beziehen:
1. das Reichsgesetzblatt, Teil J:
2 das Amtsblatt des Saarlandes:
3. den Völkischen Beobachter, Süddeutsche Ausgabe:
. die NSZ.-Rheinfront, Ausgabe Saarbrücken. J
Die Bestellung ist umgehend zu veranlassen. Das Reichs—
gesetzblatt, Teil J, ist, soweit noch nicht geschehen, vom
Januar 1935 an nachzubestellen.
Saarbrücken, den 8. März 1935.

4344

Der Reichskommissar.
J. A.
2 556

61 Verordnung über die Ortsklassen im Saarland.
Vom 8. März 1933.
Auf Grund des 87 Abs. 1 des Gesetzes über die vor—
läufige Verwaltung des Saarlandes vom 360. Januar 1935
Reichsgesetzbl. 1 S. 66) wird folgendes verordnet:
Das Ortsklassenverzeichnis für das Deutfche Reich (Reichs⸗
besoldungsbi. 1929 S11 wird mit Wirkung vom
l. März 1935 ab ergänzt, wie folgt:
XVII. Saarland.
Ortsklasse Ensdorf,
Saarbrücken. Eppelborn,
Ortsklafsse dengenvhne
Altenkessel, Leufechingen
Brebach einschl. Fischbach,
geufechingen, Fürstenhausen.
Dilungen Geislautern,
Dudweiler, Göttelborn,
Erbach, Griesborn,
Fraulautern, Broßrosseln,
Friedrichsthal mil Güchenbach,
Bildstock, Hassel,
Gersweiler, deiligenwald.
Büdingen, deusweiler.
domburg einschl. dilschbach,
Bahnhof Homburs Hostenbach,
Güterzoll, Illingen,
Landsweiler (Kreis Jägersburg,
Ottweiler), Keuchingen,
Merzig, Kleinblittersdorf.
Mettlach, Kirkel-Neuhäusel.
Neunkirchen. Kölln,
Neuscheidt, Lebach,
OAttweiler, Limbach bei Homburg,
Püttlingen, Lisdorf,
Sdarlouis, Ludweiler,
Schafbrücke, Merchweiler,
Schiffweiler, Mittelbexbach,
Spiesen-Elvers! Namborn,
Stahlhammer, Niederbexbach.
St. Ingbert, Oberbexbach,
St. Wendel, Pachten,
Zulgzbach, Quierschied,
Völklingen, Reiskirchen.
Wehrden, Riegelsberg,
Wiebelskirchen Rilchingen-Hanweiler.
rtsklasse Rohrbach,
Beaumarais, Saarwellingen,
Beckingen, Schaffhausen,
Bischmisheim Scheidt,
Blieskastel, Schwalbach.
Bübingen, Sellerbach,
Bous, Tholey,
Clarenthal, Urweiler,
Dilsburg, Wadgassen,
Dirmingen, Wallerfangen,
Engelfangen, Walpershofen,
Ensheim, Wemmetsweiler.
Alle übrigen Gemeinden in Ortsklasse
Berlin, den 8. März 1935.
Der Reichsminister der Finanzen:
Graf Schwerin von Krosigk
Der Reichsminister des Innern:
Pfundtner.
Der Reichsarbeitsminister.
J. V.
Dr. Krohn.

b2 Bekanutmnchung
vetr. Einführnug der Gesetzgebung über Förderung der
Eheschließnngen im Saarland.

die Landratsämter und Bezirksämter und den
Herrn Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken.
Vom 1. März 1935 ab werden auch im Saarland Ehe
standsdarlehen gewährt.
Der Präsident des Landesfinanzamtes in Würzburg ist
bom Herrn Reichsminister der Finanzen angewiesen wor—
den, die Gemeindebehörden des Saarlandes mit einer die
Besetzestexte, die Durchführungsverordnungen, die Erläute—
unqgen und di- Richtsinrien enthasftenden Sandoausarabe vse

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