Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sM̃̃ vie Vorbereitung der mir nach J vorbehaltenen Ent⸗1
jschließungen und die Ausführung des Erlasses im
übrigen liegt den unter II zur Ausübung von Gnaden⸗
befugnissen ermächtigten Behörden ob.
Berlin, den 1. Februar 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler.
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner.
Der Reichsminister des Innern
Frick.
Der Reichswehrminister
von Blomberg.
Der Reichsminister der Finanzen
Sraf Schwerinvon Krosigk.

— —— — —

35 Erlaß
des Führers und Reichskanzlers über die Ernennung und
Eutlassung der Reichsbeamten.
Vom 1. Februar 1835.
Auf Grund des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des
Deutschen Reichs vom 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. 1
5. 747) bestimme ich unter Aufhebung der Veryrdnungen
über die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten
vom 14. Juni 1922 GReichsgesetzbl. J S. 577), 6. Juli
1928 (eichsgesetzpl. JI S. 196) und 18. August 1934
(Reichsgesetzol. J S. 785) was folgt:
i. Ich béhalte mir vor die Ernennung und Entlassung
der Inhaber von Planstellen der Reichsbesoldungs⸗
gruppen A2c und aufwärts. Bei Abweichung von
den Reichsgrundsätzen ücer Einstellung, An tellung und
Beförderung ist vor der Vorlage an mich die Zu—
stimmung der Reichsminister des Innern und der
Finanzen einzuholen. Diese Zustimmung ist nicht er—
forderlich zur Ernennung der Porcizeio äidenen, der
Polizeidirektoren der staatlichen Poslizeiverwaltungen
und der Landräte (Bezirksoberamtmänner) des Saar—
landes.
Ich übertrage die Ausübung des mir zustehenden
drechts zur Ernennung und Entlassung der sonstigen
Reichsbeamten den Leitern der Obersten Reichs—
behörden, die ihre Befugnisse mit irn der
Reichsminister des Innern und der Finanzen weiter
übertragen können.
Bei Abweichung von den Reichsgrundsätzen über
Einstellung, Anstellung und Beförderung ist die Zu—
stimmung der Reichsminister des Innern und der
Finanzen erforderlich.
Für besondere Fälle behalte ich mir das Recht
der persönlichen Entscheidung auch bezüglich dieser
Beamten vor.
III. Ausführungs- und Uebergangsbestimmungen erlassen
die Reichsminister des Innern und der Finanzen.
Berlin, den 1. Februar 1d3
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Innern
Frick.

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

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Verfügung.
Mit sofortiger Wirkung werden nachstehende Verfügungen
betreffend das Verbot zur Verbreitung von Zeitungen
und Zeitschriften im Saargebiet hiermit aufgehoben:
1. Verfügung vom 3. 100 1923 betr. Verbot der Wochen—
schrift Saarfreund“, Berlin
2. Perfuigung vom 27.4. 1983 Tab. Nr. 1960 P betr.
Verbot der Wochenschrift Der Stürmer“, Nürnberg
Verfüqgung vom 6. 19833 Tgbh. der, 2837 5 vbete
Verbot der Druckschrift „Arbeitertum“, Brätter für
Theorie und Praxis der nationaisoziglistischen Betriebs—
zellen-Organifation, Berlin
Berfügung vom 5. 7. 1933 78b. Nr. 3148 P betr.
Verbot der Drugschrift Der Sa Mana⸗.
Verfügung vom 24 7. 15883 Tgh Ne 3537 p betr.
Verbot der Tageszeitung, Volkischer Beobachter“,
München.
VPerfügung vom 20. 9. 1933 Tgb. Nr. 4643 P betr
Verbot der Tageszeitung Der“ Deutsche Berlin
Verfügung vom 20. 10. 1933 Tgb Rr 3888 9betr
Rorshinte don Momhontae — 5

8.
9.
10.
11.

Verfügung vom 17. 1. 1934 Tob. Nr. 534 Pabetr.
Verbot der Tageszeitung, Mainzer Anzeiger“, Ma—nz.
Verfügung vom 11. 5. 1934 Tgb. Nr. 3995 7 beir.
Verbot der Tageszeitung „Der Angriff“, Berlin.
Verfügung vom' 11. 5. 1934 Tgb. Nr, 3095 P betr.
Verbot der Tageszeitung „Der Mit ag“, Düsedorf.
Verfügung vom 11. 5. 1934 Tgb. Nr. 3095 Pbetr.
Verbot der Tageszeitung „Westsärische Landeszeitung—
Rote Erde“, Dortmund.
Verfügung vom 23. 7. 1934 Tab. Nr. 4891 P betr.
Fnht der Tageszeitung „Westdeutscher Beobach er“.
öln.
Verfügung vom 23. 7. 1934 Tab. Nr. 4891 P,betr.
Pandot der Tageszeitung „Hakencreuzbanner“, Mann⸗
eim.
Verfügung vom 21. 9. 1934 Tgb. Nr. 5973 P betr.
Verbot der Tageszeitung „NS-Kurier“, Stuttgart.
Verfügung vom 21.5 9. 1934 Tgb. Nr. 5973 P betr.
Verbot der Tageszeitung „Der Tag“, Berilin.
Verfügung vom 21. 9. 1934 Tgh. Nr. 5973 B betr.
Verbot der Tageszeitung „Deussche Zei ung“, Ber in
Verfügung vom 21. 9. 1934 Tgb. Nr. 5973 P betr.
Verbot der Tageszeieung „Bertiner Irlustrie te Nachcausgabe“,
 Berlin.
Verfügung vom 21. 9. 1934 Tgb. Nr. 5973 P betr.
Verbot der Tageszeitung „Fraänkfurter Volksblatt“.
Frankfurt a. M.
Verfügung vom 19. 10. 1934 Ta5. Nr. 6570 P betr.
Verbot der Wochenscheift „Die Bienn ser“, München.
Verfügung vom 5. 11. 1934 Tge. Nec. 6861 P betr.
Verbot der Wochen schrift „Rerams ITner,um“, Leinzig.
Verfügung vom 6. 11. 1934 Tgh. Nr. 6884 P betr.
Verbot der Tageszeitung „Berliner Börsenzeitung“,
Berlin.
Verfügung vom 17. 11. 1934 Tgb. Nr. 7090 P berr.
Verbot der Tages,ei unge, Reichspost“, Wien.
Verfügung vom 13. 8. 1934 Tgb. Ne. 5385 P betr.
Verbot der Wochenschrift „Der deu sche Kumpel“, Saar—
brücken.
Saarbrücken, den 24. Januar 1935.
Das Mitgeied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knorx.

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23.

37 Urkunde
über die Umpfarrung der Filialen Stahlhammer und Neu⸗
scheidt aus der Pfarrei Reutrisch in die Pfarrei Brebach,
Dekauat und Kreis Saarbrücken.
Nach Anhörung der an der Sache Beteiligten wird
hiermit angeordnet wie folgt:
1. Die Filialen Stahlhammer und Neuscheidt der Pfarrei
Rentrisch werden in die Pfarrei Brebach, Dekanat
und Kreis Saarbrücken, umgepfarrt.
2. Die Lage der Filialen ist in einer dieser Urkunde
beigegebenen Karte eingezeichnet.
3. Eine Entschädigung wird aus Anlaß dieser Um—
pfarrung von keiner Seite beansprucht oder gewährt.
4. Vermögensstücke, die gleichzeitig nach Brebach über—
gehen würden, sind keine vorhänden.
5. Die Angehörigen der umgepfarrten Filialen treten
in alle Rechte und Pflichten der Psarrangehörigen
von Brebach ein, verlieren aber alle Ansprüche an
Rentrisch und werden von allen Verpflichtungen gegen—
über Rentrisch entbunden.
6. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Januar 1935
in Kraft.
Trier, den 4. Januar 19383.
Der Bischof von Trier:
(L. 8) gez. — Franz Rudolf.
Die nach der vorstehenden Urkunde vom 4. Januar
1935 von dem Bischof von Trier kirchlicherseits ausge—
sprochene Umpfarrung der Filialen Stahlhammer und Neu—
scheidt aus der Pfarrei Rentrisch in die Pfarrei Brebach,
Dekanat und Kreis Saarbrücken, wird hiermit von Staats—
wegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.
Saarbrücken, den 28. Januar 17935.
Das Mitglied der Regierungskommission
für Kultus und Schulwesen:
(L. 8.) gez. Dr. Zoricie.

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Bekanntmachung,
betr. die Abhaltung von Gärtnerlehrlingsprüfungen.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Regierungs—
ommission vom 7. November 1922 (Amtsblatt S. 212
und die Bekanntmachung vom 14. Jusi 1923 (Amtsblat
            
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