Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sacubιι_αν Gquelsbltt
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrüchen.

herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Erscheint wöchentlich

Schrutleitung, des nichtamtlichen Teiles, Druck und Berlag 5—
debr. Hofer A.«G. Sgarbrücken—Völklingen. — Ferninrecher
der Druückerei Nr. 226 15 cAmt Saarbrückends

Bezuqgspreis,für das Vierteljahr 0.90 RM.
Anzeiagengebühren: Die 4mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 10 Rpi

Nr. 37

Samstag, 23. November 1935 61. Jahrq.

Juhalt:

328

Amtliches.
Verordnung über die Zuständigkeit in feuerlöschpolizeilichen
Angelegenheiten im staatlichen Polizeioezirk Saar—
hrücken. Vom 31. Oktober 1935.
Bekanntmachungen des Landratsamts.
Bbekanntmachung betr. aufgehobene Straßensperre Sulzbach
 —Duierschied.
Bekanntmachung derr. aufgehobene Straßensperre Fechin—
gen—Bliesransbach.
Bekanntmachung berr. Straßensperre Kölln— Etzenhofen.
bekanntmachung berr. Straßensoerre in Fischbach.
Bekanntmachung berr. Trichinenschau im Beschaubezirk
Wölklingen

Vekauntmachung.
Zur Ausführung von Straßenbau- und Kanalisations—
irbeiten wird die Köllercalstraße zwischen Kolln und Etzen—
jofen mit sosortiger Wirkung bis auf weiteres — voraus—
ichtlich 3 Monate — für den gesamten Fahrverktehr
gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Kölln—Herchen—
»ach —Walpershofen.
Saarbrücken, den 14. November 1935.
Der Landrat.
J. V.: Olischläger

329

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Orte innerhalb des Polizei-Präsi—
diums Saarbrücken, die als städtische Preisgebiete an—
zusehen sind.
). Nachtrag zur Steuerordnung über die Aufbringung der
Kosten der Zuchtstierhaltung der Gemeinde Walpers—
hofen.
3. Vachtrag desgleichen der Gemeinde Köllerbach.
. Nachtrag desgleichen der Gemeinde Güchenbach.
.Nachtrag desgleichen der Gemeinde Ueberhofen.

Bekanntmachung.
Zur Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die
hauptstraße in Fischbach bis auf weiteres — voraussicht—
ich 3 Monate — für den gesamten Verkehr gespeerrt.
Die Durchgangsstraße bleibt für den Verkehr frei.
Die Umleitung wird an Ort und Stelle kenntlich gemacht
Saarbrücken. den 14. November 1935.
Der Landrat.
J. V.: Olischläger.

325 Verordnung
iber die Zuständigkeit in feuerlöschvolizeilichen Ange⸗
legenheiten im staatlichen Polizeibezirk Saarbrücken.
Vom 31. Oktober 1935.

330 Vekanntmachung.
Auf Grund des 8 3 der Preußischen Ausführungsbestim—
nungen betreffend die Schlachtvieh- und Feeischbeschau bei
Zchlachtungen im Inlande vom 20. März 1903 und der
Verfügung des Reichskommissars für die Rückgliederung
»es Saarlandes, Abteikung IIl Vet. 2576, vom 1. Oktober
1335 und 5. November 1935 wird die Trichinenschau im
Beschaubezirk J und II Völklingen mit sofortiger Wirkung
auf jederzeitigen Widerruf dem Bürogehilfen Heinz Sorg
rus Völklingen übertragen.
Sorg wird gleichzeitig zum stellvertretenden Trichinen—
chaneẽr der Beschaubezirke Ludweiler, Gersweiler und
Altenkessel bestellt.
—Die mit Verfügung vom 5. November 1934, Tgb. Nr. J
3049, dem prakt. Tierarzt Dr. E. Kölle, Völklingen, er—
eilte vertretunggwmeise Wahrnehmung der qGumtlichen
Trichinenschau im Beschaubezirke Völklingen II (Kreisblatt
— 159) wird hiermit mit sofortiger Wirkung aufge—
joben.
Saarbrücken, den 18. November 1935.
Der Landrat.
J. V.: Olischläger.

Auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Verwal—
ung des Saarlandes vom 30. Januar 1933 Meichsgesetz⸗
RAatt 1 S. 66) in Verbindung“ mit 86 des preußischen
Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 (Preuß.
vwesetzsammt. S. 77, 136 wird folgendes verordnet:
Mit Wirkung vom 1. November 1935 ab wird die
Wahrnehmung der feuerlöschpolizeilichen Angelegenheiten
an Bezirk der staatlichen Polizeiverwaltung Saarbrücken
den kommunalen Polizeiverwaltern übertragen.
Berlin. den 31. Oktober 1933.
Der Reichsminister des Innern:
Frick.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
326 Vekanntmachung.
Die am 6. 8. 1935 verhängte Sperre der Straße Sulz⸗
achQuierschied zwischen Eisenbahndamm der Frenkel—
pachbahn und Brefelderstraßße im Ortsteil Hühnerfeld wird
nit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 35. November 1935.
Der Landrat.
J. BV.: Olischläger.

Bekanntmachungen anderer Behörden
331 Bekanutmachung
betr. Orte innerhalb des Polizei-Präsidiums Saarbrücken,
die als städtische Preisgebiete anzusehen sind.
Auf Grund der 2. Anordnung über Verbraucherhöchst—
preise für Speisekartoffeln vom 7. 10. 1935 (Amtsblatt
Nr. 37) werden die Orte
Altenkessel-Neudorf einschl. Rockershausen, Altenwald,
Bildstock einschl. Maybach, Brebach einschl. Neu—
sechingen, Dudweiler, Fürstenhausen einschl. Fenne,
Friedrichsthal, Geislautern, Güdingen, Heiligenwald,
deinitz einschl. Dechen, Hühnerfeld einschl. Brejeld,
derrensohr, Jägersfreude, Kohlhof, Landsweiler einschl.
Reden, Merchweiler, Neuscheidt, Nceuweiler, Obervölt—
ingen. Rentrisch, Rocfershausen. Sinnertal, Stak“

327 Vekanntmachung.
Die mit Verfügung vom 10. August 1935, Tgb. Nr. J.
176, angeordnete Straßenspecre Fechingen —Bliesransbach
nird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zaarbrücken, den 14. November 1935.
Der Landrat.
BM: Olischläger.
            
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