Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gaccrbrucker Kresblott
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Zchriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
debr. Hoser A.“G.. Sgarbrücken-Bölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).

Nr. 1 Montag,

Erscheint wöchentlich

Bezugspreis Für das Viertehjahr 5510, Ft.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Cts

7. Januar 1935 61. Jahrg.

Inhalt:

Bekanntmachung betr. Volksabstimmung für das Saar- j wesens (S. 2). — Ausführungsbestimmungen dazu (S. 2)
gebiet (S8. 1). — Verfügung (SK. . — Verbot von — Höhe des Mietpreises für Januar, Februar und März
Versammlungen während der Abstimmungsperiode (S. 2). — 1935 (S. 9). — Verbot der Druckschrift „Der Wächter“
Verzinsung hinterlegten Geldes (S. ). — Gebühr für (S. 3). — Polizeiverordnung (S. 83). — Bekanntmachung
Prefsetelegrtamme (S. 2). — Regelung des Wohnungs-l (S. 3). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung (S. 3).

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
* * 2
kommission des Saargebietes.
Voltsabstimmung für dus Guurgebiet.
Bekanntmachung.
Kraft Art. 27 der Wahlordnung für die Volksabstimmung
im Saargebiet vom 7. Juli 1934 mit den Abänderungen
vom 7. August und 13. Dezember 1934 wird folgendes
bekanntgegeben:
Am 13. Januar 1935 werden die Wahlbüros von 814
Uhr morgens an für die Abstimmungsberechtigten zugäng—
lich sein, damit diese ihre Stimme abgeben können. Die
Wahlbüros bleiben auf alle Fälle bis 20 Uhr geöffnet.
Alle Abstimmungsberechtigten, die zu diesem Zeitpunkt
anwesend sind, werden noch zur Abstimmung zugelassen.
Die Abstimmungsberechtigten haben, solange sie noch nicht
abgestimmt haben, Zugang zum Wahllokal, soweit dieses
genügend Raum dazu bietet, und haben sich in dem für
sie bestimmten Teil des Lokales aufzuhalten. Der Vor—
sitzende übt die Polizeigewalt im Wahllokal allein und
in uneingeschränktem Maße aus. Die Abstimmungsberech—
8 haben seinen Anordnungen unbedingt Folge zu
eisten.
Jeder Abstimmungsberechtigte ist berufen, zu erklären,
ob er die Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung
Status quo) oder die Vereinigung mit Frankreich oder die
Vereinigung mit Deutschland wünscht.
Betreffend den Ausdruck „die Beibehaltung der gegen—
wärtigen Rechtsordnung“ (8tatkus duo) ist solgendes zu
bemerken:
Der Völkerbundsrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember
1934 den Bericht des Ratsausschusses angenommen. In
diesem Bericht wird gesagt, daß eine Entscheidung des
Völkerbundsrates im Sinne der Aufrechterhaltung der
durch den Friedens-Vertrag und die Anlage geschaffenen
Rechtsordnung die Rechtswirkung hätte, dem Vöolkerbund
die Souveränität (das Hoheitsrecht) über das ganze Saar—
gebiet oder einen Teil des Gebietes zu übertragen. —
In demselben Bericht wird gesagt, daß aus der Tatsache,
daß der Völkerbund Inhaber der Souveränität über das
Gebiet würde, sich auch ergäbe, daß er in Zukunft die
Macht hätte, über diese Souveränität in dem Maße zu
verfügen, wie es mit den Bestimmungen des Vertrages
zu vereinbaren wäre und im Einklang stände mit den
Grundsätzen, auf Grund deren ihm die Souveränität über
das Geblet übertragen wurde und ausgeübt werden muß.
Zum Zweck der Stimmabgabe wird der Abstimmungs—
berechtigte in einer vom Voͤrsitzenden des Wahlbüros zu
bestimmenden Reihenfolge zu dem Teil des Wahllokals
zugelassen, wo das Wahlbüro Sitzung hält. Er hat sich
zum Vorsitzenden des Wahlbüros zu begeben und ihm
seinen Identitätsausweis (Karte oder Reisepaß mit Licht—
bild), und seinen Abstimmungsausweis abzugeben. Der
Vorsitzende ist berechtigt und verpflichtet, sich über die
Identität des Inhabers dieser Schriftstücke näher aufklären
zu lassen, insofern er dies für notwendig erachtet — sei
es, weil er eine Fälschung vermutet, sei es, weil das Licht—
hbild nicht genügend Aehnlichkeit aufweist. Der Vorsitßzende

sobeidet, ob der Inhaber zur Abstimmung zugelassen
wird.
Nachdem der Vorsitzende sich von der Identität des
Stimmberechtigten überzeugt hat, gibt er ihm einen Stimm—
zettel und einen leeren Umschlag.
Der Stimmzettel hat ungefähr dieses Aussehen:
Sociẽté des nations League of nations
Volksabstimmungskommission des Völkerhundes

veibehaltung der gunm u
gegenwürtigen Rechtsordnung 2
(Status quo) VDlhh Mlse

li.
Vereinigung mit Frankreich —
—

yu
Vereinigung mit Deutschlund
—

der Abstimmungsberechtigte mucht ein Kreuz ()
in die weiße Kreisflüche des seiner Wahl ent⸗
sprechenden Feldes.

Der Abstimmungsberechtigte zieht sich mit diesem Zette
und Umschlag in eine unbesetzte Isolierzelle zurück. Es
ist ihm strengstens untersagt, nach Erhalt des Stimm—
zettels mit irgendwelchen Personen zu sprechen oder auf
andere Weise in Verbindung zu treten. In der Isolier—
zelle schreibt der Abstimmungsberechtigte mit einem
schwarzen, in der Isolierzelle befindlichen Bleistift auf
den Stimmzettel in das seiner Wahl entsprechende weiße
Kreisfeld ein Kreuz (5). Danach muß er, immer noch
in der Isolierzelle bleibend, den Zettel ungefaltet in den
Umschlag stecken und diesen schließen; das Zukleben des
Umschlages ist gestattet, jedoch nicht notwendig.
Aus der Isolierzelle tretend, begibt sich der Stimm—
berechtigte wiederum zum Vorsitzenden und übergibt
diesem den verschlossenen Umschlag, welchen der Vorsitzende
in die Urne legt. Der Abstimmungsberechtigte erhält danach
seinen Identitätsausweis zurück. Der Abstimmungasausweié«
vird vom Wahlbüro zurückbehalten
            
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