Finschreiten seitens der Schulabteilung rechtfertigen könnte,
Anverzüglich dieser zur Keuntnis zu bringen.
die Befümmungen der Dienstanweisungen für die höheren
ind mittleren Schulen betreffend körperliche Züchtigung
zieiben, soweit sie eine weitergehende Einschränkung des
Züchtigungsrechtes enthalten, in Kraft.
Saarbrücken, den 26. Juli 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für Kultus und Schulwesen:
gez. Dr. Zoricic.
108 —
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
215 Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 31 vom 1. August 1934 veröffent—
lichten Ausführungsbestimmungen zur Verordnung der Re—
gierungskommission vom 22. Februar 1933 betreffend der
Personen⸗- und Güterkraftverkehr wird hingewiesen.
us Im Kreise Saarbrücken-Land erhielten im Monat Juni 1934 Jagdscheine:
Beginn
efde. der
Nr. Gültigkeit
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Jagdscheine
Name, Stand und Wohnort
Tag Mou Jahr
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1 19.
8 21.
23 23.
41 25.
250265.
261 25.
7127.
281 30.
Juni 1934
Hild Leopold, Kaufmann, Geislautern
Drokur Nikolaus, Eisenbahner, Kutzhof
Eggeling Otto, Kaufmann, Völklingen
Riegel Otto, Schleifer, Völklingen
Funk Lambert, Schichtmeister, Geislautern
Kliebenstein Alfred, Materialienverwalter, Sulzbach
Jung Jakob, Metzgermeister, Sulzbach
Neumeyer Heinrich, Ingenieur, Gersweiler
Bohrmann Heinrich, Konditormeister, Friedrichsthal
Lambert Robert, Bergmann, Lummerschied
Ldangenbahn Alois, Hüttenbeamter, Brebach
Schuck Hans, Wirt, Bildstock
Schworm Philipp, Kaufmann, Sulzbach
Bohn Richard, Mühlenbesitzer, Scheidt
Speicher Christian, Malermeister, Herrensohr
Schaumlöffel Heinrich, Werkmeister, Sulzbach
Best Karl, Jagdaufseher, Völklingen
Dr. Weber Emil, Veterinär, Fenne
Brill Fritz, Kaufmann, Völklingen
Wolff Friedrich, Bauunternehmer, Güdingen
Reitz Hermann, Steiger, Bildstock
Schmitt Heinrich, Kaufmann, Püttlingen
Schleiden August, Gemeindebaumeister, Gersweiler
Ziegler Alfons, Landwirt, Wahlschied
Keimer Willi, Forstassessor, Karlsbrunn
Fischer Ewald, Forstgehilfe, Neuhaus
Funk Bernhard, Maschinenwerkmeister g. D., Riegelsberg
Polz Friedrich, Verwaltungssekretär, Sulzbach
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Saarbrücken, den 23. Juli 1934.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
217 Aenderung der Gebührentare
für die gewerbsmäßige Personenbeförderung in der
Vürgermeisterei Völklingen.
Auf Grund der 88 76 und 148, Ziffer g, der Reichs—
zgewerbeordnung wird in Uebereinstimmung mit dem Ge—
meindevorstande und nach Anhörung der Unternehmer für
die Benutzung der gewerbsmäßig zum Gebrauch für jeder—
nann öffentlich aufgestellten Kraftfahrzeuge die unterm
d Februar 1929 festgesetzte Gebührentaxe wie folgt ge—
indert:
Taxe 1 (Anfahrt auf Bestellung):
Der Fahrpreis beträgt bis zu 1000 Meter 2,75 Fr.
Für je weitere 225 Meter 0,25 Fr.
Diese Taxe gilt nur, wenn der Wagen auf Bestellung
rach der Wohnung oder dem sonstigen Aufenthalt des
Bestellers leer anfäährt. Die Weiterbenutzung des Wagens
erfolgt alsdann nach Taxe 2, ohne daß eine nochmälige
vBrundgebühr erhoben werden darf.
Tare 2 Gesetzte Fahrt):
Der Fahrpreis beträgt bis zu 400 Meter 2,75 Fr.
Für je weitere 90 Meter 9,25 Fr.
Diese Taxen gelten innerhalb des Bürgermeistereibezirks
ür Tag und Nacht, ohne Rücksicht auf die Zahl der
Fahrgäste. Leere Rückfahrt nach beendeter Fahrt zur Halte
telle wird nicht vergütet.
Die Vergütung für Fahrten außerhalb des Bürger—
meistereibezirks unterliegt der freien Vereinbarung zwischen
dem Fahrgast und dem Taxameterdroschkenbesitzer.
Die vorstehenden Aenderüungen der Gebührentaxe vom
18. Februax 1929 treten am dritten Tage nach Ablau'
desjenigen Tages in Kraft. an weschem das die Petuun
1
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Der Landrat. J. V.: Mathar.
JHdigung enthaltende Kreisblatt des Kreises Saarbrücken aus
gegeben wird.
Völklingen, den 3. Juli 1934.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
gez. Sieberin.
218 Erhebung von Beiträgen
zu den Kosten der Bürgersteiganlage am Geisberg
in der Gemeinde Bischmisheim.
Die Gemeindevertretung von Bischmisheim hat in der
Sitzung vom 28. Juli 1934 unter Aufhebung des Be—
schlusses vom 10. August 1932 auf Grund des Srisstatutes
vom 17.,2. 1930 die Beiträge zu den Bürgersteigkosten
für die Geisbergstraße wie folgt festgesetzt:
a) für die Talseite 60,— Fr. je Ukdm,
p) für die Bergseite 10— FIr. je fdm.
Der Beschluß mit den zugehörigen Unterlagen liegt in
der Zeit vom 8. August 1934 bis 22. August 1934 aus
Zimmer 12 des Rathauses zur Einsicht offen.
Einwendungen sind in der Zeit vom 9. August 1934
bis einschließlich 5. September 1934 schriftlich' bei dem
Unterzeichneten oder protokollarisch auf dem Gemeinde
hauamt hier anzubringen.
Die Bekanntmachung vom 23. Januar 1933 wird hier
mit gegenstandslos.
Brebach, den 1. Auqgust 1934.
Der Bürgermeister:
Loskant.
Saarbrücken, den 8. August 1934
Der Landrat: Dr. Voqeler.