30
83 Anordnung
zum Schutze des Grumbachtales gegen Verunstaltungen.
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes gegen die Verunstal—
ung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden
Begenden vom 15. Juli 1907, Gesetzsammlung Seite 260,
vird mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses des
Saargebietes angeordnet, daß für das auf anliegendem
Plan, mit grüner Farbe umränderte Grumbachtal im
Landkreise Saarbrücken die baupolizeiliche Genehmigung
zur Ausführung von Bauten und baulichen Aenderungen
außerhalb der Ortschaften versagt werden kann, wenn da—
durch das Landschaftsbild gröblich verunstaltet werden
vürde und dies durch Wahl eines anderen Bauplatzes
oder eine andere Baugestaltung oder die Verwendung
anderen Baumaterials vermieden werden kann.
Im Falle der Versagung der Baugenehmigung auf
Brund vorstehender Anordnung hat das nach 88 Ab—
atz 2, des obenerwähnten Gesetzes vorgeschriebene Ver—
ahren Anwendung zu finden.
Saarbrücken, den 19. Mai 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.: gez. H. Heimburger.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
84 Bekanntmachung.
Nachdem die Einsprüche gegen den Fluchtlinien- und
Bebauungsplan „Quierschied — Nordwest“ (Tauben- und
Prümmenfeld) rechtskräftig zurückgewiesen worden sind, wird
derselbe gemäße8 8 des Zluchtliniengesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit förmlich festgesezt und vom Tage der Ver—
zffentlichung im Saarbrücker Kreisblatt ab auf die Dauer
oon 14 Tagen auf Zimmer 5 des hiesigen Rathauses,
Bvemeindebauamt, zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Quierschied, den 25. Juni 1934.
Der Bürgermeister.
J. V.: Müller, Beigeordneter.
185 Jagdverpachtung.
Die mit dem 30. Juni 1934 freiwerdende Jagd auf dem
Gemeindebann Hilschbach soll am
Donnerstag, den 19. Juli 1934, nachmittags 4 Uhr,
in der Wirtschaft Fritz Feld in Hilschbach öffentlich meist
bietend auf 6, 9 Jahre verpachtet werden.
Der Gemeindebann Hilschbach umfaßt eine Fläche von
235 Hektar, darunter 19 Hektar Wald.
Der Entwurf zu dem Jagdpachtvertrage, dessen Bestim—
mungen als Bedingungen für die Verpachtung gelten, liegt
in der Zeit vom 5. Juli bis einschließlich 18. Juli 1934
in meiner Wohnung zur Einsicht offen.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpachtung
und die Bedingungen während der Auslegungsfrist Ein—
spruch beim Kreisausschuß in Saarbrücken erheben.
Hilschbach, den 28. Juni 1934.
Der Jagdvorsteher:
Scherer.
186 Bekanntmachung
betr. die Errichtung unterirdischer Telegraphenlinien.
Die Pläne über die Errichtung unterirdischer Telegraphen—
tinien in der Bleich-, Scheidterz,, Gravelotterz⸗, Hubert—
Mühller-, Rockershauserstraße, Im Füllengarten, Am Hagen,
Am Rastphul, in der Lebacherstraße, Am Torhaus, im Weg
nach dem Schießstand und in der Ludwigstraße in Saar—
hrücken, in der Kanal- und Brückenstraße in Güdingen
owie in der Kirchen- und Krughütterstraße in Gersweiler
siegen bei dem Telegraphenbaüuamt in Saarbrücken und
soweit zuständig, bei dem Postamt in Brebach vom 238. Juni
934 ab bier Wochen aus.
Saarbrücken, den 21. Juni 19834.
Telegraphenbauamt.
Saarbrücken, den 4. Juli 1934
Der Landrat: Dr. Vogeler.