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Beamte,
welche zu berichten haben
Die Erledigung anordnende
Verfügung
7 8.
8.
10.
16.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
14. Juli 1933, Nr. 3-1.
8. Aug. 1933, Nr. 3-21
21. Juli 1933, Nr. 8- 1.
Vers. der Reg.⸗Kom.
vom 21. Juli 1932,
I. 4395/0.
20. Mai 1930,
W. E. 2167.
51 26. Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Bekanntmachungen anderer Behörden.
175 V. Nachtrag
zur Ordnung für die Abgabe von Wasser aus der Wasser⸗
deitung der Gemeinde Ueberhosen.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates Ueberhofen
bom 14. Mai 1934 und der 88 4 und 7 des Kommunal—⸗
abgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
210 Dezember 1923 wird hiermit zur Ordnung fuͤr die
Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung der Gemeinde
Ueberhofen folgender, Nachtrag erlassen:
81.
Als Wassergeld sind 2,30 Franken pro Kubikmeter mit
»er Maßgabe zu entrichten, daß je Hausanschluß mindestens
3 Kubikmeter Wasser monatlich bezahlt werden müssen.
An Wassermessermiete ist 1,- Franken monatlich pro
dausanschluß zu bezahlen.
82.
Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
Riegelsberg, den 19. Mai 1934.
Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.
Nr. RK. A. IJ. 3518
Genehmigt. Beschluß vom 8. Juni 1934.
Saarbrücken, den 12. Juni 1934.
Der Kreisausschuß:
gez. Dr. Vogeler.
L. 8.)
Veröffentlicht.
Riegelsberg, den 19. Juni 1934
Der Bürgermeister:
Ahrens.
176 VI. Nachtrag
zur Gebvührenordnung und den Bedingungen über die
Wasserabgabe aus dem Gemeindewasserwerk Hilschbach.
Auf Grund der 88 4u. 7. des Kommunalabgabengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
1923 und in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinde—
rates Hilschbach vom 14. Mai 1934 wird hiermit zur
Bebührenordnung und den Bedingungen über die Wasser—
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk Hilisichbach folgender
Nachtrag erlassen:
81
Dder 8 12 des Ortsstatuts erhält folgenden Wortlaut:
Das Wassergeld beträgt 2,50 Franten pro Kubikmeter
nit der Maßgabe, daß monatlich mindestens 1 Kubik—
neter Wasser pro Person über 14 Jahren, pro Pferd
und pro Stück Rindvieh — Kälber unter 3
Monaten) und Kubikmeter für jedes Kind bis zum
bollendeten 14. Lebensjahre bezahlt werden muß.
Die Wassermessermiete beträgt 1,— Franken monatlich.
82.
Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft
Riegelsberg, den 19. Mai 19834.
Der Bürgermeister:
gez. Ahrens
Gegenstand
Zahl —— 4 Erwerbslosen nach dem Familienstand.
uster 8.
Uebersicht über das Alter der unterstützten Erwerbslosen,
Muster 9.
Abrechnung der Ausgaben in der Kurzarbeiterfürsorge.
Kontrolle der nichtsaarländischen Arbeitnehmer. Gericht
über den voraufgegangenen Monat.)
Zahl der am 15. j. M. bei Notstandsarbeiten beschäftigten
Erwerbslosen.
Nr. K. A. J. 3522.
Genehmigt. Beschluß vom 8. Juni 1934.
Saarbrücken, den 12. Juni 19834.
Der Kreisausschuß:
gez. Dr. Vogeler.
(L. 8.)
Veröffentlicht.
Riegelsberg, den 19. Juni 1934.
Der Bürgermeister
Ahrens.
177 Fluchtlinienplan Neuscheidt.
Durch Beschluß des Gemeinderats Scheidt vom 16. Mai
1934 ist unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde der
Fluchtlinienplan fur die Werkstraße und die Bahnstraße bie
zur Birkenfeldstraße abgeändert und neu festgesetzt worden.
Der Plan wird gemaͤß 87 des Fluchtliniengesetzes vom
2. Juli 1875 hiermit vom 27. Juni bis 24. Juli 1934
zu jedermanns Einsicht auf dem Bürgermeisteraämt, Ver—
messungsbüro, Zimmer 15, offengelegt. Einwendungen
gegen den Plan sind während der Offenlegunagsfrist bei
mir anzubringen.
Brebach, den 19. Juni 1934.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 27. Juni 1934.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
Gemeinnützige Baugenossenschaft
der Bürgermeisterei Ludweiler e. G. m. b. H.
An unsere Mitgueder!
Zu der am Sonntag, den 8. Juli 1934, nachmittags 2 Uhr
im Lokale Ernst Becker, Ludweiler, stattfindenden
vrdentlichen Generalversammlung
werden unsere Mitglieder hiermit ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstandes.
2. Revisionsbericht des Aufsichtsrates.
3. Vorlage des Revisionsberichtes der letzten ordentlichen
Verwakltungsrevision.
4. Vorlage der Bilanz für 1933, Genehmigung derselben
und Entlastung des Vorstandes.
5. Beschlußfafsung über die Verwendung des Rein—
gewinnes.
3. Wahlen in den Aufsichtsrat:
a) Es scheiden satzungsgemäß aus die Herren: Bürger—
meister Ortmann, Nichel Naumann, Paul Kreft
Nikolaus Zarth:
b) Ersatzwahl für Herrn Otto Engel. 4
7. grehanspruch gegen ausgeschiedene Vorstandsmit
glieder.
8. Wünsche und Anträge.
Ludweiler. den W. Juni 1934.
Gemeinnützige Baugenofsenschaft
der Bürgermeisterei Ludweiler
e. G. m. b. H.
Für den Aufsichtsrat: Der Vorstand:
Ortmann, Bürgermeister, W. Orth, E. Becker
Pyrsikender F. Faufmann