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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Zerausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
SZchriftleitung des , Teiles, DOruck und Verlag von
debre Hofer A.⸗G.. Sgarbrucken -Bolklingen. Fernsprecher
der Druͤcherei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).
Nr. 2
Mittwoch
Bekanntmachung. — Ernennung zum Standesbeamten.
— Verordnung betr. Verlängerung von in der Verord—
aung Nr. 548 über die Gewährung von steuerlichen Ver—
günstigungen on nichtbezuschußte Kleinwyhnungsbauten ent—
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
163 Bekanntmachung.
Gemäß einer zwischen der Regierungskommission und der
französischen Regierung getroffenen Vereinbarung müssen
— abweichend von der Vorschrift des Artikels 2 des Ab—
kommens vom 24. März 1932 über den Verkehr mit Kraft—
jahrzeugen zwischen dem Sgargebiet und Frankreich (Erlaß
bom 9. Mai 1932, Amtsblatt S. 191, Nr. 240 — lediq⸗
lich versehen sein:
1. die im Saargebiet verkehrenden französischen Kraft—
fahrzeuge mit der französischen Zulassungsbescheinigung
.Carte grise“) oder „récépisse de déclaration de miseè
en circulation“);
die in Frankreich verkehrenden saarländischen Kraft⸗
fahrzeuge mit der saarländischen, von der Abteilung
Verkehrswesen ausgestellten Zulassungsbescheinigung.
Diese Zulassungsbescheinigungen berechtigen aͤuch zum
Verkehr etwa mitgeführter Anhängewagen.
Saarbrücken, den 11. Mai 1934.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. G. Knorx.
164 Ernennung zum Standesbeamten.
Auf Grund der 88 8, 5 und 6 des Personenstands—
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in jeder⸗
zeit widerruflicher Weise den Bürgermeister Sieberin in
Völklingen zum Standesbeamten des die Bürgermeisterei
Bölklingen ümfassenden Standesamtsbezirks.
Saarbrücken, den 6. Juni 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.gez. Heimburger.
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165 Verordnung
betreffeud Verlängerung von in der Verordnung Nr. 542
vom 8. 10. 30 (ABl. S. 594) uͤber die Gewährung von
teuerlichen Vergünstigungen an nich tbezuschußte Klein⸗
wohnungsbauten in der Fassung der Berordnung Nr. 373
vom 27. 7. 32 (ABl. S. 285) enthaltenen Fristen.
Auf Grund der 88 19 und 23 der Anlage zum vierten
Abschnitt (Teil III des Friedensvertrages von Versailles
und auf Grund ihres Beschlusses vom 11. Juni 1934 ver
ordnet die Regierungskommission nach Anhörung der ge—
vählten Vertreter der Bevöllerung, was folgt:
Artikel 1.
Die in dem
Artikel 2 di 1 Absatz 5,
Artikel 2 Jiff. 2 Absaß J,
Artikel 4 AÄiatz 1
der Verordnung Nr. 542 vom 8. X. 30 (ABl. S. 594)
äber die Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen an
nichtbezuschußte Kleinwohnungsbauten in der Fassung der
Verordnung Rr. 373 vom 87 VII. 32 (ABl. S. 285) vor⸗
gesehenen Fristen vom 31. Dezember 1933 werden aur ben
31. März 19385 verlängert.
Artikel 2. æ
w Dieße Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1934
raft.
Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugspreis, für das Viertelijahr 5.10 Fr.
Anzeigengebübhren: Die Gmal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Cts
20. Juni 1934 60. Jahrg.
Inhalt:
haltenen Fristen. — Aenderung eines Jagdpachtvertrages.
— Offenlegung eines Zluchtlinienplanes. — Errichtung
unterirdischer Telegraphenlinien.
Bur Durchführung dieser Verordnung erforderliche Aus—
führungsbestimmungen erläßt das Mitghüied der Regierungs—
kommission für die Finanzen.
Saarbrücken, den 11. Juni 1934.
Im Namen der Regierungskommission
des Saargebietes
Der Präsident:
gez. G. G. Knorx.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
166 Aenderung eines Jagdpachtvertrages.
Der mit Herrn Bankdirektor Neu im Jahre 1931 ab—⸗
geschlossene Jagdpachtvertrag soll durch Herabsetzung des
ursprünglich auf 1680, — RM. festgesetzten jährlichen Jagd⸗
ꝑachtpreises auf 1250, — RM. geändert werden. Die in
Form eines Nachtrags zum abgeschlossenen Jagdpachtver—
trag gefertigte Bestimmung über den neuen Pachtpreis wird
als Vertragsbedingung zur Einsicht der Jagdgenossen in der
Zeit vom 21. 6. 34 bis zum 5. 3. 34 in meiner Wohnung
oͤffentlich ausgelegt. Einspruch gegen die Herabsetzung des
Pachtpreises kann während der Auslegungsfrist beim Kreis—
ausschuß in Saarbrücken erhoben werden.
Fechingen, den 12. Juni 1834.
Der Jagdvorsteher.
167 Offenlegung eines Fluchtlinienplanes.
Der gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen vom 6. Februar
und 27. März 1934 mit Zustimmung der Ortspolizei—
zehörde abgeänderte Fluchtlinienplan für das Gesfände Holz⸗
West in der Gemeinde Holz wird hinsichtlich der in Fort⸗
fall kommenden Straßen 12 und 13, ferner hinsichtlich
der an ihrer Stelle eingelegten Zwischenstraße sowie der
in neuer Linienführung vorgesehenen Straße1 gemäß 7
des Straßen- und Baufluchtengefezes vom Juli 1875
oom Montag, den 25. Juni d J5 ab vier Wochen lang
in der Wohnung des Gemeindevorstehers Schiffler in Holz
zu jedermanns Einsicht offengelegt.
Einwendungen gegen den Plaͤn können innerhalb der
Offenlegungsfrist bei dem Unterzeichneten — Gemeindebau—
amt im Rathaus in Heusweiler — oder bei dem Gemeinde
vorsteher schriftlich, bei dem Gemeindevorsteher auch münd⸗
lich zu Protokoll angebracht werden.
Einsprüche gegen den Fluchtlinienplan im übrigen kön—
nen nicht mehr angebracht werden.
Heusweiler, den 12. Juni 1934.
Der Bürgermeister
Maher.
168 Bekanntmachnug
betr. die Errichtung unterirdischer Telegraphenlinien.
Die Pläne über die Errichtung unterirdischer Tele—
graphenlinien in der Saarbrückerfstraͤße in Güchenbach und
der Hauptstraße in Etzenhofen von Haus 1883 bis s 9,8
bei Walpershofen liegen bei dem Postamt in Heusweiler
vom 20. Juni 1934“ab vier Wochen aus.
Saarbrücken. den 13. Juni 1934.
Telegraphenbauamt.
Saarbrücken, den 20. Juni 1944.
Der Landrat: Dr. Vodgeler