Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gonorbrscker Kreisbladt
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

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Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Zchriftleitung des Teiles, Oruck und Verlag von
debr Hoser. A.⸗-G., Sgarbrucken -Boölklingen. — Fernsprecher
der Druͤckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).

Erscheint wöchentlich Mittwochs

Bezuqspreis Für das Vierteliahr 5310, Ft. J
Anzeigengebühren:, Die 6mal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Cts

Nr. 22 Mittwoch,

6. Juni 1934 60. Jahrg.

JImnchalt:
Bekanntmachung (S. 67). — Ernennung bzw. Videreu (S. 67). — Bekanntmachung, (S. 68). — Bekanntmachung
eines stellvertretenden Standesbeamten (S. 67). — Erlaßebetr. die Errichtung unterirdischer Telegraphenlinien (S.
hetr. Enteignung von Grundeigentum (S. 67). — Bekannt- 68). — Fluchtlinienplan Scheidt (S. 68). — Jagdver—
machung (S. 67). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnunge pachtung in Püttlingen (S. 68).
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

das Recht zur Enteignung der für den Ausbau der Kreis—
vertragsstraße Brebach — Saargemünd in der Gemarkung
Kleinblittersdorf erforderlichen Grundflächen erteilt.
Saarbrücken, den 24. Mai 1934.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. G. Knorx.

146 Vekanntmachung.
Auf Veranlassung des Generalsekretariats des Völker—
zundes wird folgendes mitgeteilt:
„Angesichts der neuerdings bei der Regierungskommis—
sion oder dem Sekretariat des Völkerbundes einlaufenden
Anträge auf Eintragung in die Listen der zur Teilnahme
an der Volksbefragung im Jahre 1935 berechtigten Per—
sonen und von Anfragen gleichen Betreffs gibt die Regie—
rungskommission folgendes öffentlich bekannt: Bis zur Fest—
egung der Regeln und Modalitäten der Volksbefragung
Im Saargebiet durch den Hohen Rat des Völkerbundes
gemäß 8 34 der Anlage zum 4. Abschnitt des 3. Teiles
des Friedensvertrages von Versailles besteht keine Mög—
ichkeit, genaue Angaben über das Verfahren zu machen,
das bei der Aufstellung der Listen der Stimmberechtigten
befolgt werden wird. Die Regierungskommission wird dafür
Sorge tragen, daß alle erforderlichen Angaben über die
zu erfüllenden Formalitäten zwecks Eintragung in die ge—
nannten Listen zur gegebenen Zeit durch öffentliche Be—
kanntmachung im Amtsblatt zur Kenntnis der beteiligten
Personen gebracht werden.“
Saarbrücken, den 25. Mai 1934.

149 Bekanntmachung.
Das Mitglied der Regierungskommission für die Ange—
legenheiten des Innern hat das Theaterstück „Der Fahnen—
schwur“ von Friedrich Schare zur Aufführung im Saar—
gebiet nicht zugelassen.
Saarbrücken, den 24. Mai 1934.
Der Direktor des Innern:
gez. Heimburger.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
150 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Nachdem in mehreren Schweinebeständen der Ortschaften
Bersweiler, Ottenhausen und Bliesransbach die Schweine—
pest amtstierärztlich festgestellt worden ist, wird auf Grund
der 88 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
— Reichsgesetzblatt S. 5319 — und auf Grund der 88 263ff.
der viehseuchenpolizeilichen Anordnung (V. A. V. G.) des preu⸗
zischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
bom 1. Mai 1912 mit Ermächtigung des Mitgliedes der
— für Landwirtschaft angeordnet. was
'olgt:
Für die verseuchten Ortschaften Gersweiler, Ottenhausen
und Bliesransbach gelten die Vorschriften der 88 2635269
der obenbezeichneten viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom
1. Mai 1912.
Die Gemeinde Gersweiler mit Ottenhausen und die Ge—
meinde Bliesransbach werden zum Sperrbezirk erklärt mit
folgenden Wirkungen:
a) An der Grenze der gesperrten Ortschaften sind Tafeln
mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift: „Gesperrt
wegen Schweinepest“ anzubringen.
b) Die Einfuhr von Schweinen in den Sperrbezirk und
Ausfuhr von Schweinen aus dem Sperrbezirk ist ver—
oten.
c) Der gemeinschaftliche Weidegang und die gemeinschaft⸗
liche Benutzung von Tränken durch Schweine verschiedener
Behöfte ist verboten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen
den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes.
Saarbrücken, den 29. Mai 1934.

Ernennung bzw. Widerrnf
eines stellvertretenden Standesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands—
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in jeder—
zeit widerruflicher Weise den Verwaltungssekretär Friedrich
Leiner in Gersweiler zum stellvertretenden Standesbeamten
des Standesamtsbezirks Gersweiler.
Die durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten
in Trier vom 28. Mai 1919 — Nr. Jl. D 1271 — erfolgte
Ernennung des Verwaltungsoberinspektors Wilhelm Braun
zum stellvertretenden Standesbeamten des vorerwähnten
Standesamtsbezirkes wird hiermit widerrufen.
Saarbrücken, den 23. Mai 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.: gez Heimburger.

147

Erlaß
betreffend Enteignuung von Grundeigentum.
Gemäß den 88 1 und 2 des Gesetzes ühber die Ents
eignung von Grundeigentum vom 11.5 Juni 1874 wird
hiermit der Gemeinde Kleinblittersdorf, Kreis Saorbrücken.

148

Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.
            
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