82.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Vorschrift wer—
den mit Geldstrafe bis zu 60,— Franken, im Unver—
mögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
83.
Die Polizeiverordnung tritt sofort nach ihrer Veröffent—
lichung im Amtsblatt der Regierungskommission in Kraft.
Saarbrücken, den 14. Mai 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. A.: gez. Heimburger.
141 Verfügung.
Das Mitglied der Regierungskommission für die Ange—
legenheiten des Innern hat auf Grund des Abschnitts 1I
Artikel 3 der Verordnung der Regierungskommission vom
28. 11. 1933 betreffend Abänderung und Ergänzung der
Verordnung vom 20. Mai 1933 zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ruhe und Sicherheit den Schülern der
Uebergangsschule der Afas Saarbrücken auf jederzeitigen
Widerruf die Genehmigung zum Tragen derjenigen ein—
heitlichen Kleidung oder einzelner Teile derselben, die sie
bis zum 14. 12. 1933 getragen haben, erteilt und zwar“
blauer Arbeitskittel,
schwarze Turnhose,
Armbinde mit Ueschuabzeichen und Koppel.
Saarbrücken, den 19. Mai 1934.
Der Direktor des Innern:
gez. Heimburger.
142 Bekanntwruachung
betreffend freiwilligen Besuch von Ungelernten in
kaufmännischen und gewerblichen Bernfsschulen.
Berufsschulpflichtige, die den kaufmännischen Beruf er—
ernen wollen, aber noch keine Lehrstelle haben, können
als Schüler der kaufmännischen Berufsschulen zugelassen
werden, wenn der Vater oder Vormund die schriftliche
Erklärung abgibt, daß sein Kind bzw. Mündel den kauf—
männischen Beruf erlernen soll, aber bisher keine Lehr—
stelle erhalten konnte. Die Schüler und Schülerinnen sind
für die Dauer des freiwilligen Besuches der kaufmännischen
Berufsschule von dem Besuch der Berufsschule für Unge
lernte und der hauswirtschaftlichen Berufsschule befreit.
Saarbrücken, den 15. Mai 1934.
Regierungskommission des Saargebietes
Abteilung für Kultus und Schulwesen.
Der Direktor.
zez. Dr. Colling.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
143 Vekanntmachung
betreffend Nichtzulassung einer saarländischen Bau⸗
sparkasse zum Geschäftsbetriebe im Saargebiete.
Das Aufsichtsamt für Privatversicherung für das Saar—
gebiet hat in der Senatssitzung am 22. März 1934 (Be—
rufungssenat) auf, Grund des8 112 des Gesetzes uͤber
die privaten Versicherungsunternehmungen und Bauspar—
kassen in der Fassung der Verordnung, betreffend Aende
rungen des Gesetzes über die privaten Versicherungsunter—
nehmungen vom 27. Juli 1932 (Amtsblatt S. 307 ff.
den Antrag der
Saarbrücker Bausparkasse
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung,
Gemeinnützige Darlehnsbeschaffungsvereinigung
auf Gegenseitigkeit,
zu Saarbrücken,
auf Zulassung zum Geschäftsbetriebe im Saargebiete ab—
gelehnt.
Saarbrücken, den 16. Mai 1934.
Das Aufsichtsamt für Privatversicherung
für das Saargebiet:
gez. Dr. Obée.
Straßensperrung.
Wegen Ausbauarbeiten wird die Bahnhofstraße in Sulz—
bach abe 1. Juni d. J. auf 4 Wochen gesperrt. Die Umlei—
tung für den Fuhrwerks⸗ und Autoverkehr erfolgt durch
die Markt- und Gärtnerstraße.
Sulzbach (Saar), den 24. Mai 1934.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister:
Barth.
145 Jagdverpachtung in PVüttlingen.
Die Jagd des Jagdbezirks II Püttlingen (umfassend den
links des Köllerbaches belegenen Teil des Bannes) wird am
Mittwoch, den 13. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr, im
Saale der Wirtschaft Kockler ESchloßhotel) in Püttlingen
öffentlich verpachtet.
Püttlingen, den 24. Mai 1934.
Der Jagdvorsteher:
Hirschmann,
Gemeindevorsteher.
Saarbrücken, den 30. Mai 1934.
Der Landrat: Dr. Vogeler.