Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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8 O GSC
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Erscheint wöchentlich Mittwochs

— — — ——z —
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
vebr. Hofer A.“G. Sgarbrücken —Bölklingen. — ———
der Druckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).

Bezugsprei—s,für das Vierteljahr 5.10, Ft.
wAnzeigengebübren: Die ßmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Cts

Nr. 18

Mittwoch,

9. Mai 1934 60. Jahrg.

Imnhalt:
Bekanntmachung (S. 57. — Im Monat Februar, März
und April 1934 ausgestellte Jagdscheine (S. 57).
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Bekanntmachung.
Die Eisenbahndirektion des Saargebiets in Saarbrücken
hat beantragt, ihr das Recht zu verleihen:
Das Wasser des Scheidterbaches oberhalb der Wege—
unterführung am Bahnhof Bischmisheim bei den
Parzellen 371/12 und 173/12, Flur 7, abzuleiten und
hei den Parzellen 69/11 und 76/12 in den Scheidter—
bach wieder einzuleiten. —
Der Antrag wird gemäß 88 65—-67 des preußischen
Wassergesetzes vom 7. April 1913 hiermit zur öffentlichen
senntnis gebracht.
Die Zeichnungen und Erläuterungen zu dem Antrage
önnen während der Dienststunden bei dem Bürgermeister—
amt in Brebach eingesehen werden.
Widersprüche gegen die beantragte Verleihung sowie
Ansprüche auf Herstellung von schadenverhütenden Einrich—
tungen oder Entschädigung sind schriftlich in zwei Ausfer—
tigungen oder zu Protokoll bei dem Bürgermeisteramt in
Brebach anzubringen.

Für die Erhebung von Widersprüchen wird eine Frift
von 2 Wochen, die am 9. Mai 1934 beginnt und mit dem
22. Mai 1934 endet, bestimmt.
Diejenigen, die innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch
gegen die Verleihung erheben, verlieren ihr Widerspruchs—
recht, und es können wegen nachteiliger Wirkungen der
Ausübung des verliehenen Rechtes nur noch die in 8 82
des Wassergesetzes bezeichneden Ansprüche geltend gemacht
werden.
Andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zur Be—
nutzung des Scheidterbaches, durch welche die von der
Antragstellerin beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden
würde, sind innerhalb der gleichen Frist wie oben bei
dem Bürgermeisteramt in Brebach mit den erforderlichen
Unterlagen einzureichen. Nach Ablauf der Frist gestellte
Anträgeée auf Verleihung werden in diesem Verfahren nicht
mehr berücksichtigt.
Saarbrücken, den 19. April 1934.
Namens des Verwaltungsausschusses:
WVerleihungsbehorde)
Der Vorsitzende:
Dr. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
28 Im Kreise Saarbrücken-Land erhielten im Monat Februar, März und April 1934 Jagdscheine:

osde.
Ur.

Beginn
der
Gültigkeit

Name, Stand und Wohnort

TageMon.Jahr

18. Jebr. 1984
A
363
. 383
Märahe
36

Schorn Michel, Kontrollbeamter, Völklingen
Uhl Fritz, Fördermaschinist, Ludweiler
Contier Heinrich, Lehrer, Püttlingen
Schott Edmund, Oberstadtsekretär, Dudweiler
Sauter Peter, Landwirt, Lauterbach
Dr. Diehl Walter, Arzt, Völklingen
Dr. Müller, Beigeordneter, Völklingen
Pilger Wilhelm, Kaufmann, Dudweiler
Schmidt Hermann, Kraftwagenführer, Dudweiler
Klär Wilhelm, Bergmann, Heusweiler
Dr. König Josef, Arzt, Güchenbach
Böhr Ludwig, Malermeister, Sulzbach
Forster Fritz, Ingenieur, Völklingen
Heiderich Emil, Bergobersekretär, Geislautern
Schott Peter, Feldhüter, Fürstenhausen
Biegel Gustav, Geschäftsführer, Völklingen
Biegel Gustav, Steinhauer, Völklingen
Diesinger Otto, Gerichtsassessor, Gersweiler
Waltner Hans, Ingenieur, Kirschhof
drauße Paul, Forstverwalter, Lauterbach
Wack Gustav, Jagdaufseher, Fechingen
Saarbrücken, den 3. Mai 1934.

49.
81.
3

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Der Landrat.
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