A— Beamte,
8 55welche zu berichten haben
Die Ertledigung anordnende
Verfügung
Gegenstand
24
15.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
13. Juli 1923,
K. A. 4171.
1. April 1924,
K. A. 2176.
15. Dez. 1931, J. 8203.
2. Tezember 1932,
KX. A. II. 4360.
1. April 1932, 1. 2275.
Ablieferung der Kreis-, Hunde-, Lustbarkeits- und Schank
konzessionssteuer.
2015.
26116.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
A
Bürgermeister.
Sämtl. Herren Bürger—
neister des Kreises
rußer Dudweiler und
Sulzbach.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
nebersunt über die Bautätigkeit im voraufgegangener
onat.
Vorlage der Anträge auf Beihilfen für den Obstbau.
Vorlage der Monatsabrechnungen für die Kreisergänzungs
beschaukasse.
2771
20.
28 22.
29128.
300 25.
J. 11. 21, K. A. 7417.
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die Ra—
gierungskommission vereidigten Kommunalbeamten.
Nachweisung über Sterbefälle 8. Monatsdrittel.
Krähenvertilgung.
12. Juli 1924,
R. 6772.
20. Rop. 1808,
xK. X 4964.
19. Jan. 1925M. 274.
3Rob 1038. I. 678
16. Dezember 1933,
—37.
2. Sept. 1921, 1. 5142.
311 25.
32 7
38 28.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
SZämtliche Herren
Bürgermeister.
Vorloge der eingezogenen Einfuhrbescheinigungen.
Meldungen zu Artikel 4, 5 und 6 der Verordnung von
28. November 1933.
Sinvnumns einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
ührer.
Arbeitsnachweis.
9. Jan. 1933, Nr. 2301Zahl der auf den lothringischen Gruben beschäftigten Per
21. Juli 1933, Nr. 3-1. eeen der Ausgaben in der Erwerbslosenfürsorge
14. Juli 1933, Nr. 5321. Uebersicht über den Stand des Arbeitsmarktes, Muster ]
14. Juli 1933, Nr. 321. Uebersicht über die Schichtung der unterstützten Erwerbs
1A Juli 1038, Nr. 321. ueberhhr cutez aurzarbeiterfürsorge, Muster 3.
14. Juli 1933, Nr. 321 Stand der Erwerbslosen- und Kurzarbeiterfürsorge, Muster —
14. Juli 1933, Nr. 3— 1. Zahl der Beschäftigten, Muster 5.
14. Juli 1933, Nr. 3-1. Vern ddter uiederung der unterstützten Erwerbslosen
14. Juli 1933, Nr. 32 1. Zahl der Arbeitslosen und Vermittlungstätigkeit, Muster 7
14. Juli 1933, Nr. 3-1. dahl emente giüslen Erwerbslosen nach dem Familienstand
8. Aug. 1933, Nr. 321 Uebersicht über das Alter der unterstützten Erwerbslosen
21. Juli 1933, Nr. 32 1. Abre Nhster der Ausgaben in der Kurzarbeiterfürsorge
Verf. der Reg.Kom. Kontrolle der nichtsagaarländischen Arbeitnehmer. (Berich
om Iu — 1932, über den voraufgegangenen Monat.
20. Mai 1930, Zahl der am 15. j. M. bei Notstandsarbeiten beschäftigten
W. E. 2167. Erwerbslosen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
SZämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
47 — 2b. Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
117 Vekanntmachung
betreffend den Ausbau des Scheidterbaches durch die
Gemeinde Scheidt.
Der Gemeinde Scheidt ist durch Verordnung der Re—
gierungskommission des Saargebietes vom 25. Juli 1933
Amtsblatt Nr. 31/33 Seite 387) das Recht zum Ausbau
des Scheidterbaches und seiner Ufer in der Gemarkung
Scheidt, beginnend von der Eisenbahnbrücke beim Sulz—
bacher Wasserwerk und endigend an der Straßenbrücke am
Bahnhof Scheidt, übertragen.
In Durchführung des förmlichen Ausbauverfahrens wer—
den, nachdem die Gemeinde Scheidt von dem durch Beschluß
des Verwaltungsausschusses des Saargebietes vom 6. 12
1933 festgestellten 1. Plan zurückgetreten ist, auf Grund der
88 164 ff. des Preußischen Wassergesetzes P—om 7 4 19123
die umgeänderten Pläne und der Erläuterungsbericht für
den Ausbau des Scheidterbaches in der Zeit vom 25. April
1934 bis einschliestlich 23. Mai 1934 während 4 Wochen
in der Wohnung des Gemeindevorstehers in Scheidt zu
jedermanns Einsicht nochmals offengelegt.
Alle Widersprüche gegen den Ausbau oder Ansprüche
auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen oder
auf Entschädigung sind mündlich oder schriftlich guf dem
Bürgermeisteramt in Brebach, Zimmer Nr. 12 (Bauamt'
zu Protokoll zu geben. Die Widerspruchsfrist beträgt ⸗
Wochen und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das die
etzte Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben ist
Alle, die innerhalb der genännten Frist keinen Widerspruck
zegen den Ausbau erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht
Nach Feststellung des Planes durch den Verwaltungsaus
chuß des Saargebietes können nur noch die im 8 172 des
bBr. W.G. bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden
Saarbrücken, den 16. April 1934.
Der Vorstand der Tiefbauabteilung:
gez. Schmift