Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1. für Einhufer, die sich zur Zeit ihres Verendens oder
hrer Tötung nicht mindestens 365 Tage im Saar—
jebiete befunden haben,
für Einhufer aus Beständen, in denen während der
zleichen Frist andere von außerhalb in das Saar—
zebiet eingeführte Einhufer innerhalb eines Jahres
seit ihrer Einfuhr an der ansteckenden Blutarmut
rrkrankt sind,
für Einhufer, die sich nicht die letzten 365 Tage vor
hrem Verenden oder ihrer Tötung ununterbrochen
Ww Bestande des Entschädigungsberechtigten befunden
haben,
tür Einhufer, die nach tierärztlicher Feststellung der
insteckenden Blutarmut oder des Verdachtes dieser
rankheit in sichtbar krankem, insbesondere in fieber—
haftem Zustande zur Arbeit verwendet worden sind,
für Einhufer aus Beständen, in die nach tierärztlicher
Feststellung der ansteckenden Blutarmut oder des Ver—
hachtes dieser Krankheit andere Einhufer eingeführt
vorden find, bevor entweder alle Einhufer des Be—
dandes verendet oder getötet und die Desinfektion
zes Stalles ausgeführt öder nach beendeter Desinfek⸗
sion durch eine zweimalige im Verlaufe von etwa
wWochen vorzunehmende Blutuntersuchung die Un—
berdächtigkeit des Restbestandes erwiesen worden ist,
ür Einhufer, deren Erkrankung an der ansteckenden
Zlutarmut“ erst nach ihrem Verenden oder ihrer
Tötung angezeigt wurde.
Zaarbrücken, den 30. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Landwirtschaft:
gez. Koßmann.

— — — — — —

Verfügung.
1. Nachtrag.
Auf Grund des Artikels 3, der Verordnung der Re—
gieruugskommission vom 28. 11. 33 wird den nachstehend
zufgefuüͤhrten katholischen Vereinen und Verbänden die
borläufige Genehmigung zum Tragen derjenigen einheit⸗
lichen Kleidung oder einzelner Teile derselben, die sie
is zum 14. 12. 33 getragen baben, erteilt:
1. Männervereine
Bergmannskittel und Hut.
2. Kath. Kaufm. Vereine
Neudeutschland)
1. Graues Hemd, schwarzer
Koppel, Schulterriemen.
2. Grünes Hemd, Koppel,
3. Deuntsche Jugendkraft
Sportkleidung.
Trachten:
Hhemd, Bluse oder ite Farbe verschieden.
urze oder lange Hose DIK.⸗Abzeichen.
Koppel u. Schulterriemen.
Trommlerkorps:
I. Weiße Jacke mit Schwalbennestern, weiße Hose
2. Weiße Matrosenun sorm
1. Jungmännerveveine
1. Schirmmütze oder Tschako
2. blaue Jacken, Leibriemen

3. weiße Hose, blaue Joppe mit Schwalbenneftern
4. blauer Anzug mit Mütze,
5. Sportkleidung.
a) Pfadfinder
graues oder grünes Hemd, kurze Hose, bhlauer
Binder, grauer oder brauner Hut, Barett
oder Käppi, Koppel, Schulterriemen.

b) Jungschar
Kurze Hose, blaue Jacke, weißes, blaues oder
grünes Hemd oder Kittel, blauer oder brauner
Binder oder gelbes Halstuch, Koppel, Schulter—
riemen.

c) Sturmschar
Graue, kurze Samthose, silbergraues, grünes
oder blaues Hemd, Bluse oder Kittel, graue
Tuchjacke, Guͤrtel oder Leibriemen, Mütze
oder Barett.
d) Trommlerkorps
1. weiße Hose, graue Jacke, blaue Mütze mit
schwarz-⸗weißer Kokarde. “⸗
2. Blaue Hose, weißes Hemd.
3. Blaue Hose, weiße Matrosenbluse und Mütze
4. Weißer Anzug mit Mütze.
5. Blaue Mütze mit rot-gelben Streifen.
e) Musikkapellen
1. Blaue Litewken mit dto. Sportmütze.
2. Schwarze Bergmannsmütze.
3. Muͤtze, gelbes Hemd mit Binder.
) Werkjugend
4. Blaue Hemden.
Stahlgraue Hemden, blauer Binder, Gürtel,
Schulterriemen.
Dunkelblaues Hemd, Manchesterhose, Leder
zeug.
8) Missionskreuzzug
Weiße Bluse, schwarzes Halstuch mit drei
fachem Kreuz.
5. Jungfrauenkongregationen
und Jungmädchenvereine.
1. Grünes Kleid mit eingestickten Blumen.
2. Weiße Bluse, blauer Rock.
3. Blaue Bluse, weißer Rock.
4. Brauner Leinenrock mit Gürtel, beige Bluse
— Kreuz. F
5. Blaue Kleidung mit dto. Hut.
6. Weiße Mütze mit blauen Streifen. P
7. Hellgrüne Wanderkleider. 2
8. Blauͤes Wanderhemd, hellblaues Dirndlkleid
Pfadfinderinnen
Dunkelblauer Rock, grüne Bluse, blaues Hals—
tuch, dunkelgrüner Hut oder Barett.
Sturmschar
Blaue Bluse und dto. Rock.
Saarbrücken, den 3. Januar 1934.
Das Mitglied der Regierungskommissior
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knox.

Saarbrücken, den 10. Januar 1934.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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