Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Regel Genesung ein. Es können jedoch gleichzeitig andere
Schweine des Bestandes an der bösartigen Form der
Zeuche erkranken.
Anzeigepflicht und Maßnahmen vor volizeilichem
Einschreiten.
Wenn ein Schwein unter den Erscheinungen des Rot—
aufes einschließlich des Nesselfiebers erkrankt, so ist unver—
züglich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten; auch sind
die kranken oder verdächtigen Tiere von Orten, an denen
die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fern⸗
zuhalten. Das gleiche hat zu geschehen, wenn bei einem
gefallenen, getöteten oder geschlachteten Schweine die Merk—
male des Rotlaufes gefunden werden.

Aus Beständen, in denen Rotlaufverdacht besteht, dürfen
Schweine nicht abgegeben werden.
Impfung und sonstige Maßnahmen zur Verhütung
des Rotlaufes.
Einen fast sicheren Schutz gegen den Rotlauf gewährt
Schutzimpfung. In häufig von dem Rotlauf betroffenen
Orten empfiehlt es sich, regelmäßig im Fräühjahr alle
Schweine der Schutzimpfung zu unterwerfen. Wo der Rot—
sauf selten ist, kann von einer regelmäßigen Impfung aller
Schweine abgesehen werden. Es ist jedoch dringend ratsam,
bei Auftreten des Rotlaufs schleunigst alle Schweine des
betroffenen Bestandes und der benachbarten Bestände impfen
zu lassen. Durch die Impfung gelingt es in der Regel, die
bedrohten Schweine zu schützen; auch wird ein nicht uner—
heblicher Teil der erkrankten Tiere durch Impfung geheilt
Gewinnt der Rotlauf der Schweine in einer Ortschaft
eine größere Ausdehnung, so ist die Impfung aller Be—
stände der Ortschaft anzuraten.
Zur Verhütung des Rotlaufes ist ferner kine saubere
möglichst trockene Haltung der Schweine zu empfehlen.

Sind Schweine unter Erscheinungen des Rotlaufes ge—
fallen oder wegen Verdachts dieser Seuche geschlachtet wor—
den, oder finden sich verdächtige Erscheinungen nach der
Schlachtung, so sind die Kadaver oder bei geschlachteten
Schweinen die für die Feststellung der Seuche erforderlichen
Teile (Hautstücke, Magen und Darmkanal, Gekröse, Milz
Nieren) bis zur tierärztlichen Untersuchung aufzubewahren.

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Terminkalender für den Monat April 1934.

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5
5
—

Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Segenstand

Sümtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
zämtliche Herren
Bürgermeister.

20. März 1897,
.M 200.
1. Jan. 1921 1. 24

Vorlage der Kassenübersichten für März.

Einziehung der roten Identitätskarten der Personen, die das
Saargebiet verlassen.
Plan für das Impfgeschäft in dreifacher Ausfertigung

1. Mai 1897, Nr. 4931,
27. Februar 1913,
Nr. 3018, 12.
17. Febr. 1921, 1. 878,
17. Febr. 1923, J. 995,
13. Jan. 1912, Nr. 135.
24. Jan. 1914, Nr. 762,
5. April 1921, J. 2125.
5. Nov. 1924, J. 6815.

Zämtliche Hervren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.

Verzeichnis der ersolgten Eintragungen in das Gewerbe—
anmelderegister (AUnmeldungen, Nachträge, Löschungen).
Einreichung der Zusammenstellung der durch die Gerichte
und die Verwaltungsbehörden für ungültig erklärten
Polizeiverordnungen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Finsendung des Jahresberichts über das Feuerlöschwesen.
Behandung des Lotterie- und Kollektenwesens im Saar—
gebiet.
Vorlage eines Verzeichnisses über die im letzten Halbiahr
angemeldeten Wajffen.
Ausführschlachtungen.

Herr Kreisbranddirektor
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Herren Bürgermeister
u Dudweiler, Sulzbach
und Völklingen.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.

4. Januar 1932,
1. 8806.
20. März 1931,
Nr. J. 1666.

22. Febr. 1900, Nr. 924
16. 3. 1900, Nr. 1873
22. Sept. 1904,
Nr. 10 946 u. 17. Sept.
1907, Nr. 10 615.
4. Febr. 1925, 1. 830.

Zählkarten über Brände. (GFehlanzeige nicht erforderlich.
Einsendung der statistischen Karten über Fleisch- und Tri—
— durch die Beschauer an den Kreistierarz—
(direkt).
Vierteljährliche Nachweisung über die dienstlichen und außer
dienstlichen Reisen der Bürgermeister und die Dienst—
reisen der Gemeindebeamten.
Nachweisung über Sterbefälle, 1. Monatsdrittel.
Monene Nachweisung über örtliche Tuberkulosefürsorge
stellen.
Meldung von Erkrankungs- und Todesfällen.

Zämtliche Herren
Bürgermeisder.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
RBürgermeister.

12. Juli 1924,
c. W6712.
12. Juli 1934,
x. W6712
. Okt. 1924, R.XI7TSꝗ
z3. Dez1938,
RW. vj. 8749.
214. Aprii 1086
vwW. R 6gs.

derren Bürgermeister
u Dudweiler, Lud
veiler, Püttlingen.
Sämtliche Herven
Bürgermeisder.
Zämtliche Herren
Buͤrgermeister.

Wohnungsstatistik.

25. Okt. 1924,
K. W. 10609.
10. Dezember 1931,
I. 8128.
5. Juni 1932, J. 4596.
22. Okt. 1923,
K. W. 9710.
3. März 1933, 1 1452
10. März 1930,
1. 1313.

Säuglingsfürsorgestatistik

Kosten für die Abschiebung von Personen, die ohne Auf—
enthaltsgenehmigung betroffen wurden. (Fehlanzeige
nicht erforderlich.)
Verlängerung der Polizeistunde
Monatliche Nachweisung über den Stand der Tuberkulosen—
fürsorge.
Vorlage von Druckschriften
Gewichts- und Herkunftsstatistik der Schlachttieve

20

Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Herren Bürgermeister
zu Dudweiler, Fried—
ichsthal u. Völklingen.
Sämtliche Herven
Bürgermeister.
Herren Bürgermeister
zu Dudweiler, Sulzbach,
Völklingen

21 7.
2218.
            
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