Gocorbescteo Koeis Glatt
Amtliches Anzeigeblatt MN für den Kreis Saarbrücken.
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Schriftleitung des Niamtehen Teiles, Druck und Berlag von
Sebr. Hofer A.G., Sgarbrücken Bölklingen. — Fernsprecher
der Oruckerei Nr. 22615 (Amt Saarbrücken).
Nr. 10 Mittwoch,
Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugspreis,füt das Vierteljahr 8.10. It.
Anzeigengebühren: Die Gmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Ets
7. März 1934 60. Jahrg.
IAunhalt:
Bekanntmachung. — Verfügung. — Bekanntmachung. —
Nachtrag zur Friedhofs- und Begräbnisordnung für die
Bemeinde Püttlingen vom 22. Juli 1932.
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Bekanntmachung.
Das Mitglied der Regierungskommission für die Ange—
egenheiten des Innern hat das Theaterstück „Wie Gette—
Friedel Hitler-Funge“ wird!“ von Berthold Thiele zur
Aufführung im Saargebiet nicht zugelassen.
Saarbrücken, den 28. Februar 1934.
Der Direktor des Innern:
J. A.: gez. Custor.
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Verfügung.
Herr Oberingenieur Paul Frankenhäuser in Völklingen
wird hierdurch zum Sachverständigen zur Abnahme von
Bierdruckvorrichtungen für den Landkreis Saarbrücken auf
Widerruf bestellt.
Saarbrücken, den 16. Februar 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenhoten des Innern:
33 **
gez Heimburger.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
71 Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß hat beschlossen, eine Neuregelung
der Impfgeschäfte im Ortsteile Dudweiler mit Wirkung
om 1. April 1934 ab eintreten zu lassen. Von diesem
Zeitpunkte ab ist die Impfung der Erstimpflinge Herrn
Ir. Frank in Dudweiler und die Impfung der Wieder
mpflinge Herrn Dr. Hoos in Dudweiler übertragen worden
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Dr. Lorscheider.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
72 Nachtrag
zur Friedhoss⸗ und Begräbnisordnung für die Geuteinde
Püttlingen vom 22. Juli 1932.
Auf, Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Januar
1934 wird die Friedhofs- und Begräbnisordnung für die
—* Püttlingen vom 22. Juli 1932 wie folgt er—
gänzt:
3—
Der 8 12 erhält folgenden Zusatz:
„Zur Aufstellung von Grabdenkinälern ist die Geneh—
miguüng des Bürgermeisters mindestens 8 Tage vor der
Aufstellung unter Vorlage einer Zeichnung in doppelter
Ausfertigung nachzusuchen. Aus den Zeichnungen müssen
Größe und Material der Grabdenkmäler zu ersehen sein.“
8 2.
Der 8 13 erhält folgenden Zusatz:
„Grabeinfassungen dürfen nicht eher als drei Monate
nach der Beerdigung verlegt werden.“
83.
Vorstehender Nachtrag tritt mit dem Tage der Ver—
zffentlichung in Kräft.
Püttlingen, den 6. Februar 1934.
Der Bürgermeister.
gez. Georg.
Regierungskommission
des Saargebietes
Direktion des Innern
und
Prüsidialbüro
J. C. Tgb. Nr. XXXI 2,/34 9.
Genehmigung.
Der vom Gemeinderat Püttlingen in seiner Sitzung
vom 11. Januar 1934 beschlossene Nachtrag zu den 88 18
und 13 der, Friedhofs- und Begräbnisordnung für die
Gemeinde Püttlingen vom 22. Juli 1982 erhält hiermi
die landespolizeiliche Genehmigung.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheit des Innern:
J. Ar gez. Unterschrift.
Abschrift.
Saarbrücken, den 16. Febr. 1934
Der vorstehende Nachtrag zu der Friedhofs- und Be
grähnisordnung sür die Gemeinde Püttlingen vom 22
Juli 1932 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebrach
Vüttlingen. den 3. März 19834.
Der Bürgermeister.
Georg.
Saarbrücken, den 7. März 1934.
Der Landrat: Dr. Vogeler.