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für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Zchriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Berlag von
Hebr. Hofer, A.“G., Sgarbrücken VBölklingen. — Fernsprecher
der Oruckerei Nr. 226 15 (Amt Saarbrücken).
Nr. 49 Donnerstag,
Erscheint wöchentlich
Bezugspreiß,Für das Vierteljahr 510 Ft.
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oder deren Raum 60 Cts
27. Dezember 1934 60. Jahrg.
Inhalt:
Erlaß (S. 181). — Bekanntmachung /S. 181). —. Ver—
teuerung von Automaten und Musikwerken einschließlich
der Radioanlagen (S. 181). — Verfahren in Gnaden—
sachen, in denen die Abstimmungsgerichte entschieden haben
S. 181). — Bekanntmachung (S. 181). — Abänderung
des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen
(S. 182). — Ausführungsbestimmungen betr. Einreise in
das Saargehiet (5. 182). — Verordnung über die Stimm—
abgabe der in Art. 52 der Abstimmungsordnung für die
Volksabstimmung im Saargebiet bezeichneten Personen
(S. 182). — Verordnung betr. Verbot des Beflaggens
während der Abstimmungsperiode (S. 183). — Verordnung
betr. die den Abschluß der Abstimmung nachfolgenden Ge—
schäfte (S. 183). — Verlängerung der Mandatsdauer der
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
353 Erlaß.
Nach Einsicht des Erlasses betreffend die Bildung und
Aufgaben der Beamtenausschüsse im Bereiche der Ver—
valfung des Innern vom 1. Juli 1927 (Amtsblatt Seite
169) wird hiermit die Wahlperiode der im Jahre 1932
gewählten Mitglieder der Beamtenausschüsse im Bereiche
der Verwaltung des Innern auf unbestimmte Zeit ver—
ängert.
Saarbrücken, den 18. Dezember 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
qez. G. G. Knor.
554 Bekanntmachung.
Auf Grund des Gutachtens der Abstimmungskommission
dvom 15. Dezember 1934 Nr. 1471 ist der Film „Es
zrüßt Euch die Saar“ für das Saargebiet nicht zugelassen
vorden.
Zaarbrücken. den 17. Dezember 1934.
Der Direktor des Innern:
gez Heimburger.
355 Bekanntmachung
betr. die Versteueruug von Automaten und Musikwerken
einschließlich der Radioanlagen.
Nach Tar. Nr. 7 Abs. 4 der Stempelsteuerverordnung
oom 31. August 1924 (AJ. Bl. S. 377 Nr. 401) in Ver—
hindung mit Artikel 38 Abs. J der dazu ergangenen Aus—
führungsbestimmungen (A.Bl. 1924 6. 309 sind die
SZteuerkarten für im Betrieb befindliche Automaten und
Musikwerke, die an öffentlichen Orten und Plätzen auf—
zgestellt sind, zwecks Erneuerung für das Jahr 1935 dem
zuständigen Skteueramt bis spütestens zum 31. Vanuar 1935
»orzulegen
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei der
Inbetriebsetzung eines neuen Automalen oder Mujsikwerkes
uͤnd bei Ergänzung derartiger Instrumente (Hinzufügung
bon Lautsprechanlagen usw.) die Versteuerung bzw. Nach—
versteuerung innerhalb eines Monats nach dem Taae der
Inbetriehbseßkungd vorzunehmen ist
zewählten Mitglieder öffentlicher Körperschaften (S. 183).
— Verlängerung der Mandatsdauer der Mitglieder des
Studienausschusses (S. 183). — Auflösung und Liquidation
es Wohnungsbauverbandes der Gemeinden des Saar—
zebietes (E. 183). — Aendexung der Postgebühren für
SZendungen nach dem Ausland (S. 189. — Regelung
er Arbeitszeit und Pausen der Arbeiterinnen und jugend—
ichen Arbeiter (S. 184). — Beschäftigung von Arbeiterinnen
ind jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien
uind Glasbeizereien sowie Sandbläsereien (S5. 189. — Be—
chäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
n Walz- und Hammerwerken (S. 1849. — Terminkalender
für den Monat Januar 1935 (S. 185). — Bekanntmachung
S. 186). — Bexichtigung (S. 1869.
Der Steuer nuterliegen auch Radioanlagen unter den
gleichen Voraussetzungen wie die übrigen Musikwerke.
Saarbrücken, den 11. Dezember 1934.
Direktion der Verwaltung
der direkten und indirekten Steuern:
gez. Nentwia.
556 Verfügung
betr. das Verfahren in Gnadensachen, in denen die
Abstimmungsgerichte eutschieden haben.
In den Strafsachen, in denen die Abstimmungsgerichte
entschieden haben, finden die für das Verfahren in Gnaden—
achen geltenden allgemeinen Vorschriften mit solgenden
Maßgaben Anwendung:
1. Die dem beauftragten Richter für Gnadensachen zu—
zgewiesenen Geschäfte werden von der Direktion der Justiz—
zerwaltung wahrgenommen.
2. Diese hört zur Vorbereitung der Entscheidung über
ein Gnadengesuch:
a) den Herrn Generaladvokaten beim Obersten Abstim—
mungsgerichtshofe,
b) einen zur ehrenamtlichen Mitwirkung bei der Be—
arbeitung von Gnadenfachen bereiten Rechtsanwalt,
c) einen Vertreter der Abstimmungskommission, der von
dem Herrn Präsidenten derselben bestimmt wird.
In dringenden oder einfach liegenden Fällen genügt
zie Anhbrung der Stelle zu ad.
3. Nach Eingang der Aeußerungen wird die Gnaden—
kommission (Berordnung vom 26. Mai 1921 Reg-Amtsbl.
Nr. 555) mit der, Angelegenheit befaßt, sofern nicht die
Ablehnung des Gesuches oder die Zubilligung einer Straf
ussetzung mit Bewährungsfrist erfolgt
Saarbrücken,. den 12. Dezember 1934.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
gez. Dr. 20 ricic.
557 Bekannutmachung.
Auf Grund des Gutachtens der Abstimmungskommission
bdom 12. Dezember 1934 Nr. 1396 ist der Film „Die
Reiter von Deutsch-Ost-Afrika“ der Terra-Film AG, Bertin
für das Saargebiet nicht zugelassen worden.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1934.
Der Direktor des Innern;
gez Heimhbhurader