Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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tutzung geeigneter Versammlungsräume zwecks Abhaltung
von Versammlungen betreffend die Volksabstimmung un—
nöglich gemacht wird, sind die Kreisinspektoren der Ab—
timmungskommission ermächtigt, anzuordnen, daß bestimmte
jeeignete Versammlungsräume ohne Rücksicht auf etwa be—
tehende Verträge vorübergehend, innerhalb einer bestimmten
Zeit, an die antragstellende politische Partei zwecks Ab—
zaltung von Versammlungen, unter den jeweils üblichen Be—
dingungen (Beleuchtung, Heizung, Sitzgelegenheit usw.) zu
iberlassen sind.
Gegen diese Anordnung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Artikel 2.
Der Erlaß einer Anordnung gemäß Art. 1 ist von der
»orgängigen Hinterlegung eines von dem zuständigen Kreis—
nnspektor festzusetzenden angemessenen Betrages sabhängig,
der als Entschädigung zu gewähren ist.
Gegen diesen Festsetzungsbescheid kann die Entscheidung
des Obersten Abstimmungsgerichtshoses innerhalb einer Frist
pon zwei Wochen, vom Tage der erfolgten Ueberlassung des
Versammlungsraumes ab, angerufen werden.
Artikel 3.
Wer einer auf Grund des Art. 1 erlassenen Anordnung
nicht nachkommt, wird mit Gefängnis von 2 Wochen bis zu
3 Monaten und mit Geldstrafe nicht unter 1000 Fr. be—
sttraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Ge—
fängnisstrafe nicht unter 1 Woche und Geldstrafe nicht
unter 500 Fr. ein. Die 88 420 und 42b St. G. B. finden
keine Anwendung. Zuständig ist der Oberste Abstimmungs—-gerichtshof.


Artikel 4.
Die Abstimmungskommission wird ermächtigt, die zur
Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Ausfüh—
rungsbestimmungen zu erlassen.
Artikel 5.
Diese Verordnung tritt in Kraft eine Woche nach ihrer
Leröffentlichung im Amtsblatt.
Saarbrücken, den 28. September 1934.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
J. V.
gez. Dr. Zoriciec.
261 Bekanntmachnug
betr. die Höhe des Mietpreises für die Mouate
Dktober, November und Dezember 1934.
Auf Grund der Verordnung vom 6. Dezember 19383,
detreffend Regelung des Wohnuͤngswesens (Amtsblatt vom
3. Dezember 1933 Nr. 6229), nach Anhörung der durch
Artikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926, betreffend
Abänderung der Bestimmuüngen über das Wohnungswesen
eingesetzten Kommission hat die Regierungskommifsson be—
schlossen, den Umrechnungsfaktor fürßr die Monate Oktober,
November und Dezember 1934 derart fsestzufetzen. daß
eine Mark Friedensmiete
für Oktober
für November —
für Dezember — —
gerechnet wird.
Saarbrücken,

den 29. September 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
der Direktor des Innern:
gez. H Heimburger.
Berichtigung.
In den „Vorschriften zur Durchführung der Verord—
tung zur Abänderung des Gesetzes über das Verfahren
in Versorgungssachen vom 22. August 1934c6erordnungsblatt
 1934 Nr. 449) ist folgendes zu berichtigen:
a) Im 8 1 ZFiffer 1 Absatz 2 inuß es in der 8Zeile
heißen: „Schriftstücken“,
b) Im 3 8 ist in der 7. Zeile anstelle von „Witwenrente“
zu seken: „Witwerrente“.

Berichtigungen.
Am Schlusse der Ausführungsverordnung zur Wahl⸗
erdnung für die Volksabstimmuͤng im Saargebiet vom
7. Juli 1934, betreffend das Verfaͤhren bei Einsprüchen
uind Rekursen (Amtsblatt Nr. 40 vom 24. September
1934) ist ein Schlußstrich zu ziehen, und zwischen Schluß—
trich und Datum folgender Satz einzuschalten!
„Vorstehende Ausführungsverordnung wird auf Er—
suchen der Abstimmuagaskommission hicrmit pertnn

In der Ausführungsverordnung zur Wahlordnung für
die Volksabstimmung im Saargebiet vom 7. Juli 1934,
hetressend das Versahren bei Einsprüchen und Rekursen
Amtsblatt Nr. 40 vom 24. September 1934) ist in der
lebersetzung folgendes zu berichtigen:
Im Artikel 17 ist, in der 4. und in der 6. Zeile an—
stelle von „Kreisgericht“ zu setzen: „Kreisbüros“

Bekanntmachungen anderer Behörden
262 Bekanntmachung
betr. endgültige Besetzung der Schulratsstelle des
Schulaufsichtsbezirks Saarbrücken 6.
Der bisherige kommissarische Schulrat, Rektor Petry zu
derrensohr, ist mit Wirkung vom J1. Juni 1934 um
taatlichen Schulrat ernannt worden. Zum gleichen Zeit—
unkt wurde ihm die planmäßige Stelle als staatlicher
Schulrat des Schulaufsichtsbezirks Saarbrücken 6 verliehen
Saarbrücken, den 12. August 1934.
Der Direktor:
gez. Dr. Collina.

263 II. Nachtrag
zur Steuerordnung für die Erhebnug einer gemeindlichen
Lustharkeitsstener in der Gemeinde Püttlingen vom 21.
Jaunuar 1928.

Gemäß der Bekanntmachung der Regierungskommission
betreffend Aenderung der Mustersteuerordnung für die Er—
sebung Feiner gemeindlichen Lustbarkeitssteuer vom 30. 5.
1934 (Amtsblatt 1934 S. 210) und dem Beschluß des
Bemeinderates von Püttlingen vom 17. Juli 1934“ wird
die Lustbarkeitssteuerordnung der Gemeinde Püttlingen vom
21. 1. 1928 wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Artikel J.
Bei „J. Allgemeine Bestimmungen“ ist in 81 Absatz II
Ziffer 2 5. Zeile von oben hinter Vorträge einzuschalten
„Rundfunkempfangsanlagen“.
Artikel II.
8 16 Absatz 1 Ziffer b erhält folgende Fassung und
Ergänzung:
b) einer, Vorrichtung zur mechanischen Wiedergabe musi—
kalischer Stücke oder deklamatorischer Vorträge (Kla—
vierspielapparat, Sprechapparat, Phonograph,Ou
chestrion u. a.,
einer Rundfunkempfangsanlage an öffentlichen Orten,
in Gast- und Schankwirtschaften sowie in sonstigen je—
dermann zugänglichen Räumen ift eine Steuer nach
dem Wert des Apparates, der Vorrichtung oder der
Anlage zu entrichten. Die Steuerpflicht besteht auch
dann, wenn sich der Apparat, die Vorrichtung oder
die Anlage zwaäͤr außerhalb der vorgenannten Oert—
lichkeiten befindet, die Darbietungen jedoch der Unter—
seruns in diesen Oertlichkeiten zu dienen geeignet
find.

Artikel III.
Die vorstehenden Veränderungen treten mit dem Zeit
punkt ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Vüttlingen, den 23. Juli 1934.
Der Bürgermeister:
Geora.

264 Bekanntuachung
über die Errichtung einer oberirdischen Telegrapheulinie
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
zraphenlinie von der Völklinger Straße durch die Wil—
selmstraße bis zum Haus Nran 82 in der Karlstraße in
Püttlingen liegt bei dem Postamt in Püttlingen vom 21
September 19834 ab vier Wochen aus.
SZaarhrücken. den 15. September 1934.
Telegrapheubauamt.

265 Bekanntmachung
äber die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
Faphenlinie in der Hauptstraße in Ludweiler von der
Kirche bis zum Haus Nr. 532 liegt bei dem Postamt in
Bölklingen vom 1. Oktober 1934 ab vier Wochen aus
Saarhrücken. den 25. September 1934.
Teleorahhenhbouamt
            
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