eträgt die Vergütung des Verwalters, sofern die vor—
tehenden Bestimmungen nicht einen höheren Betrag er—
jgeben, 100 Fr.
Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung vor der Ueber—
zgabe oder der Besitzergreifung aufgehoben worden, der
Verwalter aber zum Zwecke der Uebernahme an Ort und
Stelle gekommen, so erhält er eine Vergütung von 50 Fr.
Die Vereinbarung oder Festsetzung einer geringeren Ver—
zütung durch das Gericht bleibt vorbehalten. Andererseits
sann abweichend von den Vorschriften in Absatz 1-54, eine
höhere Vergütung durch das Gericht festgesetzt werden, wenn
die nach den eingenommenen Miet- oder Pachtzinsen be—
rechnete Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu
der Dauer der Verwaltung oder der Mühewaltung des Ver—
valters steht.
Die Festsetzung der Vergütung für die Verwaltung von
Brundstücken, die nicht durch Vermietung oder Verpach—
ung genutzt werden, bleibt dem Gericht im Einzelfalle
ͤerlassen.
Neben der Vergütung hat der Verwalter Anspruch auf
Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer, not—
vendiger Reisekosten und anderer Auslagen; Auslagen für
Schreibwerk sind nur insoweit zu erstatten, als die Anfer—
igung außerhalb des Rahmens einer regelmäßigen Erle—
igung der Geschäfte liegt. Die Festsetzung solcher Aus—
agen bleibt dem Gericht überlassen.
Diese Aenderung des 8 16 tritt mit Wirkung vom 1.
April 1934 ab in Kraft.
Saarbrücken, den 3. August 1934.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Justiz:
gez. Dr. Zorieie.
122 —
245
Erlaß
vetreffend Enteignung von Grundeigentum.
Gemäß den 88 1 und 2 des Gesetzes über die Ent—
eignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 wird
der Gemeinde Auersmacher, Kreis Saarbrücken, das Recht
zur Enteignung der zum Ausbau der Kreisvertragsstraße
Brebach — Saargemünd auf Bann Auersmacher erforder—
lichen Grundstücksflächen erteilt.
Saarbrücken, den 34. August 1934.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. G. Knorx.
Bekanntmachungen anderer Behörden
246 Bekanntmachung.
In nachstehenden Gehöften ist die Schweinepest amtstier—
irzklich festgestellt worden:
Hügel Johann, Völklingen, Bergstr. 29,
Willems Johann, Völklingen, Etzelstr. 51,
donnecker Karl, Völklingen, Etzelstr. 55,
dunkel Johann, Völklingen, Gatterstr. 23,
Michel Otto, Völklingen, Hochstr. 18b,
Klein Christian, Völklingen, Wilhelmstr. 3,
Schmitt Johann, Witwe, Völklingen, Moltkestr. 60.
düttenkrankenhaus, Völklingen, Richardstraße,
damperör Viktor, Wehrden, Rosselsftr. 15,
Bläs Peter, Geislautern, Bahnhofstr. 112,
stnappschaftskrankenhaus, Völklingen.
Die Gehöftsperren sind verhängt.
VBölklingen, den 29. August 1934.
Die Polizeiverwaltung.
Saarbrücken, den 5. September 1934.
Der Landrat: Dr. Vogeler.