Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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28

Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Gegenstand

38 20.) Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
34 20. Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
38 20. Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

18. Juli 25, J. 4389
30. April 25, R.M. 2729
18. Mai 27, J. 4120

Ueberhandnahme des Schankgewerbes.
iisn der Deckbücher der im Kreis angekörten Privat—
engste.
Vorlage der Anträge von Jugendpflegevereinen um Auf—
nahme in das Verzeichnis der Saarbahnen zur In—
anspruchnahme der Fahrpreisermäßigung. (Fehlanzeige
erforderlich.
Milchkontrolle.
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die Regie—
rungskommifsion vereidigten Kommunalbeamten. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung über Sterbefälle, 3. Monatsdrittel.
Nachweisung über das Personal der einzelnen Polizeiver—
waltungen.
Verwaltungsbericht über das Halbjahr vom 1. April bis
30. September 1934.
Wahrnehmungen über den Verkehr mit Nahrungs- und
Genußmitteln.
Finreichung der Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
von Angehörigen ausländischer Staaten.
rinrgguns einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
ührer.
Vorlage der eingezogenen Einfuhrbescheinigungen.
Rückstände der Gemeinden an Sozialversicherungsbeiträgen.

36120.
371 22.

Zämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Zämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

21. März 1932, 1. 2305
Aug 1938 1. 86684
Rob 21, K. 4. 732414

38 283.1 Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
391 256.. Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
40 25.1 Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
41 25. S2ümtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
42125.1 Zämtl. Herren Standes—
beamten des Kreises
43 25.1 Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
44 25.1 Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
45 — A
kassen des Kreises

12. Juli 24, K. W. 6712
10. Okt. 1929, J. 5421.
20. Okt. 27, J. 8290
30. Juli 26, J. 5487
19. März 24, K. A. 1910
2. Sept. 21, J. 5142
3. Nov. 1932, J. 8473
5. April 1933, V. 1644

Arbeitsnachweis.
9. Jan. 1933, Nr. 230 Zahl der auf den lothringischen Gruben beschäftigten Per—
21. Juli 1933, Nr. 3-1. Abrehueta der Ausgaben in der Erwerbslosenfürsorge
14. Juli 1933, Nr. 321. Uebersicht über den Stand des Arbeitsmarktes, Muster 1.
14. Juli 1933, Nr. 3-21. Uebersicht über die Schichtung der unterstützten Erwerbs⸗
14. Juli 1933, Nr. 3-1. ueberhier— — — Muster 3.
14. Juli 1933, Nr. 321. Stand der Erwerbslosen- und Kurzarbeiterfürsorge, Muster 4.
14. Juli 1933, Nr. 321. Zahl der Beschäftigten, Muster 5.
14. Juli 1933, Nr. 3- 1. Veru pe liederung der unterstützten Erwerbslosen,
14. Juli 1933, Nr. 3—2 1. Zahl der Arbeitslosen und Vermittlungstätigkeit, Muster 7.
14. Juli 1938. Nr. 3-1. dahl gernrnterfiuhzten Erwerbslosen nach dem Familienstand,
8. Aug. 1933, Nr. 321 Uebersicht über das Alter der unterstützten Erwerbslosen,
21. Juli 1933, Nr. 3- 1. Wbee Miter Fe Ausgaben in der Kurzarbeiterfürsorge.
Vers. der Reg.⸗-Kom. Kontrolle der nichtsaarländischen Arbeitnehmer. (Bericht
om q guu 1932, über den voraufgegangenen Monat.)
20. Mai 1930, Zahl der am 15. j. M. bei Notstandsarbeiten beschäftigten
W. E. 2167. Erwerbslosen.

16
7 54.
i8 8.
193.
z08.
3.
—A
53318
348.
5 8.
8.
z7 J
358115.

Zämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
PBüuͤrgermeister.

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Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

Bekanntmachungen anderer Behörden
240 Nachtrag
zum ODrtsstatut betreffend die Gemeindewasserleitung zu
Numborn vom 6. Februar 1913.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats von Num—
horn vom 5. Juli 1934 und der 88 4, 7, 8 und 61 des
Kommunalabgabengesetzes in der unterm 21. Dezember
1923 verkündeten Fassung (Amtsblatt der Regierungskom—
mission des Saargebietes vom 27. Dezember 1923 Nr. 32)
erhält 8 12 des Ortsstatuts folgenden Wortlaut:
812.
Das abgegebene Wasser ist nach Beseitigung der Wasser—⸗
messer durch Entrichtung einer Pauschalsumme zu bezahlen
und wird festgesetzt füre den Verbrauch in 4 Klassen, und
zwar in

lKlasse J für Haushaltungen ohne Viehhaltung und mit
1 Kuh auf 35 Franken pro Jahr,
Klasse I1J für Haushaltungen mit 2 und mehr Kühen auf
70 Franken pro Jahr,
Klasse I11 für Haushaltungen mit 2 Pferden auf 105 Fr.
pro Jahr,
Klasse IV für Haushaltungen mit 4 Pferden auf 140 Fr.
pro Jahr.
Alle Ausbesserungsarbeiten an der Leitung bis zu dem
im Innern des Gebäudes befindlichen Hauptabsperrhahn
verden von der Gemeinde kostenlos ausgeführt. Unberührt
oon depr Bestimmung bleiben die Vorschriften in den
886 und 7.
Wenn ein Gebäude ein volles Kalenderjahr leergestanden
hat, wird Wasserzins nicht erhoben.
Im 8 3 kommen die Worte: oder Wassermesser, in den
885 und 6 kommen die Worte: bzw. zum Wassermesser
in Fortfoall
            
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