Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles Druck und Verlag von
Gebr. Hofer A.“G., Sgarbrücken -Völklingen. — Jernsotecher
der Oruckerei Nr. 226 15 (Amt Saarbrücken).

Nr. 1

Mittwoch,

Erscheint wöchentlich Mittwoch⸗

BezugspreisFür das Vierteliahr 3510, Ft.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Cts

3. Januar 1934 60. Jahrg.

Juhalt:

Verordnung betr. Verlängerung der Mandatsdauer
der Mitglieder des Studienausschusses (S. ). — Ver—
fügung (S. 1). — Verfügung (S. 1). — Verfügung
S. 13. — Verfügung (S. 1). — Bekanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate Januar,
Februar und März 1934 (S. 1). — Beschluß (S. 1).

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

Verordnung
betreffend Verlängerung der Mandatsdauer der Mitglieder
des Studienausschusses.
Nach Einsicht der Verordnung vom 24. März 1922 be
reffend Errichtung des Landesrates und des Studien—
ausschusses, insbesondere der Artikel 11 und 12 dieser Ver—
ordnung verordnet die Regterungskommission gemäß ihrem
Beschlusse vom 14. Dezember 1933 was folgt:
Artikel 1.
Die Dauer der Mandate der nachstehenden Mitglieder
des Studienausschusses wird bis zum 31. Dezember 1934
verlängert:
Notar Kohler,
Diplom-Ingenieur (Architekt) Andreé,
Brennereibesitzer Eckert,
Diplom-Ingenieur Falk
Bäckermeister Franz,
Ziegeleibesitzer Kerber,
Bankdirektor Köhl,
Maschinenschlosser Petri
Artikel 2.
Herr Notar Kohler, Mitglied des Studienausschusses,
vird zum Vorsitzenden des Studienausschusses bis zum
31. Dezember 1054 wiederernannt.
Artikel 3.
Das Mitglied der Regierungskommission für die Ange—
egenheiten des Innern wird mit der Ausführung diefer
VBerordnung beauftragt, die mit dem 1. Januar 7934 in
traft tritt.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1933.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
gez. G. G. Knox.

Verfügung.
Das mit Verfügung vom 7. Juli 1933 ausgesprochene
Berbot der, Verbreikung der Wochenzeitung „Sonntag—
Moöorgen“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knor.

Verfügnng.
Das mit Verfügung vom 24. Juli 1933 ausgesprochene
Verbot der Verbreitung der „Berliner illustrierten Nacht—
iusgabe“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
aez. G. G. Knor.

— Verfügung betr. Außerkurssetzung und Neuausgabe von
Postwertzeichen (S. 2). — Bekanntmachung (S. 2) —
Bekanntmachung betr. die Versteuerung von Automaten
und Musikwerken einschließlich der Radioanlagen (S. 2). —
Bekanntmachung betr. Festsetzung der Jahresarbeitsverdienste
für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter (S. 2).

Verfügung.
Das mit Verfügung vom 30. Juni 1933 ausgesprochene
Verbot der Verbreitung der illustrierten Zeitung „Simpli—
eissimus“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knox.

Verfügung.
Das mit Verfügung vom 8. November 1933 ausge—
sprochene Verbot der Verbreitung der „Saarfront“, Organ
der NSDAP., Saargebiet und der Deutschen Front, wird
mit Wirkung vom 23. Dezember 1933 ab aufgehoben.
Die „Saarfront“ kann dementsprechend vom 23. Tezember
1933 aö wieder erscheinen.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knorx.

6 Vekanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate Januar,
Februar und März 1934.
NAuf Grund der Verordnung vom 6. Dezember 1933,
hetreffsend Regelung des Wohnungswesens (Amteblatt vom
8. Dezember 1933 Nr. 622), nach Anhörung der durch
Artikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926, betreffend
Abänderung der Bestimmungen über das Wohnungswesen
eingesetzten Kommission, hat die Regierungskommission be—
schlossen, den Umrechnungsfaktor für die Monate Januar,
Februat und März 1934 derart festzusetzen, daß eine
Marl Friedensmiete
für Januar — 3,85 Franken
für Februar — 3,85 Franken
für Mär— — 3,85 Franken
gerechnet wird.
Saarbrücken,

den 1. Januar 1934.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
gez. G. G. Knorx.

Beschluß.
Das Försterdienstgehöft Neuhaus in der Staatsober—
örsterer Fifschbach wird in Försterei „Wolfsgarten“, das
Försterdienstgehöft Wanborn in der Staatsoberförsterei
Zaarbrücken in Försterei „Neuhaus“ umbenannt.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Abteilung
Forsten:
gez. 3nn.
            
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