Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gonarpbscer Kreisblodu
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

—ã 8 Teiles, Oruck und Verlad von
debr. Hoser A⸗. Sgarbrucken Boölklingen. — Jermprecher
der Orucherei Rr. 226 16 (Amt Saarbrücken).

Nr. 25 Mittwoch,

Erscheint wöchentlich Mittwochs

Bezugsprei⸗s Für das Vierteljahr 6.10 Fr.
Anzeigengdebuüsbren: Die 6mal gespallene Vlsumeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Ets

21. Juni 1933 59. Jahrg.

Juchalt:

Verfügung betr. das Wohnungswesen in der Gemeinden, dischen Behörden bei Verhaftungs- und Vollstredungs—
dersweiler-Bttenhausen S. 93). — Verfügung betr. das ersuchen (S. 98). — Bekanntmachung betr. Instandsetzung
Wohnungswefen in der Gemeinde Püttlingen S. 93). — von Wohngebäuden (S. 93). — Terminkalender für Monat
Tllgemeine Verfügung betr. den Verkehr mit nichtsaarlän-« Juli (S. 94). — Bekanntmachungen (S. 95).

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

97

Verfügung
betreffend das Wohnnngswesen in der Gemeinde
Gersweiler⸗Ottenhausen, Kreis Saarbrücken.
Auf Grund des Artikels 51 der Verordnung vom 28.
Juni 1929 sowie der Verordnungen vom 21. Januar 1931
ind 21. Dezember 1932, betreffend Regelung des Woh—
iungswesens, wird hiermit nach Anhörung der Gemeinde—
ertretung sowie mit Zustimmung des Landrates und des
bürgermeisters angeordnet, daß die Vorschriften der ge—
tannten Verordnungen in der Gemeinde
Gersweiler⸗Ottenhausen
eine Anwendung mehr sinden.
Diese Anordnung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs.
Saarbrücken, den 7. Juni 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
tür die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knox.

iß8 Verfügung
betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Püttliugen, Kreis Saurbrücken.
Auf Grund des Artikels 51 der Verordnung vom 28.
Juni 1929 sowie der Verordnungen vom 21. Januar 1931
und 21. Dezember 1932, betreffend Regelung des Woh—
nungswesens, wird hiermit nach Anhörung der Wohnungs—
zuteilungskommission und des Gemeinderates sowie mit
Zustimmung des Landrates und Bürgermeisters angeordnet,
daß die Vorschriften der genannten Verordnungen in der
semeinde
Püttlingen
v Wirkung vom 1. Juli 1933 ab keine Anwendung mehr
inden.
Diese Anordnung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs.
Saarbrücken, den 7. Juni 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knox.

199 Allgemeine Verfügung
betr. den Verkehr mit nichtsaarländischen Behörden
bei Verhaftungs⸗ und Vollstreckungsersuchen.
Die Regierungskommission hat in ihrer Sitzung vom
14. Juni 1933 solgenden Beschluß gefaßt:
J. Den von nichtsaarländischen Behörden an saarlän—
dische Behörden gerichteten Ersuchen um Stralvollstreckung,
Verhaftung oder Zuführung von Personen darf nur mit
GBenehmiguüng des Mitglieds der Regierungskommission für
die Angelegenheiten des Innern und des Mitgliedes der
Regierungskommission für die Angelegenheiten der Justiz
»der der von diesen hierzu ermächtigten Dienststellen statt
gegeben werden.
Als solche Dienststellen werden bezeichnet: die Direktion
des Innern und die Direktion der Justizverwaltung.
II. Sämtliche Ersuchen sind von den Behörden, an die
sie gelangen, unverzüglich, unmittelbar an die Direktion
der Zustizverwaltung in Saarbrücken einzureichen.
III Sofern im Hinblick auf die Schwere der Straftat
oder aus sonstigen Gründen ein Festnahme-(Verhaftungs-)
Ersuchen sich als besonders dringend erweist, kann mit vor—
säufiger Genehmigung der Direktion des Innern die Fest—
iahme veranlaßt werden. Der Festgenommene ist in diesem
Falle über den Sachverhalt sogleich eingehend, zu ver—
nehmen, und zwar auch dann, wenn die Festnahme auf
Brund eines Steckbrieses erfolgt ist. Das Vernehmungs—
brotokoll ist sodann mit dem Festnahmeersuchen und den
sonstigen Schriftstücken gemäß Absatz 1I unverzüglich an
die Virektion der Justizverwaltung in Saarbrücken ein—
zureichen. Die endgültige Entscheidung wird von den unter
Absatz 2 bezeichneten Dienststellen getroffen.
Saarbrücken, den 14. Juni 1933.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. G. G. Knox.

Bekanntmachung
betreffend Instandsetzung von Wohngebäuden.
Die „Bekanntmachung“ vom 29. März 1933, Amtsblatt
Seite 118, wird in ihrem Absatz 1III dahingehend abge
ündert, daß an die Stelle der Worte „1000,— Franken“
„600,- Franken“ treten.
Saarbrücken, den 12. Juni 1933.
Die Regierungskommission des Saargebietes.
Der Präsident:
gez. G. G. Knorx.
Die Bekanntmachung vom 29. März 1933 ist im Kreis—
blatt Nr. 14 vom 5. April 1933 abgedruckt.
            
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