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In dieser Figenfchaft als Beigeordnete sind die Vorge—
nannten auf Grund des 8 4 des Personenstandsgesetzes auch
gleichzeitig Stellvertreter des Standesbeamten.
Dudweiler, den 19. Mai 1933.
Der Bürgermeister 8 Standesbeamte:
o st.
179
a)
)
Berichtigungen.
In der Verordnung über Geschäftsgang, Verfahren
ind Tragung der Kosten des Schiedsamts vom 27.
Januar 1933 (Amtsblatt Seite 65) ist folgender Druck—
ehler zu berichtigen:
Ime8 42 Absatz 1 muß es statt Saargebiet“ hei—
zen: „Sachgebiet“.
desgleichen in der Verordnung über Geschäftsgang,
Verfahren und Tragung der Kosten des Oberschieds—
imts (Amtsblatt Seite 119):
Im 8 38 muß es statt „angefochtenen Beschluß“ hei—
zen: „angefochtene Entscheidung“.
eeedtze ntn
Saarbrücken, den 24. Mai 1833.
Der Landrat: Dr. Vogeler.