15
82
52
25
8
8
2 *
—
*
Beamte,
welche zu berichten haben
Die Erledigung anordnende
Verfügung
32
3z8
34
15.
20.
20.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
28. Mai 1932,
I. 4207.
31. Mai 1915,
K. A. 4385.
18. Mai 1927, 1I. 4120.
5
20.
Bürgermeister des Krei—
ses außer Dudweiler u.
Sulzbach.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtl. Standesbeamten
des Kreises.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Ortskranken—
kassen des Versiche—
rungsamtsbezirkes.
l. April 1932, J. 2275.
3
37
38
39
9
12
x8
28.
23.
9. Nov. 1922,
K. A. 7414,
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
19. März 1924,
X. A. 1910.
30. Juli 1926, I. 5487.
10. Okt. 1929, J. 53421.
13. April 1931, J. 2205.
V. Mai 30, W. P. 2167.
3. November 1932,
I. 8473.
2. Sept. 1921, J. 5142.
14. Nov. 1930, Nr. 3-3.
5. Maui 1931, Nr. 341.
5. April 1933,
V. 1644.
25.
25.
25.
25.
25.
25.
28.
16 28.
I 2
Bekanntmachungen anderer Behörden.
174 Bekanntmachung
betr. die Errichtung einer unterirdischen Telegraphenlinie.
Der Plan über die Errichtung einer unterirdischen Tele
graphenlinie in Völklingen von der Ecke Hofstatt⸗ und Post⸗
straße durch die Hofstattæ-,, Beethoven- und Bismarckstraße
bis Pone 210 liegt bei dem Postamt in Völklingen vom
20. Mai 1933 ab vier Wochen aus.
Saarbrücken, den 11. Mai 1933.
Telegraphenbauamt.
175 Bekanntutachung
betr. Gemeinderats⸗ Nenuwahlen in den Gemeinden
Ludweiler, Karlsbrunn und Naßweiler.
1. Dffenlegung der Wählerlisten.
Die Wählerlisten für die am 2. Juli d. J. statt⸗—
indenden Gemeinderats-Reuwahlen in den vorbezeich—
neten Gemeinden werden 14 Tage lang und zwar
von Sonntag, den 28. Mai 1933, bis Samstag, den
10. Juni 19833 einschließlich
für de emeinde Ludweiler auf dem Rathaus, Zimmer
kür die Gemeinden Karlsbrunn und Naßweiler auf dem
Amtszimmer des Gemeindevorstehers
zu jedermanns Einsicht offengelegt.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
ind bis spätestens 10. Juni 1933 bei dem Unterzeichneten
chriftlich anzubringen oder auf dem Bürgermeistéramt,
Zimmer Nr. 8, mündlich zu Protokoll zu geben, unter Vor—
age von Beweisstücken.
II. Oeffeutliche Aufforderung zur Einxeichung
der Wahlvorschläge.
In Ausführung des 8 14 der Wahlordnung vom 29.
April 1920 und 8 9 der Ausführungsverordnung vom
Gegenstand
Bericht über die Auswirkung der Verordnung betr. Ver
bot nächtlicher Märsche und Geländeübungen.
Angabe des Bedarfs an Zuchtböcken für die Gemeinden
und Vereine.
Vorlage der Anträge von Jugendpflegevereinen um Auf—
nahme in das Verzeichnis der Saarbahnen zur In—
anspruchnahme der Fahrpreisermäßigung.
Vorlage der Monatsabrechmuͤngen für die Kreisergänzungs
beschaukas se.
Nachweisung der neu gewählten noch nicht vereidigten
Kommunalbeamten.
Nachweisung der Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Einreichung der Geburts⸗, Heftrats⸗ und Sterbeurkunden
von Angehörigen ausländischer Staaten,
Wahrnehmungen über den Verkehr mit Nahrungs- und
Genußmitteln.
Nachweisung über das Personal der einzelnen Polizei—
verwaltungen.
Zahl der beschäftigten Saargänger.
Zahl der am 15. jeden Monats bei Notstandsarbeiten be
schäftugten Erwerbslosen.
Vorlage der eingezogenen Einfuhrbescheinigungen.
inee uns einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
ührer.
Wöchentliche Mesdung der Zahl der unterstützten Wohl—
fahrtserwerbslosen und der Ausgesteuerten.
Telephonische Mittenlung über die im lTaufenden Mona!
entstandenen Ausgaben in der Erwerbslosenfürsorge
Einreichung einer Nachweisung über Rückstände der Ge
meinden an Sozialversicherungsbeiträgen.
31. Mai 1920 wird hiermit zur Einreichung der Wahl—
»orschläge aufgefordert. Diese sind bis spätestens 17. Juni
1933, mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Wahl—
ommissar einzureichen.
Die Zahl der in den einzelnen Gemeinden zu wählen—
den Vertreter beträgt gemäß 8 7 der Wahlordnung für
die Gemeinde:
Ludweiler 23
Karlsbrunn 10
Naßweiler 12
Gemäß 8 5 der Wahlordnung sind wählbar alle Per—
sonen ohne Unterschied des Geschlechts, sofern sie am Tage
der Wahl das 25. Lebensjahr überschritten haben, die
FEigenschaft als Saareinwohner besitzen und in der Ge—
neinde mindestens 6 Monate ihren Wohnsitz haben.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
l. Die Angaben der Bewerber nach Vor⸗- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort, Straße und Hausnummer:
die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung;
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wählern
unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr Namen ent⸗
halten, als jeweils Vertreter zu wählen sind.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
a) Von jedem vorgeschlagenen Bewerber eine Erklä⸗—
rung über seine Zustimmung zur Aufnahme in
den Wahlvorschlag.
Bescheinigung der Gemeindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in
die Wählerliste)
Jeder Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unter
zeeichnen. Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Be
eichnung eines Vertrauensmännes, der für die Verhand
ungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß
and zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt
st. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt
—E——