Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Offenlegung
der Wählerlisten für die Gemeinderatswahl Dudweiler.
Gemäßns 11 der Wahlordnung für die Gemeinderats—
und Kreistagswahlen im Saargebiet vom 29. April 1920
liegen die Wählerlisten für die am
Sonntag, den 19. Februar 1933,
tattfindende Neuwahl des Gemeinderates Dudweiler
vom 15. Januar 1933 bis einschl. 28. Januar 1933
ur Einsicht der Wahlbeteiligten im Rathaus zu Dudweiler,
Zimmer Nr. 26, während den Dienststunden offen.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
n die Wählerlisten find
bis zum Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens
bis zum 28. Janunar 1933 einschließlich
hei dem unterzeichneten Bürgermeister zu erheben.
Die Anbringung der Einsprüche hat entweder schriftlich
»der mündlich zu Protokoll im Rathaus zu Dudweiler,
zimmer Nr. 26, unter Vorlage etwaiger Beweismittel zu
rfolgen.
Dudweiler, den 12. Januar 1933.
Der Wahlkommissar
Jost, Bürgermeister.

Zaarbrücken, den 11. Januar 1933
der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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