Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—S— 5538 2 6 5 —F
Goacpbgsöcter Kresßsblodt
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.

Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung des nicznamtuhen Teiles Oruck und Verlag von
Sebr. Hofer, A.“G. SgarbrückenVBölklingen. — Fernsprecher
der HYruckerei Nr. 226 15 (Amt Saarbrücken).

Nr. 20 Mittwoch,

Erscheint wöchentlich Mittwochs

Bezugspreis für das Vierteljahr 5. 10, Ftr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Eis

17. Mai 1933 59. Jahrg.

Inhalt:

Bekanntmachung betr. aufgehobene Straßensperre Nieder⸗
salbach ¶Walpershoösen. — Viehseuchenpolizeiliche Anord⸗
ruung. — Bekanntmachung betr. aufgehobene Straßensperre
Wehrdenerstraße in Völklingen. — Bekanntmachung betr
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
158

Bekanntmachung.
Die mit Versügung vom 13. Oktober 1932 Nr. J. 7853
angeordnete Sperre der Straße Niedersalbach—Walpers—
sosen wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 9. Mai 1933.
Der Landrat.
Dr. Vogeler.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in dem Viehbestande des Berg—
manns Peter Blaß in Püttlingen, Hohbergstraße 4, fest—
gestellte Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der
38 17 ff. des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
R.G. Bl. 1909, S. 519 und der 88 154-4176 der Aus—
führungsvorschriften des Bundesrates zum Viehseuchen—
gesetze vom 7. Dezember 1911 (R.G.Bl. 1912, S. 9 —
der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des preußischen
Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom
l. Mai 1912 GBeilage zu Stück 105 des Reichs- und Staatsanzeigers)
 — mit Ermächtigung des Mitgliedes der Re—
gierungskommission des Saargebietes für die Angelegen—
seiten der Landwirtschaft folgendes bestimmt.
81.
Der Ortsteil Bengesen bildet einen Sperrbezirk mit den
rus den 88 6, 8 und 9 der obengenannten Ausführungs—
dorschriften — viehseuchenpolizeiliche Anordnung des preußi—
schen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
oom 1. Mai 1912 — sich ergebenden Wirkungen
82.
An den Haupteingängen des Sperrbezirks hat die Polizei—
verwaltung Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Auf—
chrift „Maul- und Klauenseuche! Ein- und Ausfuhr, sowie
Durchtreiben von Klauenvieh verboten! Die verseuchte
Straße ist für jeden Verkehr mit Rindern, auch für Rind—
viehgespanne, gesperrt. Die nichtverseuchten Straßen können
durch Rindviehgespanne befahren werden.“ leicht sichtbar
anzubringen.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
werden auf Grund der 88 74 und 76 des Reichsvieh—
serdengesetes vom 26. Juni 1909 (R.G.Bl. Seite 519 ff.)
estraft.
Wegen der weiteren auch in diesem Falle geltenden Vor—
ichriften wird auf Ziffer 55 des Kreisblattes Nr. 7 vom
15. Februar 1933 hingewiesen.
Saarbrücken, den 10. Mai 1933.
Der Landrat.
l. 3569. J. V.e: Dr. Lorscheider.

160 Bekanutmachung.
Die mit Verfügung vom 6. Dezember 1932, Nr. J. 8472,
angeordnete oug J Wehrdenerstraße in Völklingen, von
Bahnhof —A bis zur Saarbrücke Wehrden, wird
mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken. den 12. Mi 1933.
Der Landrat.
J. B.
Dr. Lorscheider.

Straßensperre in Fenne. — Fluchtlinienplan Scheidt. —
Neuwahlen zum Gemeinderat Ludweiler, Karlsbrunn und
Naßweiler.

VBekanntmachung.
Zur Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Saar—
brückerstraße in Fenne Hreisvertragestraße vom 15. d. M.
ab für jeglichen Kraftfaährzeug- und Fuhrworksverkehr bis
auf weiteres gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs ersolgt über Luisen
chal⸗Völklingen und umgekehrt.
Saarbrücken, den 13. Mai 1933.
J. 3682. Der Landrat: Dr. Vogeler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
162 Fluchtlinienplan Scheidt.
Durch Beschluß des Gemeinderates Scheidt vom 15. Juli
1932 ist mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde der Flucht—
linienplan für die Dudweiler-Straße von der Bahnüber—
ührung bis Stuhlsatzenhaus festgestellt worden. Die Pläne
verden gemäß 8 7 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit vom 17. Mai bis 16. Juni 1933 zu jeder—
nanns Einsicht auf dem Bürgermeisteramt — Vermessungs—
amt, Zimmer 14 — offengelegt.
Einwendungen gegen den Plan sind während der vor—
oezeichneten Offenlegungsfrist beim Bürgermeisteramt anzu⸗—
hringen.
Brebach, den 8. Mai 1933.

Der Bürgermeister:
Loskant.

163 Gemeinderatswahl.
Durch rechtskräftigen Beschluß des Oberverwaltungs—
zerichtes in Saarlouis vom 6. März 1933 bzw. 27. März
1933 sind die am 13. November 1932 in den Gemeinden
Ludweiler, Karlsbrunn und Naßweiler stattgesundenen
Wahlen zum Gemeinderat für
ungültia
erklärt worden.
Nach den —8 der Regierungskommission des
argedheiet vom 25. November 1932 betr. Neuwahl zu
den Gemeinde- und ——555 im Falle der
Ungültigkeitserklärung der ganzen Wahl hat binnen einer
Frist von längstens 83 Monaten nach Rechtskraft des die
Wahl aushebenden Beschlusses eine Neuwahl stattzufinden.
Für die Neuwahlen in den Gemeinden Ludweiler.
starlsbrunn und Naßweiler bestimme ich hiermit Termin auf
Sonntag, den 2. Juli 1933.
Ludweiler, den 15. Mai 1933.
Der Wahlkommissar:
Ortmann, Bürgermeister.

Saarbrücken, den 17. Mai 1933.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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