Auf Grund des 8 47, Abs. in a. K. A. G. wird, vor⸗
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saar—
brücken hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 11. April 1933.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten fsür die Finanzen:
des Innern:
zez. G. G. Knox.
gez. J. Morize.
Veröffentlicht.
Riegelsberg, den 27. April 1933.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
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Befann tmachung
betr. Zulassung der Wahlvorschläge.
Die für die am 21. Mai 1834 stattfindende Gemeinde—
ratswahl der Gemeinde Hilschbach eingereichten Wahlvor—
schläge werden in der Sitzung des Ve ae am
15. Mai 19833 geprüft.
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen in der Zeit von
Dienstag, den 16. Mai, bis Samstag, den 20. Mai 1938,
auf dem Rathaus hierselbst, Zimmer Nr. 12, zu jeder—
nanns Einsicht offen.
Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß die Wahl
am 21. Mai 1933 von vormittags 8 Uhr bis nach—
mittage 6 Uhr im Lokale Witwe Theodor Weber zu
Hilschbach stattfindet. Es sind nur die von dem Wahl—⸗
kommifsar amtlich hergestelsten Stimmzettel gůltig und
auch diese nur, wenn sie das Dienstsiegel des Wahl—⸗
kommissars tragen. Stimmzettel, die von den Parteien
hergestellt sind, sind demnäch nicht zulässig.
Die Stimmzettel und die erforderlichen Umschläge
werden nur im Wahllokal ausgelegt. Die Stimmzettel sind
10016 Zentimeter groß.
In dem abgesonderten Raum ist ein Tisch aufgestellt,
auf dem ein Bieistift bereit liegt, mit dem der Wähler den
von ihm gewählten eeeie ankreuzen kann.
Die Wahlhandlung und die Ermittelung des Wahler—
gebnisses sind öffentlich.
Ungültig sind Stimmzettel, welche nicht in einem Um⸗
schlage der vorgeschriebenen Art übergeben werden. Mehrere
in einem Umschlage steckenden Stimmzettel einer Art gelten
nur als eine Stimme, lauten sie auf mehrere Arten, sind
dieselben sämtlich ungültig.
Nur der Wähler kann zur Wahl zugelassen werden, der
rich durch Wahlkarte ausweist. Außerdem muß die Stimmen—
abgabe auf der Wahlkarte kenntlich gemacht werden.
Personen, welche ihre Wahlkarte verloren haben, müssen
die Ausstellung eines Duplikates beantragen. Das Duplikat
muß als solches durch entsprechende Aufschrift kenntlich
gemacht werden. Am Wahltage selbst werden noch Duplikate
ausgesertigt.
Riegelsberg, den 4. Mai 1833.
Der Wahlkommissar:
Ahrens, Bürgermeister.
Zaarbrücken, den 10. Mai 1938.
Der Landrat: Dr. Vogeler.