6
55 Beamte,
4 353 welche zu berichten haben
8
Die Erledigung anordnende
Verfügung
28
9
Die Herren Bürger—
meister zu Dudweiler,
Friedrichssthal und Völk—
lingen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
zämtliche Herren
Bürgermeister.
zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
zämtliche Herren
Bürgermeister
22. Oktober 1923.
1. W. 97140
7.
68.
27 10.
28 10.
9 10.
10.
10.!
3. März 1933, J. 1452.
14. 1. 1919, Dim. 400.
14. Juni 1922,
K. W. 5744.
22. Jan. 1924, J. 511.
13. Febr. 1924, J. 996.
29. Jan. 1925, J. 460.
21. Febr. 1927, J. 1353.
17. Tez. 1932, J. 9651.
13.
15.
2
15.
353115.
32
Sümtliche Herren
Bürgermeister.
zämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
5ämtliche Herren
Bürgermeister.
12. Juli 19824,
K. W. 6712.
15. 4. 30. K. W. J. 528.
18. Dezember 1909,
K. A. 3779.
13. Juli 1923,
K. M. 4171.
1. April 1924,
R. A. 2176.
15. Dez. 1931, J. 8203.
2. Tezember 1932,
E. A. II. 4360.
4. April 1932, 1. 2275.
361 165.
37 153.
38 20.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
ZSämtliche Herren
Bürgermeister
Zümtl. Herren Bürger—
neister des Kreises
außer Dudweiler und
Sulzbach.
Sämtliche Herven
Bürgermelster.
zämtliche Herven
Büurgermeister.
39
2.
23.
II. A, K. A. T4I7.
12. Juli 1924,
RKR.W. 6718.
20. Nov. 1908,
K. X. 4964.
19. 1. 1925, KR.A. 274.
. 5 30 WV. B. 2167
3. Nob. 1932, J. 8173.
71
25.
Sämtliche Herren
Büuͤrgermeister.
2
33
25.
25.
Sämtliche Herven
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
J
428.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
2. Sept. 1921, 1J. 5142,
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in dem Viehbestande des Land—
wirtes Nikolaus Thiel in Auersmacher, Kirchstr. 60, fest—
gestellte Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der
z817ff. des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1900
R.G.Bl. 1909, S. 519 und der 88 1544176 der Aus—
ührungsvorschriften des Bundesrates zum Viehseuchen⸗
gesetze vom 7. Dezember 1911 (R.G.Bl. 1912, S. 4 ——
der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des preußischen
Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom
1. Mai 1912 (Beilage zu Stück 105 des Reichs- und Staats—
anzeigers) —. mit Ermächtigung des Mitgliedes der Regie—
rungskommission des Saargebietes für die Angelegenheiten
der Landwirtschaft folgendes bestimmt:
137
81
Die Gemeinde Auersmaächer bildet einen Sperrbezirk mit
den aus den 88 6, 8 und 9 der vbengenannten Ausfüh—
rungsvorschriften — viehseuchenpolizeiliche Anordnung des
preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 1. Mai 1912 — sich ergebenden Wirkungen.
82
An den Haupteingängen des Sperrbezirkes hat die
Polizeiverwaltung Tafeln mit der deutlichen und hältbaren
Aufschrift „Maul- und Klauenseuche! Ein- und Ausfuhr,
sowie Durchtreiben von Klauenvieh und Durchfahren mit
Wiederkäuergespannen verboten mit der Ausfnahme, daß
Gegenstand
Monatliche Nachweisung über den Stand der Tuberkulose—
fürsoroe.
Vorlage von Truckschriften.
Liquidatkiön der innerhalb eines Moönats entstandenen
Kosten der Erwerbslosenfürsorge.
Nachweisung über Bevölkerungsvorgänge, Geburten und
Sterbefälle.
Einreichung einer Nachweisung über Geburten und Ehe—
schließungen.
Monatliche Berichterstattung über den Bedölkerungsstand
Vorlage eines Jahresberichts der gewerblichen Privatschulen
Aenderungen bezüglich der Nachweisung über die Ehe
iubiläen. (Fehlanzeige ist erforderlich.)
Nachweifung über Sterbefälle 2. Monaisdrittel
Nachweisung über Zu⸗- und Abgänge von Pflegekindern.
Nachweisung über vorgenommene Nahrungsmittelunter
suchungen. *
Ablieferung der Kreis-, Hunde-, Lustbarkeits- und Schank—
konzessionssteuer.
Nebern üher die Bautätigkeit im voraufgegangenen
onat.
VBorlage der Anträge auf Beihilfen für den Obstbau.
Vorlage der Monatsabrechnungen für die Kreisergänzungs
beschaukasse.
Rachweisung der neugewählten, noch nicht auf die Re
gierungskommission vereidigten Kommunalbeamten.
Nachweisung über Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Krähenverrtilgung.
Nachweisung der mit Hilfe der produktiven Erwerbslosen
fürsorge beschäftigren Erwerbslosen.
Vorlage der eingezogenen Einfuührbescheinigungen.
Einreichung einer Nachweifung der bestraften Kraftwagen
führer.
Klauenvieh, soweit es sich nicht um Vieh aus verseuchten
Straßen handelt, zu Feldarbeiten benutzt werden darf!“
leicht sichtbar anzubringen.
Wegen der weiteren auch in diesem Falle geltenden
Vorschriften wird auf Ziffer 55 des Kreisblattes Nr.“
vom 15. Februar 1933 hingewiesen.
Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.
138
Viehseuchenpolizeiliche Anordnnung.
Zum Schutze gegen die in dem Viehbestande des Ge—
meindestierstalles und verschiedener anderer Gehöfte in
Püttlingen sestgestellte Maul- und Klauenseuche wird auf
Brund der 8 17 ff. des Frich geWehencesecn vom
26. Juni 1909 (R.G.Bl. 1909, S. 519) und der 88 154
his 176 der Ausführungsvorschristen des Bundesrates zum
Viehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 (R.G.Bl. 1912,
A
ßischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und For—
sten vom 1. Mai 1912 GBeilage zu Stück 105 des Reichs—
und Staatsanzeigers) — mit Ermächtigung des Mitglie—
des der Regierungskommission des Saargebietes für die
Angelegenheiten der Landwirtschaft folgendes bestimmt.
—Ar
Die Gemeinde Vüttlingen bildet einen Sperrbezirk mi—
den aus den 88 6. 8 und NYN der obhengenannten Aus—