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Theben. Dem Beschwerdeführer wird über die Einlegung
des Einspruches eine Bescheinigung erteilt. Ueber die Ein—
prüche entscheidet eine Kommisston innerhalb 5 Tagen
nach Ablauf der Einspruchsfrist, bestehend aus dem Bürger—
neister oder seinem gesetzlichen Stellvertreter als Vorsitzen⸗
den und 2 vom Herrn Landrat ernannten Beisitzern und
zwar:
a) Kohl Josef, pensionierter Bergmann, Hilschbach,
b) Eid Andreas, Bergmann, Hilschbach.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb 2 Tagen nach
hrer“ Bekanntgabe bei dem zuständigen Amtsgericht Be—
hwerde eingelegt werden. Dieses entscheidet innerhalb 5
Tagen.
Zur Ausübung seines Wahlrechtes muß jeder Wähler
nen Ausweis (Waͤhlkarte) haben. Ohne diesen Ausweis
kann niemand zur Wahl zugelassen werden. Wer einen
solchen Ausweis bis zum 15. April 1933 nicht zugestellt
erhaͤlten hat, steht nicht in der Wählerliste und kann
wegen der Nichteintragung bis zum 29. April 1933 auf
Zimmer 12 des Rathauses Einspruch erheben. Für ver—
bren gegangene Ausweise (Wahlkarten) werden duf Zim—
ner 13 des Rathauses kostenlos Zweitschriften ausgestellt.
hemäß 8 5 der Wahlordnung für die Gemeinde- und
sreistagswahlen vom 29. April 1920 und Artikel 4 der
Verorduͤung betreffend Neuwahl der Gemeinde- und Kreis—
bdertretungen vom 9. Mai 1923 sind wählbar als Ge—
meindevertreter alle wahlberechtigten Personen, die am
Tage der Wahl das 25. Leébensjahr vollendet haben und seit
niudeftens 6Monaten in der Gemeinde wohnen. Wahl—
zerechtigt sind alle Personen ohne Unterschied des Ge—
schlechtes, die die Eigenschaft als Saareinwohner besitzen,
im Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben
an in“ dem Wahlbezirk wohnen, in dem die Wahl statt—
irdet.
Die Zahl der zu wählenden Vertreter bestimmt sich nach
der leßlen Volkszählung. Gemäß 8 7 der Wahlordnung
bom 29. April 1920 sind für die Gemeinde Hilschbach 12
Vertreter zu wählen.
Die Wahl erfolgt nach Wahlvorschlägen. Wenn kein Wahl—
oorfchlag eingereicht wird, erfolgt die Wahl als Mehrheits—
vahl. Liegt äuch nur ein Wahlwvorschlag vor, sind Einzel
zewerbungen unzulässig. Gesondert eingereichte Wahlvor⸗
schläge können nicht miteinander verbunden, werden, Als
Vahlkommissar für die Gemeinderatswahl ist der Unter—
zeichnete bestimmt. Gemäß Artikel 3 der Ausführungs—
bestimmungen zur Wahlordnung betreffend die Neuwahl
für die Gemeinder und Kreisvertretungen fordere ich daher
aille Parteien und Wahlgruppen der Gemeinde Hilschbach
auf, bis spätestens zum 6. Mai 1983 Wahlvorschläge bei
mir einzureichen. Wahlvorschläge müssen, von mindestens
20 Wählern unterzeichnet sein und dürfen jeweils nicht
nehr Namen enthalten, als Vertreter zu wählen sind. Ein
und derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wähler kann
aur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag
muß enthalten:
1. die Angabe der Bewerber nach Vor⸗ und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wöhnung, 2 die Unter⸗
schriften der Unterzeichner und Angabe ihres Standes oder
Berufes, Wohnort und Wohnung.
Den Wahlvorschlägen sind als Anlagen beizufügen:
. die durch 8 14 Absatz 2 der Wahlordnung vorge⸗
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschlage—
nen Bewerber;
Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wähl—
barkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter⸗
zeichner. Diese Bescheinigungen werden aud dem Bür—
germeisteramt, Zimmer Nr. 12, auf Antrag gebühren—
rei ausgestellt. Weiter soll der Vorschlag enthalten:
Bezeichnuͤng eines Vertrauensmannes, der für die
Verhandlung mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
russchuß und zur Rücknahime des Wahlvorschlages be—
oollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauens⸗
mannes, gilt der erste Unterzeichner als solcher. Soll
später der Vertrauensmann durch eine andere Person
ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr
als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und ge—
nügend. Eine Rücknahme des Wahlvorschlages ist nur
zukassig bis zum 18 Mai 1933. Beéewerber, welche
zurückgetreten find, oder gegen deren Wählbarkeit der
ö ——
Mal 1938 durch andere Wahlvorschläge ersetzt werden,
wenn mehr als die Hälfte der Unterzeichner des Wahl
horschlages einen entsprechenden Autrag schriftlich stellt
In gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur
gesetßzlichen Höchstzahl nachträglich ergänzt werden.
Zu Beisitzern des zu bildenden Wahlausschusses find
zrnannt:
Hammel Jean, Kaufmann, Hilschbach,
Krauß Albert, Hauptlehrer, Hilschbach.
*— 8 10 der Wahlordnung ist ein Wahlbezirk ge—
ildet.
Als Wahlvorsteher ist Scherer Friedrich, Gemeindevor—
steher, als Stellvertreter Scherer Ernst, Sekretär, beftimmt.
Wahllokal: Wirtschaft Theodor Weber Witwe — Saal —
dilschbach.
Der Wahlausschuß tritt zusammen zu je einer öffent—
liichen Sitzung im Rathaus zu Riegelsberg, Sitzungssaal,
a) Montag, den 15. Mai 1933, nachmittags 4 Uhr,
bp) Dienstag, den 23. Mai 1933, nachmittags 4 Uhr,
zu a zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor—
schläge,
zu b zur Ermittelung des Wahlergebnisses.
Riegelsberg, den 4. April 1933.
Der Wahlkommissar:
Ahrens,
Bürgermeister.
Bekanntmachung
betreffennd Einziehung eines öffentlichen Weges.
Nachdem gegen das Vorhaben der Einziehung des auf
der Grenze zwischen Flur 8 und Flur 13 der Gemarkung
kiweiler durch den Gemeindewald Eiweiler, Distrikt Hub,
ührenden Weges innerhalb der gesetzlichen Frist kein Ein—
pruch erhoben wurde, wird der genannte Weg hiermit auf
Brund des 8 57 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August
1883 eingezogen.
Heusweiler, den 7. April 1933.
Die Wegepolizeibehörde
Der Bürgermeister:
Maher.
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432 Berichtigung.
Berichtigung zur Bekanntmachung betreffend die Bil
zung eines Kraftverkehrsbeirates. (Amtsblatt der Reg-Kom.
Zeite 93.)
Im ersten Satz des 8 2 ist die Zahl „10“ in „12“ ab—
uändern.
(Veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 12 vom 22. März
1933, S. 47.)
Saarbrücken, den 12. April 1933.
Der Landrat: Dr. Vodeler.
—— —2
Bilanz der Gemeinnützigen Baugenossenschaft
e. G.m. b. H., Altenkessel⸗Neudorf.
Abneschlossenn ain 24. Pezember 1032.
AV Bersfiw a
. Forderungen an Haus St. schäf St.
⸗ 1. Geschäftsguthaben der
etwerber... 10466. 67 —— ibm a48 415. 95
2. Forderungen an Haus⸗ GWon den Hauserwer⸗
erwerber 19323 ..291472. 10 bern 1327 geleistete
3. Banke u. Sparkassen⸗ Zahlungen...
zuthaben 440 317.55 Spareinlagen.
Jeferantenschulde
Rücklagen —
Sonstige Schuld
Reingewinn.
287. 10
2.70
3. 20
111
23. 20
— 707.96
351 256. 32
351 256.32.
RMNB,i uliebe eweguu:
Mitgliederstand am Anfang, des Geschäftsjahres 46 Mitglieder mit 46 Anteilen
zugang im neuen Geschäftsieahr .. v
. 46 Mitalieder mit 46 Anteilen
Abgang im letzten Geschäftsiahr ..— 2 4242
Bestand am Ende des Geschäftszjahres . 4 Mitglieder mit 44 Anteilen
Der Gesamtbetrag der Haftsumme beläuft sich auf 52 800 Sr.
Der. Aufsichtsrat: PDer Vorstand,:
— gez. Hübschen, Brendel. Scheidt
Die Revisoren: Simon. Hannecke.