in 22jährlichen Raten am 1. April und Oktober an
die Gemeindekasse zu entrichten.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung
n Kraft.
Die Erhöhung der Steuer wird gemäß Verordnung der
Regierungskommission vom 23. 3. 1932 angeordnet, nach—
dem der, Gemeinderat von Scheidt es abgelehnt hat, die
Steuer so festzusetzen, daß die Einnahmen daraus die
sosten der Veranstaltung decken.
Brebach, den 28. Oktober 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Loskant
Nr. K. A. II 3400.
Benehmigt. Beschluß vom 230. 9. 1932.
Saarbrücken, den 8. November 1932.
Der Kreisausschuß:
gez Vodgeler
(L. 8.)
Auf Grund des 8 47 Abs. IIIa K. A.G. wird vor—
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saarbrücken
hiermit die Zustimmung erteilt.
SZaarbrücken, den 2. Dezember 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
ziür die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. J. Morize.
gez. G. G. Knor.
ß VIII. Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung einer besonderen Stener
zwecks teilweiser Decung der Kosten der Stierhaltung
der Gemeinde Scheidt vom 18. 12. 1913.
In der Ordnung über die Erhebung einer besonderen
Steuer zwecks teilweiser Deckung der Kosten der Stier—
haltung der Gemeinde Scheidt vom 19. 12. 1913 erhält
81 Absj. 1 folgende Fassung:
Wer eine Kuh oder ein deckfähiges Rind hält, hat für je
ein Stück dieser Viehgattung eine Steuer von jährlich
Fr. 45,— in jährlichen Raten am 1. April und 1. Öktober
an die Gemeindekasse zu entrichten.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung
in Kraft.
Die Erhöhung der Steuer wird gemäß Verordnung der
Regierungskommission vom 23. 3. 1933 angeordnet, nach—
dem der, Gemeinderat von Scheidt es abgelehnt hat, die
Steuer so festzusetzen, daß die Einnahmen daraus die
sosten der Veranstaltung decken.
Brebach, den 28. Oktober 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Loskant.
Nr. K. A. II 3400.
Genehmigt. Beschluß vom 30. 9. 1932.
Saarbrücken, den 8. November 1932.
Der Kreisausschuß.
gez. Vodgeler
L.S
Auf Grund des 8 47 Abs. IIIa K. A. G. wird vor—
tehender Genehmigung des Kreisausschufsses zu Saarbrücken
ziermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 2. Dezember 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. J. Morize.
gez. G. G. Knor.
Fluchtlinienplan Bübingen
Nachdem die Einsprüche gegen den durch Bekanntmachung
om 7. August 1930 offengelegten Fluchtlinienplan der
Saargemünder Straße vom Friedhof Bübingen bis Baun—
grenze Kleinblittersdorf erledigt sind, wird der Plan ge—
näß 88 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1873 hiermit
rmlich festgesetzt und vom Bekanntmachungstermin ab
vährend der nächsten 14 Tage auf dem Bürgermeisteramt
— Vermessungsamt —, Kimmer 14, zu jedermaͤnns Einsich
rusgelegt.
Brebach, den 23. Dezember 1932.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 4. Januar 1933.
Der Landrat: Dr. Vogeler.