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3. Josef Kaspar, Milchhändler, Quierschied (S.) mwird ebenfalls mit 24 gegen 13 Stimmen, bei Stimmen
mit * ha e (10 Stimmen K.P.D. und enthaltung der N.S.D. A.P. wiedergewählt.
3 Stimmen N.S. D. A.P.); Saarbrücken, den 26. Januar 19833.
b) als Stellvertreter: Der Landrat:
Peter Hermann, Bergmann und Kaufmann, Dud— Dr. Vogeler
weiler (3.),
dermann Reiß, Grubenschlosser, Neuweiler, Sulzbach⸗
straße 86S.),
hubert Noß, Bäckermeister, Friedrichsthal, Kaiser—
straße 37 (3)
nit 27 gegen 13 Stimmen (10 Stimmen K.P.D. und
3 Stimmen N.S. D. A. P.).
II. Finanzamtsbezirk Bölklingen:
a) als Mitglieder:
Fritz Kammer, Kaufmann, Völklingen, Postjstr. —A
Zeinrich Kleber, Kaufmann, Obervölklingen, Kaiser—
straße 20 D. S. V.), —
3. Friedrich Heß, Verwaltungssekretär, Völklingen (S.)
nit 37 gegen 13 Stimmen (10 Stimmen K.P.D. und
3 Stimmen N.S. D. A.P.):
b) als Stellvertreter:
1. Adam Kern, Landwirt, St. Nikolaus (3.),
2. Beter Meyer, Bergmann, Püttlingen, Espenstr. 43 (S.),
3. Martin Reimann, Gastwirt, Völklingen, Luisen—
straße (K.)
mit 37 gegen 8 Stimmen der N.S.D. A.P.
III. Finanzamtsbezirt Saarbrücken-LSand:
a) als Mitglieder:
Inaseisc Prokurist, Gersweiler, Haupt-⸗
straße (3.),
Wig fhinger Maschinensteiger i. e. R. Dilsburg,
Max Meyer, Hüttenarbeiter, Gersweiler, Friedrich—
Ebertstraße (K,
bei Jungfleisch und Petzinger mit 27 gegen 18 Stimmen
(10 RP. D. und 3 N.S. D. A.P.), bei Meyer mit 30 gegen
10 Stimmen K.P.D.);
b) als Stellvertreter:
1. Jakob Schmelzer, Schreinermeister, Rentrisch (3.),
2. Peter Muͤller, Bergmann, Heusweiler, Friedrich⸗
straße 13 (S)),
3. Jakob Huppert, Bäckermeister, Walpershofen (D.S. V.),
zei Schmelzer mit 27 gegen 13 Stimmen (10 K.P. D. und
3 N.S.D. A.P.),
bei Müller mit 37 gegen 3 Stimmen (NS. D. A.P.),
zei Huppert mit 24 gegen 15 Stimmen.
13. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 stellvertretenden Mit⸗
gliedern für die Gebäudesteuerveranlagungskommission
für den Landkreis Saarbrücken.
Es werden gewählt mit 27 gegen 13 Stimmen (10
Stimmen K.P.D. und 3 Stimmen N.S.D. A.P.)
a) als Mitglieder:
b. Schreinermeister Jakob Schmelzer, Rentrisch (3Z.),
2. Kaufmann Karl Braun, Dudweiler (D.S. V.);
b) als stellvertretende Mitglieder:
1. Eisenbahner Ernst Wilhelm, Kleinblittersdorf (S.),
—A
14. Wahit von 4 Mitgliedern zum Beirat des Jugendamtes
für den Landkreis Saarbrücken.
Gewählt werden:
i. Lehrerin Maria Weber, Dudweiler (3.), 30 gegen 10
Stimmen K.P.D.),
2. Konrektor Viktor Eifler, Bischmisheim (8.) 27 gegen
15 Stimmen (10 K.P. D, und 3 N.S. D. A.P.),
3. Hüttenbeamter Walter Würtz, Völklingen (D.S. V.).
wie vor,
4. Dr. med. Dalbkermeyer, Sulzbach (D.S. V.), wie vor.
15. Neuwahl des stellvertretenden Schiedsmannes für den
Schiedsmannsbezirk Vrebach-Neufechingen.
Der bisherige stellvertretende Schiedsmann
Eisenbahnvorschlosser Wilhelm Lamy, Brebach (S.)
wird mit 29 gegen 11 Stimmen wiedergewählt.
16. Neuwahl des stellvertretenden Schiedsmannes für den
gemeinsamen Schiedsmannsbezirtk Bietschied, Holz,
Kutzhof, Lummerschied und Wahlschied.
Der stellvertretende Schiedsmann
Anstreichermeister und bisherige Gemeindevorsteher
Fohann Breier aus Holz
vird mit 27 gegen 10 Stimmen der K.P.D. bei Stimmen—
nthaltung der N.S. D. A.P. wiedergewählt.
17. Neuwahl des Schiedsmannes und des stellvertretenden
Schiedsmannes für den gemeinsamen Schiedsmanns—
bezirk Karlsbrunn, Emmersweiler, Naßweiler und
St. Nidolaus.
Der bisherige Schiedsmann
LSehrer Erich VDunsbach, St. Nikolaus,
»rId mit 24 gegen 13 Stimmen, bei Stimmenenthaltung
der N.S. B. A. P.,
der bisherige stellvertretende Schiedsmann
dandwirt Josef Lehmann in Korlsbhrunn
Bekanntmachungen anderer Behörden
10 1. Nachtrag
zum Ortsstatut für die Gemeinde Friedrichsthal vom 10.
Februar 1930, betr. die Errichtung von Wohnhäusern an
nicht ausgebauten Straßen, Anlegung und Veränderung
von Straßen und Plätzen und die Aufbringung der dazu
erforderlichen Kosten.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom
4. 7. 1932, des 8 11 der Landgemeindeordnung für die
Rheinprovinz vom 23. 7. 1845, sowie des 8 15 des Flucht—
liniengesetzes vom 2. 7. 1875, werden die 88 5, 6 und?
des Ortsstatuts für die Gemeinde Friedrichssthal vom 10.
Februar 1930, betr. die Errichtung von Wohnhäusern an
nicht ausgebauten Straßen und Plätzen und die Aufbrin—
gung der dazu erforderlichen Kosten, wie folgt geändert:
8 5.
Bei dem Anbau an Straßzen, die nach dem 10.2. 1930
von der Gemeinde angelegt oder später verlängert und
bisher nicht oder nicht vollständig bebaut wurden, haben
die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, sobald sie
Gebäude an der Straße errichten, zu den Kosten für die
Freilegung, erste Einrichtung, Pflasterung und Entwässe—
zung einen einmaligen Beitrag zu zahlen, der für jede
Ztraße und erforderlichenfalls für jeden Bauabschnitt der
Straße vom Gemeinderat festgesetzt wird und im Verhältnis
der an die Straße angrenzenden Länge des Grundstücks,
'oweit es mit dem zu errichtenden Gebäude in wirtschaften
Busammenhanae steht, au den Gesamtkosten zu be—
rechnen ist.
II.
86.
Bei dem Anbau an Straßen und Straßenteilen, die
oor dem 10. 2. 1930 angelegt oder verlängert und bisher
nicht oder nicht vollständig bebaut wurden, haben die Eigen—
cümer unter den im 8 5 genannten Voraussetzungen einen
Beitrag von 30 Franken pro ifd. Meter zu bezahlen. Der
dostenberechnung wird die ganze an die Straße angren—
zende Länge des Grundstücks, soweit es mit dem zu er—
richtenden Gebäude in wirtschaftlichem Zusammenhanae
teht, zu Grunde gelegt.
III.
87.
Bei Eckhäusern sind Anliegerbeiträge zu der Straße zu
rntrichten, nach der der Ausgang angelegt werden soll, Hat
ein Eckgebäude seinen Ausgang in der an der Ecke bei der
Straße liegenden abgestumpften Ecke, so sind zu beiden
Straken Anliegerbeiträge 3 entrichten.
eser Nachtrag tritt nach seiner Veröffentlichung in
raft.
Friedrichsthal-Saar, den 1. August 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Kondruhn.
Beschluß.
Auf Grund der 88 12 und 15 des Geseges, betr.
die Anlegung und Veränderung von Straßen und
Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom
2. Juli 1875, wird der von dem Gemeinderat der
Gemeinde Friedrichsthal in seiner Sitzung am 4. Juli
1932 beschlossene Nachtrag zu dem Ortsstatut für die
Gemeinde Friedrichssthal betr. Errichtung von Wohn—
häusern an nicht ausgebauten Straßen, Anlegung und
Veränderung von Straßen und Plätzen und die Auf—
bringung der dazu erforderlichen Kosten vom 10
Februar 1930 genehmigt.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1932.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
IISA gez. Unterschrift.
Vorstehenden Nachtrag zum Ortsstatut vom 10. Februar
930 bringe ich hiermit zur Kenntnisnahme.
Friedrichsthai-Saar. den 26. Januar 1933.
Der Bürgermeister:
Kondrufhn.