—A
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Schriftleitung des Teiles. DOruck und Verlag von
Hebr. Hoser A.⸗G. Sgarbrücken -Völklingen · & ————
der Druckerei Nr. 226 18 (Amt Saarbrücken).
Nr. 38 Mittwoch,
Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugspreis Füt das Vierteljahr 830,Ir.
Anzeigengebühbren: Die Gmal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Cts
20. September 1933 59. Jahrg.
JIunhalt:
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Reise—
ostenveroͤrdnung für die staatlichen Beamten. — Bekannt—
nachung betr. Forst- und Jagdschutz. — Bekanntmachung
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
302 Ergänzung
der Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenverorduung
tiür die staatlichen Beamten des Saargebiets.
Die zur Ausführung der Reisekostenverordnung sür die
sttaatlichen Beamten des Saargebietes vom 3. Juli 1929
erlassenen Bestimmungen in der Fassung der Abänderung
bom' 27. Januar 1932 werden, wie folgt, ergänzt und
geändert:
a) Ziffer 62 erhält folgende Fafsung:
„62 7T1) Bei einer längeren ununterbrochenen Dienst⸗
reise an denselben Ort werden für einen Zeitraum von
2 Kalenderwochen die bestimmungsmäßigen Vergütungen
(88 2ff. R.K.V.) auch bei zeitweiliger oder täglicher Rück⸗
dehr an den Dienst- oder Wohnort gezahlt. Eine Unter—
brechung der Reise tritt hierbei nicht dadurch ein, daß
nnerhalb einer Kalenderwoche das Dienstgeschäft an einem
dDienst-Tage ausgesetzt wird.
() Nach Ablauf der ersten beiden Wochen (Abs. 9)
werden anftelle der Abfindung mit Tagegeldern oder mit
Tage- und Uebernachtungsgeldern die in Ziffer 60 und 61
orgesehenen Vergütungen gewährt. Verläßt der Beamte
jedoch den Geschäftsort auf mehr als 14 Tage, so wird
eine neue Zureise an den Geschäftsort als neue Dienit⸗
reise angesehen.“
b6) Vorstéehende Bestimmungen treten am Tage ihrer
Verie kcuns im Amtsblatt der Regierungskommission
n Kraft.
Zaarbrücken, den 9. September 1933.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen:
gez. J. Morize.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
303
Bekanntmachung.
Zur, wirksamen Ausübung des Forst⸗ und Jagdschutzes
Jabe ich auf Grund des RMinisterialerlasses vom 20. 2.
1900 Kr. I'a 480 und mit Genehmigung der Regierungs⸗
ommission des Saargebietes, Abt. Forsten, vom 6.
September 1933 Nr. 4677/33 F 5
Uedem Förster Jericho, Sulzbach, auf den Gemarkungen
Sulzbach und Dudweiler,
2. dem Förster Hooß, Camphausen, auf den Gemarkungen
Sulzbach, Dudweiler, Fischbach und Quierschied,
J. dem Förfter Radant, Altenwald, auf den Gemarkungen
Zulzoach, Friedrichsthal und Quierschied,
dem“ Förster Schmidt. Holz, auf der Gemarkung
BRietschied.
betr. Maul- und Klauenseuche in Völklingen und in Lauter—
bach. — Berichtigung.
dem Forstgehilfen Ring, Neuweiler, auf der Ge—
markung Dudweiler,
dem Foͤrstgehilfen Andes, Güchenbach, auf der Ge—
markung Güchenbach,
dem Forstgehilfen Orth, Fischbach, auf der Gemarkung
Fischbach,
dem Forstgehilfen Bruttig, Quierschied, auf der Ge—
markung Quierschied
die Ausübung der Jagdpolizei aushilfsweise übertragen.
Zaarbrücken, den 12. September 1933.
Der Landrat.
J. V. Dr. Lorscheider.
304 Bekanntmachung.
Die wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter
»em Viehbestande der Röchling'schen Hütte in Völklingen
iber die Gemeinde Völklingen verhängte Sperre wird mit
ofortiger Wirkung aufgehoben und auf das Seuchengehöft
deschränkt. Die hiernach noch bleibenden Sperrmaßnahmen
verden vom 21. d. M. vollständig aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. September 1933.
Der Landrat.
J. V.: gez. Dr. Lorscheider
305
Bekannutmachung.
Die über Lauterbach wegen Maul- und Klauenseuche mit
Berfügung vom 29. August 1933 verhängten Sperrmaß⸗
sahmen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben und
iuf die Seuchengehöfte beschränkt. Für die verseucht ge—
vesenen Gehöfte bleiben die Sperrmaßnahmen noch bis
20. d. M. einschließlich bestehen.
Saarbrücken, den 14. September 19838.
Der Landrat.
J. V.: gez. Dr. Lorscheider.
306
Berichtigung.
Zur Bekanntmachung, Nr. 297 (Amtsblatt Nr. 37, Seite
55) über die im Landtreis Saarbrücken im Monat August
usgestellten Jagdscheine muß es unter Ifde. Nr. 24 statt
zronrain Trduvain, und unter lide. Nr. 30 statt Balutsch
ßeantsch heißen.
Saarbrücken, den 20. September 1933.
Der Landrat: Dr. Vogeler.