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cker Kressblott
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
Schriftleitung des aeee Teiles, Druck und Berlag 7
Sebr. Hoser, A.⸗G. Sgarbruücken -Bölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 226 15 (Amt Saarbrücken).
Nr. 31 Mittwoch,
Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugsprei— für das Vierteljahr 5.10 FIt.
Anzeigengebübren: Die 6mal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Cts
2. August 1933 59. Jahrg.
JZuhalt:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung (S. 139). — 2. Nachrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten
der Zuchtstierhaltung der Gemeinde Güchenbach (S. 139). —
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
249
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die in dem Viehbestande des Jakob
Nestle in Claäreuthal festgestellte Maul- und Klauenseuche
vird auf Grund des 8 17*ff. des Reichs-Viehseuchengesetzes
bom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. 1909, S. 5319 und der
88 1 der Ausfuͤhrungsvorschriften des Bundesrates
zum Viehseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 (R.G.Bl.
1912. S. — der biehseuchenpolizeilichen Anordnung des
preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 1. Mai 1912 Geilage zu Stück 105 des Reichs—
und Staatsanzeigers) — mit Ermächtigung des Mitgliedes
der Regierungskommission des Saargebietes für die An—
gelegenheiten der Landwirtschaft folgendes bestimmt:
81.
Die Gemeinde Clarenthal bildet einen Sperrbezirk mit
den aus den 88 6, 8 und 9 der obengenannten Ausfüh—
rungsvorschriften — viehseuchenpolizeiliche Anordnung des
breuͤßischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten vom 1. Mai 1912 — sich ergebenden Wirkungen.
82.
An den Haupteingängen des Sperrbezirkes hat die
Polizeiverwaltung Tafeln mit der deutlichen und haltbaren
Aufschrift „Maul⸗ und Klauenseuche! Ein— und Ausfuhr,
owie Durchtreiben von Klauenvieh und Durchfahren mit
Wiederkäuergespannen verboten!“ leicht sichtbar anzuübringen
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
werden auf Grund der 8 74 und 76 des Reichsviehseuchen⸗
gesetzes vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. Seite 519 ff.) bestraft.
.Wegen der weiteren, auch in diesem Falle geltenden Vor⸗
schriften wird auf Ziffer 55 des Kreisblattes Nr. 7 vom
165. Februar 1933 verwiesen.
Saarbrücken, den 26. Juli 1933.
Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
250 2. Nachtrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten der
Zuchtstierhaltung der Gemeinde Güchenbach.
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates Güchen—
hach vom 31. März 1933, sowie auf Grund der 88 18
und 16 des Kommunglabgabengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 215 Dezember 1928 wird hiermit
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten der
zuchtftierhaltung der Gemeinde Guͤchenbach folgender Nach⸗
frag erlassen:
81.
Der 8 1 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:
Zur Deckung der Unterhaltslosten der Gemeindezuchtstier⸗
haltüng wird von den Rindviehbesitzern eine Steuer er—
oben,ꝰ weiche für jedes zuchtfähige weibliche Rind 36
Franken fährlich beträgt.“
Bekanntmachung über Einziehung und Neuanlage eines
Weges (S. 139. — Marktpolizeiberordnung (KS. 140). —
Bekanntmachung (S. 140).
82.
Icer Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
graft.
Riegelsberg, den 1. April 1933.
Der Bürgermeister:
gez. Ahrens
K. A. Nr. II. 1366.
Genehmigt. Beschluß vom 18. Mai 1833.
Saarbrücken, den 29. Mai 1933.
Der Kreisausschuß:
gez. Dr. Vogeler.
Auf Grund des 8 47 Abs. IIIa K. A.G. wird vorstehender
Benehmigung des Kreisausschusses zu Saarbrücken hiermit
die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 1. Juli 1933.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. J. Morize.
gez. G. G. Knorx.
Veröffentlicht
Riegelsberg, den 24. Juli 1933.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
251
Bekanntmachung
über Einziehung und Neuanlage eines Weges.
Auf Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Köller⸗
zach wird beabsichtigt, den von der Unterführung der
öllertalbahnstrecke Völklingen -Lebach aus bis zur Ein⸗
nündung der Kreisvertragsstraße in Sellerbach über die
ßrundftuͤcke Gemarkung Kölln, Flur 1, „parzellen
ser. 506/80, 505/79, 804/78. 513/94, und Gemarkung
Zellerbach, Flur 2, Parzellen Nr. 355/45, 356/48,
—353/41, 211/41, 210/41, 37, 369/36, 368/86, 8588// 36,
358/36. 4824,38, 48634, 602/34, 601/34. 599/388,
300/33. 207/32, 311/32, 507/81 und 5619/81, führenden
dirchenpfad als öffentlichen Weg einzuziehen und als Er⸗
atzweg einen fahrbaren Weg über die Grundstücke Ge—
narkung Kölln, Flur 1, Parzellen Nr. 522/82, 503/42,
506/807 1795/42,“ und Gemarkung Sellerbach, Flur 2
barzellen Nr. 44, 48, 464/1, 354,45, 465/2 und 353/41
ils öffentlichen Weg anzulegen.
Dieses Vorhaben wird hiermit gemäß 867 des Zu—⸗
tändigleitsgeseßes vom 1. NAugust 1883 mit dem Anheim⸗
geben“ zur öffentlichen Kenntinis gebracht, etwaige Ein⸗
prüche dagegen innerhalb einer am 21. August 1933 be⸗
Jjinnenden Ausschlußfrist von 4 Wochen auf Zimmer 18
zes hiesigen Rathauses anzubringen.
Die Pläne liegen während dieser Frist ebenfalls auf
zimmer 13 des hiesigen Rathauses offen.
Riegelsberg, den 24. Juli 1933.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister:
Ahrena